Neu:

Im Modul Lohn/Gehalt wurden die durch das Bundesministerium der Finanzen im Juni veröffentlichten geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug, welche für die Abrechnungsmonate ab Juli 2023 anzuwenden sind, umgesetzt.

Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ändern sich zum 01.07.2023 die Beiträge zur Pflegeversicherung gemäß § 55 SGB XI sowohl hinsichtlich der Beitragshöhe als auch hinsichtlich der unterschiedlichen Beiträge für Arbeitnehmer ohne Kinder und mit Kindern in Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder und deren Alter.

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt um 0,35 Prozentpunkte auf 3,40 Prozent und der Beitragszuschlag für Kinderlose wurde um 0,25 Prozentpunkte auf 0,6 Prozent angehoben. Für jedes weitere Kind ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind (bis zum Alter von 25 Jahren des jeweiligen Kindes) verringert sich der Beitrag für den Arbeitnehmer jeweils um weitere 0,25 Prozentpunkte. Gemäß § 55 Abs. 3 Satz 4 Halbsatz 2 SGB XI sind bei der Ermittlung des Abschlags nicht berücksichtigungsfähig Kinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben. Wenn nicht mindestens 2 Kinder jünger als 25 Jahre sind, gilt der reguläre Beitragssatz von 3,4 Prozent. Der Beitragssatz für den Arbeitgeber ist in allen Fällen konstant bei 1,7 Prozent (Ausnahme Sachsen: 1,2 Prozent).

Zweck:

Anpassung der Gehaltsabrechnung an die Änderungen der Beiträge zur Pflegeversicherung infolge des PUEG.

Funktion:

Für die Ermittlung des Beitragssatzes kommt es künftig nicht mehr auf eine reine Elterneigenschaft an, sondern zusätzlich auch auf die Anzahl der Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ein entsprechender Nachweis, in Form einer Geburtsurkunde, muss gegenüber dem Arbeitgeber erbracht werden.

Um zukünftig eine korrekte Lohn-/Gehaltsabrechnung zu gewährleisten, erhält jeder Benutzer beim Start des Moduls Lohn/Gehalt einmalig eine Hinweismeldung.

Monatliche Grunddaten:

Damit ab Juli 2023 in der Gehaltsabrechnung der neue Beitragssatz zur Pflegeversicherung berücksichtigt wird, muss in einem ersten Schritt der geänderte Basiswert in Höhe von 3,40 Prozent in der Programmfunktion Monatliche Grunddaten ändern > Karteikarte SV-Angaben > 14. Beitragssatz Pflegeversicherung für den Änderungszeitraum Juli – Dezember hinterlegt werden.

Erfolgte Änderungen können im Überblick monatliche Grunddaten überprüft werden. Grunddaten, die sich während des Jahres geändert haben, werden in blauer Schrift dargestellt.

Berechnungsdatum ab 01.07.2023:

Ab einem Berechnungsdatum 01.07.2023 steht in der Programmfunktion Mitarbeiterdaten ändern neben der Karteikarte SV eine zusätzliche Karteikarte SV-PV zur Verfügung.

Die bisher auf der Karteikarte SV enthaltene Option 137. Erhöhter Prozentsatz Pflegeversicherung für Kinderlose befindet sich nunmehr auf der Karteikarte SV-PV. Ein Hinweis auf der Karteikarte SV macht darauf aufmerksam.

War bei kinderlosen Arbeitnehmern die Option auf der Karteikarte SV zu 137. Erhöhter Prozentsatz Pflegeversicherung für Kinderlose bisher gesetzt, so wird diese Information für den Beitragszuschlag für Kinderlose automatisch auf Karteikarte SV-PV > 137 Erhöhter Prozentsatz Pflegeversicherung für Kinderlose übernommen.

War bei Arbeitnehmern mit Kindern die Option bisher nicht gesetzt, können (und müssen ab 01.07.2023) Angaben zu den Kindern zur Berechnung der Pflegeversicherung gemacht werden.

Sofern bei Ersterfassung bereits mehrere Kinder das 25. Lebensjahr erreicht haben, ist es ausreichend nur eines zu hinterlegen.

Eine der beiden Angaben ist zwingend erforderlich, damit das Verlassen der Mitarbeiterdaten möglich ist.

