Neu: 

Im Modul ZV-Auftrag Formular Karteikarte Allgemein wurde für den elektronischen Versand eine allgemeine Auswahlbox integriert. Das Unterzeichner-Feld steht für alle Arten des elektronischen Versandes zur Verfügung. 

Zweck: 

Die Übermittlung von Anträgen unter Verwendung des Vertrauenswürdigen Herkunftsnachweises (VHN) erfordert gemäß § 130a Abs. 3 ZPO die einfache Signatur des den Antrag verantwortenden Sachbearbeiters.  

Funktion: 

Die Ausgabearten Übermittlung per beA und Übermittlung per EGVP wurden in einer Ausgabeart E-Versand zusammengefasst. Der jeweilige Versandweg kann in der dahinterliegenden Auswahlbox gewählt werden.   

Die letzte Wahl wird benutzerbezogen gespeichert und bei erneutem Aufruf der Funktion vorgeschlagen. 

Soll der Versand über ein persönliches beA-Postfach bewirkt werden, wird der Name des Postfachinhabers automatisch ermittelt und dessen Namenszug automatisch in das Unterschriftenfeld eingefügt und hier angezeigt. 

Bei Verwendung eines beA-Kanzleipostfachs einer Berufsausübungsgesellschaft oder eines anderen Postfachs der EGVP-Struktur, kann der Postfachinhaber nicht programmseitig automatisch ermittelt werden.  

In diesen Fällen ist das Unterzeichner-Feld für den Namenszug des verantwortenden Sachbearbeiters zur manuellen Eintragung eröffnet. 

Neu: 

Im Modul ZV-PfÜB wurde für den E-Versand-Dialog die Auswahl einer „Sendungspriorität“ zur Verfügung gestellt.

Zweck:

Für eine bessere Zuordnung auf der Empfängerseite wird das Merkmal der „Sendungspriorität“ in die neben dem ZV-PfÜB für die elektronische Übertragung erzeugte xjustiz_nachricht.xml übernommen.

Funktion:

Im Modul ZV-PfÜB kann das Merkmal der „Sendungspriorität“ in der dafür vorgesehenen Auswahlmaske festgelegt werden und wird sodann bei Übergabe an den E-Versand-Dialog übernommen:

Die Liste der Sendungsprioritäten ist eine abschließende Liste, die nicht um individuelle Eingaben ergänzt werden kann.

Zur Auswahl stehen im ZV-PfÜB lediglich die für die ZV-Maßnahmen relevanten Einträge zur Verfügung.

Die Kennzeichnung der ausgewählten Sendungspriorität wird bei Übergabe des Formulars an den RA-MICRO beA Postausgang bzw. an den RA-MICRO Postausgang (Signaturordner) des Sachbearbeiters in den erstellten XJustiz-Strukturdatensatz xjustiz_nachricht.xml übertragen.

Neu: 

Die Anzeige der im beA Postausgang für den elektronischen Versand an ein Mahngericht vorbereiteten EDA-Dateien wurde um die, das EDA-Protokoll enthaltende, Akte nebst Aktenkurzbezeichnung und eine Dokumenten-Verlinkung zu eben diesem Protokoll in der Spalte E-Akte erweitert. 

Zweck: 

Durch Wegfall des freien Nachrichtentextes in der zu versendenden Nachricht – seit dem 01.11.2021 verbindliche Formvorschriften für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr im Mahnverfahren – konnten die datensatzinhaltlich betroffenen Akten und die jeweilige Antragsart im beA Postausgang nicht mehr zu Kontrollzwecken eingesehen werden.  

Funktion: 

Bei Übergabe der EDA-Datei an den beA Postausgang ist eine E-Akte zu wählen, in welcher das EDA-Protokoll gespeichert werden soll.   

Diese Akte wird nunmehr in der Spalte ‘Akte‘ im beA Postausgang ausgewiesen. 

Neben der Aktennummer ist die Aktenkurzbezeichnung ersichtlich: 

Zusätzlich kann über das Icon in der Spalte ‘E-Akte‘ in der entsprechenden Nachrichtenzeile die E-Akte mit dem Fokus auf das EDA-Protokoll geöffnet und auf Vollständigkeit hin überprüft werden. 

