Neu: 

Bei Neuanlage eines Notariats führt ein Assistent komfortabel durch die nötigen Einstellungen 

 

Zweck: 

 

Funktion: 

Soll erstmalig mit dem Modul Notariat gearbeitet werden, ist zunächst ein Notariat anzulegen. 

Mit Klick auch Notariat öffnet sich der Einrichtungs-Assistent. Folgen Sie den Anweisungen auf der Maske: 

Pflichtfelder werden markiert, wenn diese bei Verlassen der Maske nicht gefüllt sind. 

Das beN-Zertifikat kann bereits an dieser Stelle gewählt werden, zur Überprüfung wird die zum Zertifikat gespeicherte Visitenkarte angezeigt. 

Sollen weitere Notariate angelegt werden, erscheint der Einrichtungs-Assistent bei Klick auf Neues Notariat in der Notariats-Auswahl: 

Neu: 

Die Funktion Vorsorgeregister wurde auf eine neue Technologie umgestellt und hat zugleich eine vollständig überarbeitete Oberfläche und neue Funktionen erhalten 

Zweck: 

Die Umsetzungen tragen dem technologischen Fortschritt Rechnung und gestalten die Bedienbarkeit komfortabler. 

Funktion: 

In einer übersichtlichen Tabelle werden erstellte Meldungen zum Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer dargestellt.   

Über Neu werden neue Meldungen erstellt; bereits bestehende können direkt in der Tabelle zur Bearbeitung, zum Export für die elektronische Übermittlung ans Vorsorgeregister oder zum Löschen markiert werden. 

Bei mehreren Urkundsbeteiligten wird nach Eingabe und Bestätigung der Urkundennummer eine Auswahl derselben angeboten. Es ist für jeden Vollmachtgeber/Vorsorgender eine separate Meldung zu erzeugen. 

In der Zusammenfassung werden die zum Export an das Zentrale Vorsorgeregister bereitgestellten Daten in Prosaform zur Prüfung angeboten. Diese Zusammenfassung kann in die E-Akte gespeichert werden. 

Neu: 

Die Funktion Formulare wurde auf eine neue Technologie umgestellt und hat zugleich eine vollständig überarbeitete Oberfläche und neue Funktionen erhalten. Zusätzlich werden die gültigen Formulare der jeweiligen Finanzdirektion als PDF-Dateien mitgeliefert. Der Import der aktuellen Formulare über Textbaustein-TVM ist nicht mehr erforderlich. 

Zweck: 

Die Umsetzungen tragen dem technologischen Fortschritt Rechnung und gestalten die Bedienbarkeit komfortabler. 

Funktion: 

Um den Anzeigepflichten im Zuge der Abwicklung von Kaufverträgen nachzukommen, kann die Veräußerungsanzeige, die Anzeigen bei Geschäftsanteilsübertragungen oder Schenkungen direkt am Bildschirm mit den Daten aus der Urkunde oder der Akte ausgefüllt und gedruckt werden.  

In einer übersichtlichen Tabelle werden erstellte Anzeigen dargestellt.  

Das automatische Löschen der Anzeigen kann über die Abschlussleiste festgelegt werden. 

Über Neu werden neue Anzeigen erstellt; bereits bestehende können direkt in der Tabelle zur Bearbeitung oder zum Löschen markiert werden. 

Bei mehr als zwei Grundstücken, Veräußerern oder Erwerbern werden automatisch die erforderlichen Anlagen beigefügt. 

Sowohl die erstellten Anzeigen als auch die Anlagen sind auf der Karteikarte Zusammenfassung einzusehen und individuell zu ergänzen. 

In der Vorschau wird das erstellte Formular vollständig angezeigt und kann gedruckt sowie anschließend in die E-Akte gespeichert werden. 

Neu: 

Das Modul Notariat wurde auf eine neue Technologie umgestellt und zugleich eine vollständig überarbeitete Oberfläche und neue Funktionen erhalten 

Zweck: 

Um den wachsenden Anforderungen im Notariat gerecht zu werden und weiterhin den Anwender bei der elektronischen Führung der Bücher und Verzeichnisse sowie der Erstellung elektronischer Anmeldungen zu unterstützen, wurde die Oberfläche moderner gestaltet.  