Ausnahme: Wenn ein Mitarbeiter das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann die Karteikarte SV-PV ohne Eingabe gespeichert werden.

Bei Mitarbeitern mit mehr als 5 Kindern sind die Kinder mit dem jüngsten Lebensalter einzutragen und die Angaben bei Änderungen durch neu hinzukommende Kinder entsprechend zu aktualisieren.

Überblick Mitarbeiterdaten anzeigen:

Erfolgte Änderungen können im Überblick Mitarbeiterdaten anzeigen überprüft werden. Daten, die sich während des Jahres geändert haben, werden in blauer Schrift dargestellt.

Abrechnungszeitraum bis 06/2023:

  • ja = PV-Beitragszuschlag Kinderlose
  • nein = kein PV-Beitragszuschlag Kinderlose

Abrechnungszeitraum ab 07/2023:

  • ja = PV-Beitragszuschlag Kinderlose
  • nein = kein PV-Beitragszuschlag Kinderlose (bei kinderlosen Mitarbeitern, die noch nicht das 23. Lebensjahr vollendet haben oder bei Mitarbeitern mit Kindern, die nicht mindestens 2 Kinder unter 25 Jahren haben)
  • 1-4 = Anzahl der beitragsreduzierenden Kinder (numerische Anzahl der Kinder, die zu einem Beitragsabschlag führen, ausgehend von den Kindern, die in der Programmfunktion Mitarbeiterdaten ändernKarteikarte SV-PV hinterlegt sind und die ab dem 2. Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Beispiele für die Anzeige in der Tabelle bis 06/2023
137. PV-Beitragszuschlag Kinderlose / Anzahl beitragsreduzierende Kinder

Beispiele für die Anzeige in der Tabelle ab 07/2023
137. PV-Beitragszuschlag Kinderlose / Anzahl beitragsreduzierende Kinder

Gehalt berechnen:

Nachdem die monatlichen Grunddaten geändert und die notwendigen Anpassungen in den Mitarbeiterdaten vorgenommen wurden, kann eine Berechnung des Gehalts für den Monat Juli 2023 erfolgen.

Sofern Angaben zu Mitarbeitern fehlen, weist das Programm darauf hin und führt eine Abrechnung für diese Mitarbeiter nicht durch.

Die Funktion Jahresgehalt am Bildschirm berechnen berücksichtigt derzeit noch nicht die geänderten Beitragssätze zur Pflegeversicherung. Eine Anpassung wird mit einem der nächsten Patches erfolgen.

Verfügbar ab Version 2023.08.003

Das RA-MICRO Programmfenster Kostenrisiko ist als Desktop-App für Rechner mit Windows Betriebssystem verfügbar. Das Programm wird für Kunden ohne RA-MICRO bzw. an mobilen oder Laptop-Arbeitsplätzen, an denen RA-MICRO nicht installiert ist, nutzbar. 

Das RA-MICRO Kostenrisiko ermöglicht die schnelle und einfache Berechnung von vorgerichtlichen und gerichtlichen Anwalts- und Verfahrenskostenrisiken. Es stehen Zivilrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht sowie bis zu drei Instanzen und die Angabe eines Vergleichsmehrwerts zur Auswahl. Die enthaltene Quotentabelle schlüsselt das berechnete Kostenrisiko quotal oder prozentual auf. 

Die Berechnung kann per E-Mail versandt, ausgedruckt oder in ein Dokument eingefügt werden. 

Das RA-Micro Kostenrisiko ist im Download-Bereich auf www.ra-micro.de erhältlich. 

Künftig steht neben dem Pflichtverteidigerformular HKR 169 auch das Pflichtverteidigerformular HKR 121 (Antrag auf Festsetzung der Verfügung des gerichtlich bestellten Verteidigers) zur Verfügung.

In Ergänzung zu den im Formular HKR 169 enthaltenen Angaben können eine Registernummer (erfolgt über die Kanzleiadresse), eine Rechnungsnummer und anstelle der bisherigen Bankverbindung eine IBAN angegeben werden.  

Das Formular HKR 121 kann über das Programmfenster Formular RVG-Pflichtverteidiger aufgerufen werden: 

Verfügbar ab Version 2023.07.001

Neu: 

Die Funktion Ausweisscan iVm einem DESKO Penta Scanner scannt Ausweisdokumente, zeigt die texterkannten Ausweisdaten zur Vorabkontrolle an und legt auf deren Basis eine neue Adresse samt gescannten Bilddateien an. Bestehende Adressen werden um die gescannten Bilddateien ergänzt. 