Neu: 

Im Modul Zwangsvollstreckung wurde für das Hinzusetzen von Weiteren Aktenbeteiligten als Drittschuldner die Funktionalität Beteiligte laden in die Funktion ZV-PfÜB aufgenommen. 

Zweck: 

Beteiligte laden dient zusätzlich – neben der Adresssuche – der vereinfachten Übernahme der bereits zur Akte gespeicherten, weiteren Beteiligten als Drittschuldner. 

Funktion: 

Im Drittschuldnerfenster werden über die Schaltfläche Beteiligte laden 

die als weitere Beteiligte zur jeweiligen Forderungsakte gespeicherten Aktenbeteiligten  

zwecks Auswahl und Übergabe in den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss angeboten. 

Die über die der Adresse vorgelagerte Checkbox markierten Adressen werden bei Bestätigung über den grünen Haken in den Antrag übernommen: 

Neu: 

Für das Ausfüllen eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wurde in der Funktion ZV-PfÜB die neue Option “Erklärung nach § 829a I Nr. 4 ZPO einfügen” bereitgestellt. 

Zweck: 

Durch die Einführung der Nutzungsverpflichtung hinsichtlich des elektronischen Versandes ist nunmehr durch den Anwender selbst zu entscheiden, ob es sich um einen Antrag im vereinfachten Verfahren nach § 829a ZPO handelt. 

Funktion: 

Die neue Option findet sich auf dem Maßnahme-Fenster der Funktion ZV-PfÜB. 

Die letzte Wahl wird sich nicht gemerkt und für weitere Akten nicht vorgeschlagen, da die Option individuell je Akte zu prüfen ist. 

Bei Wahl der Option wird die Erklärung nach § 829a I Nr. 4 ZPO automatisch in den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss übernommen. 

Neu: 

Im Modul ZV-Auftrag Formular wurde für den E-Versand die Auswahl einer „Sendungspriorität“ zur Verfügung gestellt. 

Zweck: 

Für eine bessere Zuordnung auf der Empfängerseite wird das Merkmal der „Sendungspriorität“ in die neben dem ZV-Auftrag Formular erzeugende xjustiz_nachricht.xml übernommen. 

Funktion: 

Im Modul ZV-Auftrag Formular kann bei Wahl der Ausgabearten Übermittlung per beA und Übermittlung per EGVP das Merkmal der „Sendungspriorität“ in der dafür vorgesehenen Auswahlmaske festgelegt werden: 

Die Liste der Sendungsprioritäten ist eine abschließende Liste, die nicht um individuelle Eingaben ergänzt werden kann. 

Zur Auswahl stehen im ZV-Auftrag Formular lediglich die für die ZV-Maßnahme Vollstreckungsauftrag an den/die Gerichtsvollzieher/in relevanten Einträge.  

Die Kennzeichnung der ausgewählten Sendungspriorität wird bei Übergabe des Formulars an den RA-MICRO beA Postausgang bzw. an den RA-MICRO Postausgang (Signaturordner) des Sachbearbeiters in den erstellten XJustiz-Strukturdatensatz xjustiz_nachricht.xml übertragen, welcher dann von den Gerichtsvollzieherverteilerstellen sowie den Gerichtsvollziehern und Gerichtsvollzieherinnen zur elektronischen Verarbeitung genutzt werden kann. 

Zur Nutzung der vielfältigen Möglichkeiten, welche die individuelle Kanzleiorganisation mit sich bringt, können einem Vollstreckungsauftrag neben elektronischen Dokumenten aus der E-Akte auch Dokumente aus dem eigenen Dateisystem als Anlagen hinzugefügt werden.

