Im Zusammenhang mit der Bereitstellung einer aktuellen Version der beN-Schnittstelle durch die Bundesnotarkammer ist nunmehr die Adressierung von  beA-Postfächern möglich.

Zu diesem Zweck wurde die Funktion Neue Nachricht überarbeitet und neu strukturiert.

Über Neue Nachricht

  • an Gericht können wie gewohnt Gerichte erreicht werden, z.B. um Anträge gemäß § 14b FamFG einzureichen
  • an andere Empfänger können Nachrichten an beA-Empfänger, Ämter und Behörden oder Privatpersonen mit elektronischem Postfach erstellt und später versandt werden.
  • Neue Registeranmeldung bereitet einen neuen Antrag an die Registergerichte zum Versand vor.
  • Neuer Grundbuchantrag bereitet einen neuen Antrag an die Grundbuchämter zum Versand vor.

Hinzugekommen ist das Fenster Neue Nachricht an andere Empfänger:

Der Empfänger kann wahlweise über die RA-MICRO Adresse oder über die Such- Funktion (Lupe) adressiert werden. Wurde in der RA-MICRO Adresse bereits eine Safe-ID hinterlegt, wird diese im Hintergrund für die Adressierung des Empfängers verwendet. Wurde noch keine Safe-ID in der Adresse hinterlegt, startet die Such-Funktion automatisch und übernimmt den Namen aus der RA-MICRO Adresse.

Im nachfolgenden können dann Sendungsgrund und -priorität ergänzt werden, auch die Anforderung eines eEBs wäre möglich. Nach dem Beifügen der benötigten Dokumente oder Erstellung eines Anschreibens kann die Nachricht an den Postausgang übergeben und von dort gesendet werden.

 

Die aktuelle Version der von der Bundesnotarkammer zur Verfügung gestellten Schnittstelle zum elektronischen Urkundenverzeichnis (UVZ) kann nunmehr das Merkmal eines Beteiligten, dass dieser sowohl für sich selbst als auch als Vertreter eines anderen handelt, übergeben werden.

Dieses Merkmal wird automatisch beim Export des Eintrags generiert, sobald ein Beteiligter auf der Karteikarte Beteiligte mehrmals aufgenommen und dabei zugleich als Vertreter gekennzeichnet wurde:

Außerdem können die Informationen, ob es sich um eine Videobeurkundung oder eine Vollzugsbeglaubigung handelt, an das Urkundenverzeichnis übermittelt werden. Dazu wurden zwei neue Optionen auf der Karteikarte Urkunde eingefügt:

Die Option Vollzugsbeglaubigung ist nur wählbar bei den Geschäftsarten:

  • von Unterschriften, Handzeichen oder qeS mit Anfertigung eines Urkundenentwurfs
  • von Unterschriften, Handzeichen oder qeS ohne Anfertigung eines Urkundenentwurfs

 

Für alle übrigen Auswahlmöglichkeiten steht diese Option nicht zur Verfügung

Im Zuge der Umsetzungen zur aktuellen Schnittstellen-Versionierung sind die Eingabemöglichkeiten für die Geschäftsgruppen entfallen. Diese können nicht an das Urkundenverzeichnis übergeben oder dort ausgewertet werden.

 

Mit der im RA-MICRO Programmfenster ZH-Abrechnung zur Verfügung stehenden Zeithonorar II Stapelabrechnung kann jetzt eine XRechnung erstellt und in der E-Akte gespeichert werden.  

Dazu muss im Programmfenster ZH-Abrechnung die Option XRechnung mit Speicherung in E-Akte gesetzt werden: 

Das Programm unterbricht bei gesetzter Option den Rechnungslauf auf der Seite 1. Wird dort die Option XRechnung gesetzt, die Leitweg-ID eingetragen und mit Weiter bestätigt, dann erfolgt am Ende des Rechnungslaufs die Ausgabe als XRechnung. Die XRechnungs-XML wird in der E-Akte zur Akte gespeichert. 

Zusätzlich wird eine weitere Unterbrechungsmöglichkeit auf der Schlusstextseite zur Verfügung gestellt. Diese kann in den Einstellungen Gebühren/Kosten im Reiter Zeithonorar angewählt werden. Die Unterbrechung ermöglicht unter anderem die individuelle Bearbeitung von Schlusstext und Grußformel: 

 

Zum 1. März 2023 ist die Nutzung eines neuen Beratungshilfeformulars im Rahmen der Beratungshilfeabrechnung verpflichtend. Das neue Formular steht im RA-MICRO Programmfenster Beratungshilfe zur Verfügung. 