 

Funktion: 

Durch das Scannen von Ausweisdokumenten werden die Daten erfasst und texterkannt dargestellt.  

 

 

Die erfassten Daten können direkt über den Verarbeiten-Pfeil oder grünen Haken an das Adressfenster 1 übergeben werden. Es wird eine neue Adresse im RA-MICRO System erzeugt.  

 

Neben der Programmkachel Ausweisscan im Modul Adressen, kann die Funktion auch über das Adressfenster 1 gestartet werden. Hier unterscheidet die Funktion Ausweisscan 

 

  • Ist eine Adresse bereits eingelesen, so werden die gescannten Bilddateien als Dokumente zur Adresse gespeichert. 
  • Wird eine neue Adresse angelegt, werden zudem die erkannten Ausweisdaten übernommen. 

 

Weitere Informationen sind über unsere Produktseite einsehbar und auf der Seite RA-MICRO Ausweisscanner bestellen über unsere RA-MICRO Vor-Ort-Partner bestellbar. 

 

Technische Voraussetzungen: 

Es wird ein USB-Scanner der Firma DESKO GmbH, z.B. Penta Scanner 4X, nebst Treibersoftware benötigt. Diese können über unsere RA-MICRO Vor-Ort-Partner bezogen werden.  

Verfügbar ab Version 2023.07.001

Neu: 

Einstellung zur Deaktivierung der Zählung der RA-MICRO Programmmodul-Nutzungshäufigkeit und anonymisiert periodischer Übermittlung an RA-MICRO.

Zweck: 

Für die im Interesse aller Anwender liegende bestmögliche RA-MICRO Weiterentwicklung sind Erkenntnisse über die – sich im Laufe der Jahre erheblich verändernden – Nutzungshäufigkeiten und -schwerpunkte in den Kanzleien erforderlich. Wir bitten die Anwender diesbezüglich um Unterstützung und Gewährung dieser Datenübermittlung. Wir garantieren, dass wir diese Daten ohne Übermittlung der Kundenzuordnung nur mengenmäßig erfassen und lediglich die Lizenz-Arbeitsplatzanzahl der Kanzlei den Daten zuordnen. Wenn Sie mit der Erfassung und Übermittlung nicht einverstanden sind, deaktivieren Sie diese Einstellung. 

Verfügbar ab Version 2023.07.001

Neu: 

Mit der Einstellung Bei Auswahl Empfänger über ‚An‘ automatisch Briefanrede einfügen erhalten neue E-Mails automatisch die Briefanrede aus der Adresse, wenn sie über die RA-MICRO E-Akte Schnittstelle erstellt werden. Ein selbständiges Erstellen der Briefanrede entfällt. 

Neu:

Einführung eines neuen Bereichs RA-MICRO Recht im RA-MICRO Personal Desktop.

 

Funktion:

Der neue Bereich RA-MICRO Recht ermöglicht den Zugriff auf juristische Inhalte und Programmfunktionen von RA-MICRO sowie auf Online-Angebote von namhaften Fachverlagen mit dem Schwerpunkt juristischer Fachliteratur. 


Die RA-MICRO Programmfunktionen umfassen den RA-MICRO Entscheidungsfinder zur gezielten Suche von Gesetzen, Kommentaren und neuester Rechtsprechung anhand einer konkreten Norm oder Fundstelle. 

Ferner enthalten ist der Zugang zum Portal RA-MICRO Recht online mit Zugriff auf ca. 2.500 Bundes- und Landesgesetze sowie weitere praxisrelevanten Informationen wie Fachliteratur und Rechtsprechung zu den einzelnen Vorschriften. 

An Verlagsangeboten stehen beck-online, Wolters Kluwer Online und Otto Schmidt online zur Verfügung. Die Nutzung setzt eine einmalige Registrierung bei den Verlagen und Hinterlegung der Verlags-Zugangsdaten über die Funktion Single Sign On voraus. Sind noch keine Zugangsdaten hinterlegt, wird die Funktion Single Sign On bei Aufruf der Verlagsinhalte automatisch geöffnet. 