Die Schaltfläche Anlagen ermöglicht die Dokumentenwahl

sowohl aus der RA-MICRO E-Akte als auch aus dem Dateisystem:

Für einen effektiven Forderungseinzug wird mit dem GiroCode-Druck sowohl den eigenen Mandanten im Hinblick auf die Begleichung der Rechtsanwaltsgebühren, als auch dem in Anspruch genommenen Schuldner im vollstreckungsrechtlichen Mandat eine Hürde zur Leistungserbringung abgebaut. Spät- und Nichtleistungen werden reduziert, da die eine Zahlung voraussetzenden Informationen nicht mühsam zusammengetragen und manuell erfasst werden müssen, sondern sofort elektronisch verarbeitet werden können.

Sowohl in den Übersendungsanschreiben der ZV-Maßnahmen an den Mandanten (Einzel- und Stapelerstellung) als auch in den ZV-Maßnahmen Mahnschreiben und ZV-Androhung werden über die Option GiroCode drucken Banking-App-lesbare QR-Codes mit den für eine erfolgreiche Überweisung maßgeblichen Konto- und Zahlungsdaten übersandt.

Soweit für das Übersendungsanschreiben in allen ZV-Maßnahmen – sowohl in der Einzel als auch in der Stapelerstellung – die Option Rechnung an Mandant erstellen gewählt ist, kann zusätzlich die Option GiroCode drucken gesetzt werden.

In den Programmfunktionen Foko an Dritte senden, Mahnschreiben und ZV-Androhung werden über GiroCode drucken die Kontodaten der Kanzlei sowie die Forderungshöhe in den Schreiben an den jeweiligen Schuldner als QR-Code ausgewiesen.

Im Modul Zwangsvollstreckung wurde für das Übersendungsanschreiben an den Mandanten mit Vergütungsberechnung die Funktionalität des Girocode-Drucks aufgenommen.

GiroCode drucken dient der schnellen Übernahme der Rechnungsdaten in die Banking-App des Rechnungsempfängers. Alle notwendigen Zahlungsinformationen wie Empfänger, IBAN, BIC, Über­weisungs­betrag und Verwendungszweck können komfortabel über die entsprechende Überweisungs­funktion der verwendeten Banking-App eingescannt und in den Überweisungsauftrag übernommen werden.

GiroCode drucken ist verfügbar

  • im Mahnschreiben bei der Einzel– und Stapelerstellung mit Wahl der Option Rechnung an Mandant erstellen:

  • bei ZV-Maßnahmen, z. B. in der Maske Vollstreckungsandrohung mit Wahl der Option Mit Vergütungsrechnung:

Die Rechnung wird dann mit GiroCode erstellt:

 

Zum 01.10.2021 treten gesetzliche Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften in Kraft, welche von registrierten Inkassodienstleistern und Rechtsanwälten, die Inkassodienstleistungen erbringen, zu berücksichtigen sind. Es kann zwischen bestrittenen und unbestrittenen Forderungen – oder Teilen davon – unterschieden werden.

Foko buchen: Bei Buchen einer Hauptforderung mit der Buchungsart 6 kann bei Inkassodienstleistung angegeben werden, ob es sich um eine bestrittene Forderung handelt.

Bei Buchen der Geschäftsgebühr 2300 VV RVG mit der Buchungsart 2 kann bei Wahl der Option Inkassodienstleistung angegeben werden, welcher Teil der Forderung bestritten und/oder unbestritten ist. Die entsprechenden Gebühren und Gebührensätze werden sodann angezeigt.

Nach erfolgter Buchung wird im Foko Fenster die Gesamtgebühr unter Berücksichtigung der Obergrenzenprüfung gem. § 15 Abs. 3 RVG unter Angabe der unterschiedlichen Gegenstandswerte angezeigt.

Mahnschreiben: Bei Wahl der Option Inkassodienstleistung werden die jeweilig gebuchten Gegenstandswerte für den bestrittenen und/oder den unbestrittenen Teil der Forderung vorgeschlagen.

Mahnverfahren: Entsprechend der gesetzlichen Regelung des neuen § 13e Abs. 1 RDG können registrierte Inkassodienstleister ab dem 01.10. für deren Tätigkeit eine Vergütung in der Höhe berechnen, die einem Rechtsanwalt nach dem RVG zusteht.