Künftig wird es drei Optionen zur Vorlage des Beratungshilfescheins geben: 

Diese Optionen können im RA-MICRO Programmfenster Beratungshilfe auf Seite 1 per Checkbox ausgewählt werden: 

Der bislang aufgedruckte Zusatz Das Vorliegen des Berechtigungsscheins im Original wird anwaltlich versichert. Für den Fall des Bestreitens wird dieser nachgereicht.“ entfällt. 

Die Erweiterung der Beratungspersonen um Steuerberater u.a. findet Eingang in das Formular. Die geänderte Signatur Beratungsperson kann mit der Funktion Namenszug drucken auf Seite 3 des RA-MICRO Programmfensters Beratungshilfe befüllt werden. 

Weiterhin sieht das Formular in der Zeile Dokumentenpauschale die Aufschlüsselung der Schwarz-Weiß-Kopien vor. Sonstige im Rahmen des 7000 VV RVG anfallende Dokumentenpauschalen werden in der Spalte Betrag mit aufgeführt und im Anhang aufgeschlüsselt. 

 

Neu:

In der E-Akte 2 steht die Funktion der WebAkte  zur Verfügung.

Zweck:

Die WebAkte der e.Consult AG vereinfacht die elektronische Kommunikation zwischen Kanzleien und Mandanten sowie Dritten und ist direkt in den RA-MICRO E-Workflow integriert.

Funktion:

Um die Schnittstelle zur WebAkte der Firma e.Consult AG nutzen zu können, sind die Zugangsdaten der Kanzlei in den E-Workflow Einstellungen auf der Karteikarte WebAkte zu speichern. Über den RAMICRO Online Store kann die WebAkte der Firma e.Consult AG abonniert werden.

Mit der Funktion WebAkte können Dokumente mit wenigen Klicks aus der E-Akte heraus an die WebAkte gesendet werden, um den Mandanten über einen separat verschlüsselten Webzugang zu informieren.

Es kann individuell gewählt werden, welche Dokumente der Mandant sehen soll. Der Zugriff ist SSLverschlüsselt und mobil für Mandanten erreichbar. Außerdem können Dokumente mit Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherungen ausgetauscht, neue Mandate online empfangen oder Deckungszusagen medienbruchsfrei eingeholt werden.

Seit dem 01.01.2023 sind die für die Prüfung durch die Rentenversicherung notwendigen Daten elektronisch zu übermitteln (euBP).  

Auf Antrag des Arbeitgebers kann für Zeiträume bis 31.12.2026 auf eine elektronische Übermittlung verzichtet werden. RA-MICRO Kunden, die das Lohnprogramm verwenden, müssen diesen Antrag auf Befreiung stellen, da die Sozialversicherungsdaten manuell per sv.net übermittelt werden. Der Antrag auf Befreiung ist bei der zuständigen Rentenversicherung zu stellen.  

In RA-MICRO erscheint hierzu bei Verwendung des Lohnprogramms folgende Hinweismeldung: 

Neu: 

Prüfung und ggf. Anzeige einer Hinweismeldung zur Verwendung von zulässigen Dateinamen im elektronischen Rechtsverkehr. 

Zweck: 

Die Prüfung der Dateinamen erfolgt gemäß den Anforderungen für die Teilnahme von Drittanwendungen am OSCI-gestützten elektronischen Rechtsverkehr. 

Funktion: 

Hierbei gelten die folgenden Bedingungen für die Vergabe von Dateinamen:  

  • Die Länge von Dateinamen darf nur 90 Zeichen inkl. der Dateiendungen betragen. 
  • In Dateinamen dürfen nur noch alle Buchstaben des deutschen Alphabetes einschließlich der Umlaute Ä, ä, Ö, ö, Ü, ü und ß genutzt werden. 
  • Zudem dürfen alle Ziffern und die Zeichen „Unterstrich“ und „Minus“ genutzt werden. 
  • Leerzeichen sind nicht zulässig. 
  • Punkte sind nur als Trennung zwischen dem Dateinamen und der Dateinamenserweiterung zulässig. 
  • Nur bei konkatenierten Dateinamensendungen, z.B. bei abgesetzten Signaturdateien, dürfen Punkte auch im Dateinamen genutzt werden. (z.B. Dokument1.pdf.pkcs7) 

 

Sofern der Dateiname des gewählten Dokumentes von diesen Vorgaben abweicht, wird eine entsprechende Hinweismeldung angezeigt: 

Die Dokumente müssen dann gemäß den Vorgaben umbenannt oder neu erstellt werden. 

 

Das Programmfenster Fristen wurde überarbeitet, um die Fristenverwaltung zu verbessern und die Fristenüberwachung zu erleichtern.