Zusätzlich wurden neue Funktionen, z.B. der Export der elektronischen Nebenakte, eingefügt und andere, z.B. Elektron. Rechtsverkehr / Beglaubigung/Signatur überarbeitet.  

Bitte beachten Sie dazu auch die jeweiligen gesonderten Aktuellen Hinweise. 

Funktion: 

Zur Vermeidung von Verwechslungen und damit einhergehenden Falscheintragungen durch den Vorschlag des zuletzt gewählten Notars ist nun beim Start des Notariats jedes Mal der/die gewünschte Notar/in explizit zu wählen: 

Um die Auswahl zu erleichtern, kann in den Einstellungen des jeweiligen Notariats ein Bild hinterlegt werden. 

Im Anschluss wird das Notariat wie gewohnt mit dem gewählten Bereich, z.B. Urkundsgeschäfte gestartet: 

Um die geänderten Anforderungen zur Eintragung von Notarvertretern umzusetzen, wurde die Eingabe eines Notarvertreters vollständig überarbeitet und in den Bereich Sonstiges verlagert: 

Die Erfassung eines Notarvertreters über den Button Neu mit Beginn und/oder Ende seiner Vertretungstätigkeit ist jederzeit möglich, auch wenn der Vertretungszeitraum noch in der Zukunft liegt. 

 

Zugleich kann entschieden werden, ob der Vertreter zur Information in der Urkundenrolle angezeigt werden soll.  

Sind die Optionen abgewählt, wird der Vermerk nicht in der Urkundenrolle angezeigt.  

Wurde eine Notarvertretung hinterlegt, wird der Notarvertreter mit Adressnummer bei der Neueingabe in der Urkundenrolle vorgeschlagen. Zusätzlich ist die Option „Beurkundung durch Notarvertreter“ gesetzt.  

Im Bereich Elektronischer Rechtsverkehr wird der erfasste Notarvertreter in dem hinterlegten Zeitraum für Beglaubigungsvermerke vorgeschlagen: 

Mit Erreichen des Endes der Vertretungszeit wird der Notarvertreter automatisch nicht mehr bei Neueintragungen in der Urkunderolle oder unter Elektronischer Rechtsverkehr berücksichtigt. 

Bei Bedarf können die Einträge bearbeitet oder gelöscht werden. 

 

 

Die RA-MICRO Herstellerbescheinigung – aufzurufen über Notariat/Sonstiges/Herstellerbescheinigung – beinhaltet nunmehr auch die Bescheinigung nach § 11 Abs. 1 DONot.

Um dem Erfordernis des jederzeitigen Exports elektronischer notarieller Nebenakten Rechnung zu tragen, wurde dem Notariats-Modul die neue Funktion Nebenakte hinzugefügt: 

Über diese Funktion können notarielle Nebenakten einzeln oder im Stapel gemäß den Anforderungen des § 43 NotAktVV in einen von der Bundesnotarkammer vorgegebenen strukturierten Datensatz exportiert werden.

Dazu wird nach Aufruf der Funktion Export Nebenakte

über die bereitgestellten Filtermöglichkeiten zunächst eine Auswahl der zu exportierenden Nebenakten getroffen; die Auswahl Notarakten ist standardmäßig gesetzt, kann bei Bedarf jedoch abgewählt werden:

Anschließend kann über den Button Exportieren der Export auf ein frei wählbares Speichermedium im Dateisystem, welches in der nachfolgenden Maske festzulegen ist, durchgeführt werden:

Bei einem späteren Export wird das hier gewählte Verzeichnis erneut vorgeschlagen.

Auf dem Programm-Desk Zwangsvollstreckung wurde die neue Funktion ZV-Durchsuchung eingeführt.  

Dahinter verbirgt sich die Möglichkeit zur automatisierten Erstellung eines Antrages auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und einer richterlichen Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen unter Verwendung des, durch die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 16. Dezember 2022 eingeführten, aktuellen Formulars sowie eines Übersendungsanschreibens an die Mandantschaft. 

Optik und Handhabung der Funktion wurde an die sich in der Praxis bewährte Funktion ZV-Auftrag Formular angepasst. 

Die Funktionalität bildet den nunmehr vom Verordnungsgeber eingeführten, agilen Formularaufbau ab. Formularbestandteile wurden duplizierbar bzw. erweiterbar gestaltet und vermeiden so Anlagen und fördern die Übersichtlichkeit. Dabei wurde sich streng an den Ausfüllhinweisen des Verordnungsgebers orientiert. 