 

 

An Inhalten stehen praxisrelevante Fach-Kommentare und Formularwerke im direkten Zugriff zur Verfügung, die Nutzung erfordert ein passendes Abonnement bei dem jeweiligen Verlag. 

Die Funktion ReNoSmart ermöglicht einen vergünstigten Zugriff auf die Online Bibliothek des ZAP-Verlags für Kanzlei- und Notariatsmitarbeiter. 

Video in der Mediathek 

Neu: 

Für einen einheitlichen Betreff von E-Mails und E-Briefen kann der Betreff in Inhalt und Reihenfolge durch max. 4 Aktendaten poolübergreifend in den Einstellungen E-Workflow in der Registerkarte Postausgang definiert werden. 

Zweck: 

An neue E-Mails und E-Briefe wird automatisch ein benutzerdefinierter Betreff übergeben.  

 

Funktion:

Ist in den Einstellungen E-Workflow in der Registerkarte Postausgang die Einstellung 4.11 Betreff für E-Mails/E-Briefe aktiviert, kann der Betreff von E-Mails und Betreff in Inhalt und Reihenfolge mit max. 4 zur Akte hinterlegten Daten poolübergreifend definiert werden. Eine Vorschau ermöglicht einen Ausblick auf den zusammengestellten Betreff.

Die Einstellung 4.11 Betreff für E-Mails/E-Briefe ist eine zentrale Einstellung und setzt Verwalterrechte voraus. Benutzer ohne Verwalterrecht sehen die Einstellung und deren Bestandteile sowie die Vorschau ausgegraut.

Sofern RA-MICRO Module, wie z.B. die Zwangsvollstreckung, aus zwingenden Gründen bereits einen festen Betreff für E-Mails und E-Briefe übergeben, wird die Einstellung nicht beachtet.

In den Bereichen Elektronischer Rechtsverkehr und Urkundsgeschäfte wurde die optionale Auswahl von Dokumenten aus der RA-MICRO E-Akte oder dem Dateisystem in der neuen Funktion Dokument hinzufügen zusammengefasst:

In dem sich darüber öffnenden Fenster kann ausgewählt werden, aus welchem Ablagesystem ein Dokument geöffnet werden soll:

Soll ein Ordner aus dem Dateisystem gewählt werden, erscheint zunächst eine übersichtliche Liste der zur Verfügung stehenden Laufwerke. Die zuletzt gewählten Ordner werden als Favoriten über der Liste der Laufwerke angezeigt.

Es kann weiterhin der Aufruf der Dokumente aus der RA-MICRO E-Akte erfolgen:

In beiden Bereichen kann der Dateiname direkt über die Tabelle an die Vorgaben des XJustiz-Standards angepasst werden. Sind die Dateinamen unzulässig oder zu lang erfolgt ein entsprechender Hinweis.

Weiterhin wurde die Funktion Nachricht eingefügt.

Hierüber können Anschreiben an ein Gericht direkt verfasst werden, ohne zuvor die jeweils bevorzugte Textverarbeitung zu öffnen:

Es werden die vorhandenen Briefköpfe und Grußformeln der Kanzlei angeboten. Nach Klick auf den nach rechts gerichteten Pfeil in der Abschlussleiste wird das Anschreiben in der Vorschau erstellt

und kann mit dem grünen Haken für eine Anmeldung übernommen werden.

Neu: 

Mittels der neuen Einstellung RA-MICRO Grafiken generell drucken unter Extras\Briefkopf MS-Word in der RA-MICRO Wordschnittstelle werden E-Porto, Anlagenstrich, Barcodes etc. auch bei Verwendung von vorgedruckten Briefköpfen aufgedruckt. 

Funktion: 

Bei gesetzter Einstellung RA-MICRO Grafiken generell drucken wird bezogen auf RA-MICRO Grafiken, die Einstellung RA-MICRO Drucken RA-MICRO Drucken-Dialog\Einstellungen\Zeichnungen und Textfelder beim Original/bei Abschriften ausblenden für diesen Briefkopf ignoriert. 

Diese Einstellung kann von RA-MICRO Benutzern mit Verwalterrechten gesetzt werden. Ein Ausblenden erfolgt im Anschluss nur noch für MS-Word Grafiken und Textfelder.