Sofern nur ein Sachbearbeiter zur Akte vorhanden ist, wird dieser bei der Fristenerfassung automatisch vorgeschlagen. Weiterhin wird nur noch die jeweils aktive Eingabemöglichkeit angezeigt, je nachdem ob nur Eine Frist oder Mehrere Fristen als Kette erfasst werden sollen.

Während der Fristenerfassung wird ein Wochentagskürzel eingefügt, welches den Wochentag des Fristablaufs anzeigt. Handelt es sich dabei um einen eingestellten landesspezifischen oder bundesweiten Feiertag oder um einen Sa/So (sofern das Fristende samstags nicht zugelassen wird), dann wird das Wochentagskürzel rot eingefärbt. Das Fristende wird, wie bisher auch, auf den nächsten Werktag vorgetragen.

In den Moduleinstellungen Termine/Fristen kann benutzerbezogen mittels der neu geschaffenen Einstellung “Warnmeldung, wenn Datum in Sperrzeit liegt” für die Fristen angewählt werden, ob beim Eintragen während einer Sperrzeit eine Warnmeldung angezeigt werden soll.
Im Programmfenster Fristen wird die Spalte “erledigt am“ hinzugefügt. Neu erfasste Fristen werden hellgrau hervorgehoben, um diese auch bei einer Vielzahl von Fristen zu einer Akte schneller erkennbar zu machen. Werden Fristen erfasst, aber nicht abgespeichert, so erfolgt zur Sicherheit eine Abfrage, ob die nicht gespeicherten Fristen verworfen werden sollen.
Im Eingabekontrollfenster werden neu erfasste Fristen ebenfalls hellgrau hervorgehoben. Standardmäßig wird nach Fristablauf sortiert, es kann individuell z.B. nach Fristbeginn sortiert werden.

Die Benutzeroberfläche des Programmfensters ZH-Grafik wurde neugestaltet.

Die moderne und weiträumige Optik wurde für die Nutzung mit zeitgemäßen Bildschirmdurchmessern optimiert. Zudem ermöglicht die Neuanordnung vieler Programmfunktionen einen benutzerfreundlicheren Arbeitsablauf. 

Der Filter Auswertungszeitraum wurde um eine praktische Schnellwahl mit vordefinierten Zeiträumen wie z.B. Heute oder Laufendes Jahr ergänzt. 

Die Filter unter der Kategorie Gruppierung nach können mittels eines Dropdown-Menüs einzeln angewählt werden und sind dadurch wesentlich übersichtlicher gestaltet. Die Optionen innerhalb der einzelnen Filter sind als Liste aufgeführt, so dass jederzeit sämtliche Optionen sichtbar bleiben. 

Die Tabelle ist übersichtlicher gestaltet und die Spaltenbreiten können frei konfiguriert werden. Eine praktische Zurücksetzen-Funktion erleichtert die Anpassung. 

Unter dem Menüpunkt Ansicht stehen zusätzliche Darstellungsoptionen der Grafik zur Verfügung. Die dreidimensionalen Darstellungsoptionen der Grafik können mit gedrückter Maustaste frei gedreht und mit dem Mausrad vergrößert werden. 

Neu: 

Im Modul ZV-Auftrag Formular Karteikarte Allgemein wurde für den elektronischen Versand eine allgemeine Auswahlbox integriert. Das Unterzeichner-Feld steht für alle Arten des elektronischen Versandes zur Verfügung. 

Zweck: 

Die Übermittlung von Anträgen unter Verwendung des Vertrauenswürdigen Herkunftsnachweises (VHN) erfordert gemäß § 130a Abs. 3 ZPO die einfache Signatur des den Antrag verantwortenden Sachbearbeiters.  

Funktion: 

Die Ausgabearten Übermittlung per beA und Übermittlung per EGVP wurden in einer Ausgabeart E-Versand zusammengefasst. Der jeweilige Versandweg kann in der dahinterliegenden Auswahlbox gewählt werden.   

Die letzte Wahl wird benutzerbezogen gespeichert und bei erneutem Aufruf der Funktion vorgeschlagen. 

Soll der Versand über ein persönliches beA-Postfach bewirkt werden, wird der Name des Postfachinhabers automatisch ermittelt und dessen Namenszug automatisch in das Unterschriftenfeld eingefügt und hier angezeigt. 

Bei Verwendung eines beA-Kanzleipostfachs einer Berufsausübungsgesellschaft oder eines anderen Postfachs der EGVP-Struktur, kann der Postfachinhaber nicht programmseitig automatisch ermittelt werden.  

In diesen Fällen ist das Unterzeichner-Feld für den Namenszug des verantwortenden Sachbearbeiters zur manuellen Eintragung eröffnet.