Gebührenberechnung und –buchung sowie die Speicherung in die E-Akte erfolgen in gewohnter Verfahrensweise. 

i-Hinweise führen durch das Programm bzw. bilden Ausfüllhinweise des Verordnungsgebers ab. 

Das erstellte Formular kann als PDF-Datei an den RA-MICRO beA-Postausgang zur Übermittlung via beA übergeben oder gedruckt werden. 

Da die aktuellen Formulare in ihrer Systematik von den bisher gültigen Formularen abweichen, ist es nicht möglich, bisher erstellte Entwürfe in die neuen Formulare zu übertragen. Bereits erstellte Entwürfe sollten unter der bisherigen Funktion ZV-PfÜB/Richterliche Durchsuchungsanordnung bis zum Ende der Übergangsfrist am 30.11.2023 ausgefertigt werden. 

Die Entwurfs-Funktion der neuen Funktion ZV-Durchsuchung befindet sich derzeit noch in Vorbereitung. 

Neu: 

Im Elektronischen Rechtsverkehr werden in der Dokumentenauswahl bei der Übernahme von Dokumenten aus der E-Akte nunmehr die Unterordner der E-Akte sowie eine etwaige farbliche Kennzeichnung von Dokumenten angezeigt. 

Zweck: 

Die Anzeige der Unterordner unterstützt die Organisation zur Abarbeitung von notariellen Sachverhalten im elektronischen Rechtsverkehr. 

Dokumente, die zur Übernahme an eine elektronische Nachricht im Grundbuchverkehr vorbereitet und insoweit farblich gekennzeichnet und/oder strukturiert in E-Akte Unterordnern zusammengestellt wurden, können nun einfacher ausgewählt werden. 

Funktion: 

Soweit in der E-Akte Unterordner für die betreffende Akte hinterlegt wurden, werden diese im oberen linken Bereich des Auswahlfensters angezeigt:

Bei Auswahl einen Unterordners werden nur die jeweils enthaltenen Schreiben dieses Unterordners angezeigt. 

Zusätzlich werden die Rubrikfarben anzeigt, wenn diese zu den Dokument-Metadaten in der E-Akte hinterlegt wurden: 

 

Neu: 

In der Funktion Elektronischen Beglaubigung/Signatur wurde die Option Unkenntlich eingebunden und die Vorschau optimiert.

 

Zweck: 

Die Dienstordnung für Notarinnen und Notare regelt nunmehr, dass ausgewählte Angaben zu den Beteiligten, z.B. private Wohnanschrift, nicht mehr in den Dokumenten, die in öffentlich beglaubigter Form an das Handels- oder ähnliche Register übermittelt werden, enthalten sein dürfen. 

Funktion: 

Die neue Option Unkenntlich befindet sich in der Abschlussleiste der Funktion Elektronische Beglaubigung/Signatur. 

Nach Auswahl dieser Funktion wird in der linken oberen Ecke ein weißes Rechteck angezeigt, 

welches mit der Maus an der gewünschten Stelle im Text platziert werden kann. Ebenfalls über die Mausbedienung kann die Größe des Rechtecks angepasst werden, so dass, der zu weißende Text vollständig verdeckt ist: 

 

Über die separaten Button OK und Abbruch: 

ist die Platzierung der zu weißenden Textpassage zu bestätigen oder abzubrechen. 

Bei Bestätigung mit OK wird der gewählte Text aus dem Dokument entfernt, beim Speichern des Dokumentes bleibt diese Textstelle weiß und kann nicht wiederhergestellt werden: 

In diesem Zusammenhang wurde die Schaltfläche zur Bearbeitung des Beglaubigungsvermerks aus der Abschlussleiste entfernt und direkt neben der Auswahl für den Beglaubigungsvermerk platziert: 

Über die Vorschau wird nun, anders als bisher, immer das vollständige Dokument inklusive Beglaubigungsvermerk – so angezeigt, wie es nach der Speicherung oder Signatur aussehen würde. Über die Lesezeichenfunktion in der linken Menüleiste, sind die einzelnen Bestandteile des Gesamtdokuments zur Anzeige auswählbar: