Neu: 

Die Funktion Ausweisscan iVm einem DESKO Penta Scanner scannt Ausweisdokumente, zeigt die texterkannten Ausweisdaten zur Vorabkontrolle an und legt auf deren Basis eine neue Adresse samt gescannten Bilddateien an. Bestehende Adressen werden um die gescannten Bilddateien ergänzt. 

 

Funktion: 

Durch das Scannen von Ausweisdokumenten werden die Daten erfasst und texterkannt dargestellt.  

 

 

Die erfassten Daten können direkt über den Verarbeiten-Pfeil oder grünen Haken an das Adressfenster 1 übergeben werden. Es wird eine neue Adresse im RA-MICRO System erzeugt.  

 

Neben der Programmkachel Ausweisscan im Modul Adressen, kann die Funktion auch über das Adressfenster 1 gestartet werden. Hier unterscheidet die Funktion Ausweisscan 

 

  • Ist eine Adresse bereits eingelesen, so werden die gescannten Bilddateien als Dokumente zur Adresse gespeichert. 
  • Wird eine neue Adresse angelegt, werden zudem die erkannten Ausweisdaten übernommen. 

 

Weitere Informationen sind über unsere Produktseite einsehbar und auf der Seite RA-MICRO Ausweisscanner bestellen über unsere RA-MICRO Vor-Ort-Partner bestellbar. 

 

Technische Voraussetzungen: 

Es wird ein USB-Scanner der Firma DESKO GmbH, z.B. Penta Scanner 4X, nebst Treibersoftware benötigt. Diese können über unsere RA-MICRO Vor-Ort-Partner bezogen werden.  

Verfügbar ab Version 2023.07.001

Neu: 

Einstellung zur Deaktivierung der Zählung der RA-MICRO Programmmodul-Nutzungshäufigkeit und anonymisiert periodischer Übermittlung an RA-MICRO.

Zweck: 

Für die im Interesse aller Anwender liegende bestmögliche RA-MICRO Weiterentwicklung sind Erkenntnisse über die – sich im Laufe der Jahre erheblich verändernden – Nutzungshäufigkeiten und -schwerpunkte in den Kanzleien erforderlich. Wir bitten die Anwender diesbezüglich um Unterstützung und Gewährung dieser Datenübermittlung. Wir garantieren, dass wir diese Daten ohne Übermittlung der Kundenzuordnung nur mengenmäßig erfassen und lediglich die Lizenz-Arbeitsplatzanzahl der Kanzlei den Daten zuordnen. Wenn Sie mit der Erfassung und Übermittlung nicht einverstanden sind, deaktivieren Sie diese Einstellung. 

Verfügbar ab Version 2023.07.001

Neu: 

Mit der Einstellung Bei Auswahl Empfänger über ‚An‘ automatisch Briefanrede einfügen erhalten neue E-Mails automatisch die Briefanrede aus der Adresse, wenn sie über die RA-MICRO E-Akte Schnittstelle erstellt werden. Ein selbständiges Erstellen der Briefanrede entfällt. 

Neu:

Einführung eines neuen Bereichs RA-MICRO Recht im RA-MICRO Personal Desktop.

 

Funktion:

Der neue Bereich RA-MICRO Recht ermöglicht den Zugriff auf juristische Inhalte und Programmfunktionen von RA-MICRO sowie auf Online-Angebote von namhaften Fachverlagen mit dem Schwerpunkt juristischer Fachliteratur. 


Die RA-MICRO Programmfunktionen umfassen den RA-MICRO Entscheidungsfinder zur gezielten Suche von Gesetzen, Kommentaren und neuester Rechtsprechung anhand einer konkreten Norm oder Fundstelle. 

Ferner enthalten ist der Zugang zum Portal RA-MICRO Recht online mit Zugriff auf ca. 2.500 Bundes- und Landesgesetze sowie weitere praxisrelevanten Informationen wie Fachliteratur und Rechtsprechung zu den einzelnen Vorschriften. 

An Verlagsangeboten stehen beck-online, Wolters Kluwer Online und Otto Schmidt online zur Verfügung. Die Nutzung setzt eine einmalige Registrierung bei den Verlagen und Hinterlegung der Verlags-Zugangsdaten über die Funktion Single Sign On voraus. Sind noch keine Zugangsdaten hinterlegt, wird die Funktion Single Sign On bei Aufruf der Verlagsinhalte automatisch geöffnet. 

 

 

An Inhalten stehen praxisrelevante Fach-Kommentare und Formularwerke im direkten Zugriff zur Verfügung, die Nutzung erfordert ein passendes Abonnement bei dem jeweiligen Verlag. 

Die Funktion ReNoSmart ermöglicht einen vergünstigten Zugriff auf die Online Bibliothek des ZAP-Verlags für Kanzlei- und Notariatsmitarbeiter. 

Video in der Mediathek 

Neu: 

Für einen einheitlichen Betreff von E-Mails und E-Briefen kann der Betreff in Inhalt und Reihenfolge durch max. 4 Aktendaten poolübergreifend in den Einstellungen E-Workflow in der Registerkarte Postausgang definiert werden. 

Zweck: 

An neue E-Mails und E-Briefe wird automatisch ein benutzerdefinierter Betreff übergeben.  

 

Funktion:

Ist in den Einstellungen E-Workflow in der Registerkarte Postausgang die Einstellung 4.11 Betreff für E-Mails/E-Briefe aktiviert, kann der Betreff von E-Mails und Betreff in Inhalt und Reihenfolge mit max. 4 zur Akte hinterlegten Daten poolübergreifend definiert werden. Eine Vorschau ermöglicht einen Ausblick auf den zusammengestellten Betreff.

Die Einstellung 4.11 Betreff für E-Mails/E-Briefe ist eine zentrale Einstellung und setzt Verwalterrechte voraus. Benutzer ohne Verwalterrecht sehen die Einstellung und deren Bestandteile sowie die Vorschau ausgegraut.

Sofern RA-MICRO Module, wie z.B. die Zwangsvollstreckung, aus zwingenden Gründen bereits einen festen Betreff für E-Mails und E-Briefe übergeben, wird die Einstellung nicht beachtet.

In den Bereichen Elektronischer Rechtsverkehr und Urkundsgeschäfte wurde die optionale Auswahl von Dokumenten aus der RA-MICRO E-Akte oder dem Dateisystem in der neuen Funktion Dokument hinzufügen zusammengefasst:

In dem sich darüber öffnenden Fenster kann ausgewählt werden, aus welchem Ablagesystem ein Dokument geöffnet werden soll:

Soll ein Ordner aus dem Dateisystem gewählt werden, erscheint zunächst eine übersichtliche Liste der zur Verfügung stehenden Laufwerke. Die zuletzt gewählten Ordner werden als Favoriten über der Liste der Laufwerke angezeigt.

Es kann weiterhin der Aufruf der Dokumente aus der RA-MICRO E-Akte erfolgen:

In beiden Bereichen kann der Dateiname direkt über die Tabelle an die Vorgaben des XJustiz-Standards angepasst werden. Sind die Dateinamen unzulässig oder zu lang erfolgt ein entsprechender Hinweis.

Weiterhin wurde die Funktion Nachricht eingefügt.

Hierüber können Anschreiben an ein Gericht direkt verfasst werden, ohne zuvor die jeweils bevorzugte Textverarbeitung zu öffnen:

Es werden die vorhandenen Briefköpfe und Grußformeln der Kanzlei angeboten. Nach Klick auf den nach rechts gerichteten Pfeil in der Abschlussleiste wird das Anschreiben in der Vorschau erstellt

und kann mit dem grünen Haken für eine Anmeldung übernommen werden.

Neu: 

Mittels der neuen Einstellung RA-MICRO Grafiken generell drucken unter Extras\Briefkopf MS-Word in der RA-MICRO Wordschnittstelle werden E-Porto, Anlagenstrich, Barcodes etc. auch bei Verwendung von vorgedruckten Briefköpfen aufgedruckt. 

Funktion: 

Bei gesetzter Einstellung RA-MICRO Grafiken generell drucken wird bezogen auf RA-MICRO Grafiken, die Einstellung RA-MICRO Drucken RA-MICRO Drucken-Dialog\Einstellungen\Zeichnungen und Textfelder beim Original/bei Abschriften ausblenden für diesen Briefkopf ignoriert. 

Diese Einstellung kann von RA-MICRO Benutzern mit Verwalterrechten gesetzt werden. Ein Ausblenden erfolgt im Anschluss nur noch für MS-Word Grafiken und Textfelder. 

Neu: 

Es wurden die neuen Funktionen zur Erstellung eines arbeitsgerichtlichen Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides und Vollstreckungsbescheides ohne Verwendung eines Formularsatzes eingeführt. In Anlehnung an die bisher zu verwendenden Vordrucke werden die Anträge als PDF-Datei erstellt. 

Die Funktionen sind erreichbar über die neuen Kacheln Arbeitsgerichts-MB erstellen (PDF)  und  Arbeitsgerichts-VB erstellen (PDF). 

Zweck: 

Die Umsetzung trägt der Abkehr des Gesetzgebers vom Formularzwang, um den elektronischen Rechtsverkehr zu vereinfachen, Rechnung. Anhand der erfassten Angaben in der Akte und dem Forderungskonto werden PDF-Dateien befüllt und ausgegeben. Ein direkter elektronischer Versand mit entsprechenden Anlagen ist möglich. 

Funktion: 

Die für einen arbeitsgerichtlichen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides erforderlichen Daten werden übersichtlich am Bildschirm – aufgeteilt in unterschiedliche Karteikarten – dargestellt. Der Antrag kann direkt bei der Erstellung gedruckt oder zum E-Versand weitergereicht werden. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vor Erstellung eines Antrags auf Erlass eines arbeitsgerichtlichen Vollstreckungsbescheides muss der zugrundeliegende Antrag auf Erlass eines arbeitsgerichtlichen Mahnbescheides gewählt werden, da dessen Angaben wiederholt werden müssen:

Nach Auswahl der Akte können die Angaben zum Antrag auf Erlass eines arbeitsgerichtlichen Vollstreckungsbescheides erfasst werden. Der zugrundeliegende arbeitsgerichtliche  Mahnbescheid wird hierbei noch einmal dargestellt:

Der Antrag kann bereits hier sofort gedruckt oder zum elektronischen Versand über den RA-MICRO Postausgang weitergeleitet werden.

Im RA-MICRO Programmfenster Notar Kostenrechnung werden zwei neue Auslagenpositionen zur Verfügung gestellt. Diese dienen der Weiterberechnung der Gebühren der elektronischen Urkundensammlung an den Zahlungspflichtigen mit dem KV 32015 GNotKG: 

32015 – Aufnahme eines Dokuments in die elektronische Urkundensammlung … 4,50 € 

32015 – Beglaubigung von Unterschriften, die nicht mit der Fertigung eines Entwurfs in Zusammenhang stehen … 2,50 € 

Die beiden Auslagenpositionen werden unter Auslagen angeboten: 

Anschließend werden diese unter der Kurzbezeichnung 32015 Sonstige Auslagen nach Steuern in die Notar Kostenrechnung übernommen, in der Anlage mit den jew. Langbezeichnungen ausgewiesen und an das Kostenregister übergeben.

 

Neu:

Im Modul Lohn/Gehalt wurde die durch das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 13.02.2023 bekanntgegebene Änderung des neuen Ablaufplans zur Lohnsteuerberechnung (Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.230,00 € und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.260,00 €) umgesetzt. 

 

Zweck:

Die Änderungen bewirken, dass die vom Gesetzgeber verpflichtende Anwendung für Gehaltsberechnungen ab dem 01.04.2023 erfolgen kann. 

 

Funktion:

Die Änderungen sind rückwirkend zum 01.01.2023 anzuwenden. Daher sind die Gehälter für die einzelnen Mitarbeiter ab Januar 2023 chronologisch nochmals neu zu berechnen. 

Die geänderten Lohnsteuerwerte können im Anschluss über eine berichtigte Lohnsteueranmeldung für den jeweiligen Zeitraum (Monat oder Quartal) an das Finanzamt übermittelt werden. 

Im Falle ausgeschiedener Mitarbeiter, für die bereits eine Lohnsteuerbescheinigung übermittelt wurde, muss keine Nachberechnung erfolgen.

 

Verfügbar ab RA-MICRO Version 2023.04.001