Neu: 

Die Funktionsweise des Kostenregisters wurde umfassend überarbeitet und an die gesetzlichen Bestimmungen angepasst.  

Für die Herstellerbescheinigung wurde ein eigener Funktionsaufruf unter der Funktion Kostenregister eingefügt. 

Zweck: 

Die nachfolgend beschriebenen Funktionsanpassungen wurden erforderlich, um die Voraussetzungen zur Erteilung der Herstellerbescheinigung nach § 17 der Satzung Notarkasse bzw. § 19 der Satzung der Ländernotarkasse zu erfüllen. 

Funktion: 

Das Kostenregister wird mit Erteilung der Herstellerbescheinigung ausschließlich nach den Vorgaben der Notarkasse München bzw. der Ländernotarkasse Leipzig geführt. 

In diesem Zusammenhang ist die Einstellung -Führung des KR gem. Empf. der Ländernotarkasse Leipzig- auf dem Reiter Bücher und Verzeichnisse der Notariats-Einstellungen entfallen: 

Die Buchungen des Kostenregisters sind mit verbindlichem Druck desselben so festzuschreiben, dass Änderungen nicht mehr vollzogen werden können. Festgeschriebene Einträge werden mit einem Druckersymbol im Kostenregister gekennzeichnet: 

Solange Einträge und Bewertungen des Kostenregisters unvollständig sind oder der aktuelle Monat noch nicht beendet ist, kann ein die noch anfallenden Tätigkeiten im Kanzleialltag unterstützender Vorläufiger Druck des Kostenregisters erfolgen. Dieser schreibt die bisherigen Buchungen noch nicht fest und wird als solcher gekennzeichnet 

Die erforderliche Herstellerbescheinigung, welche die korrekte Führung des Kostenregisters bestätigt, kann über einen eigenen Aufruf unterhalb der Funktion Kostenregister eingesehen und gedruckt werden: 

Neu: 

Das Adressfenster 1 wurde für den Anredeschlüssel 4 Firma und hier die Auswahl des Registergerichts um die Auswahlliste der nach XJustiz-Standard zulässigen inländischen sowie europäischen Registerstellen erweitert. 

Zweck: 

Die Adressanlage von Urkundsbeteiligten erfordert, um valide XJustiz-Fachdatensätze im Grundbuchverfahren sowie der Registeranmeldungen zu erzeugen, die Angabe eines zulässigen inländischen Registergerichts bzw. einer zulässigen europäischen Registerstelle. 

Durch die Auswahl aus einer Liste der nach XJustiz-Standard zur Verfügung stehenden Registerstellen, soll die Fehlerquote bei der Freitexteingabe minimiert werden. 

Funktion: 

Sowohl bei der Adress-Neuanlage als auch bei der Bearbeitung einer Adresse mit dem Anredeschlüssel 4 – Firma wird im Adressfenster 1 unter Registergericht: eine Auswahlliste angeboten, welche die nach XJustiz-Standard zulässigen inländischen Registergerichte sowie die europäischen Registerstellen enthält. 

Die korrekte Bezeichnung der Registerstelle ist zwingende Voraussetzung zur Erzeugung eines validen XJustiz-Fachdatensatzes bei der Erstellung eines Grundbuchantrages oder einer Registeranmeldung im Elektronischen Rechtsverkehr. 

Nicht mit Hilfe der neuen Liste angelegte Einträge (sog. Freitexte) werden unter Notariat/Elektronischer Rechtsverkehr dennoch erkannt und in die korrekte Form gewandelt.  

Kann kein korrektes Registergericht ermittelt werden, erfolgt ein Hinweis. 

Auf dem Programm-Desk Zwangsvollstreckung wurde die neue Funktion ZV-Durchsuchung eingeführt.  

Dahinter verbirgt sich die Möglichkeit zur automatisierten Erstellung eines Antrages auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und einer richterlichen Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen unter Verwendung des, durch die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 16. Dezember 2022 eingeführten, aktuellen Formulars sowie eines Übersendungsanschreibens an die Mandantschaft. 

Optik und Handhabung der Funktion wurde an die sich in der Praxis bewährte Funktion ZV-Auftrag Formular angepasst. 

Die Funktionalität bildet den nunmehr vom Verordnungsgeber eingeführten, agilen Formularaufbau ab. Formularbestandteile wurden duplizierbar bzw. erweiterbar gestaltet und vermeiden so Anlagen und fördern die Übersichtlichkeit. Dabei wurde sich streng an den Ausfüllhinweisen des Verordnungsgebers orientiert. 

Gebührenberechnung und –buchung sowie die Speicherung in die E-Akte erfolgen in gewohnter Verfahrensweise. 

i-Hinweise führen durch das Programm bzw. bilden Ausfüllhinweise des Verordnungsgebers ab. 

Das erstellte Formular kann als PDF-Datei an den RA-MICRO beA-Postausgang zur Übermittlung via beA übergeben oder gedruckt werden. 

Da die aktuellen Formulare in ihrer Systematik von den bisher gültigen Formularen abweichen, ist es nicht möglich, bisher erstellte Entwürfe in die neuen Formulare zu übertragen. Bereits erstellte Entwürfe sollten unter der bisherigen Funktion ZV-PfÜB/Richterliche Durchsuchungsanordnung bis zum Ende der Übergangsfrist am 30.11.2023 ausgefertigt werden. 

Die Entwurfs-Funktion der neuen Funktion ZV-Durchsuchung befindet sich derzeit noch in Vorbereitung. 

Neu: 

Im Elektronischen Rechtsverkehr werden in der Dokumentenauswahl bei der Übernahme von Dokumenten aus der E-Akte nunmehr die Unterordner der E-Akte sowie eine etwaige farbliche Kennzeichnung von Dokumenten angezeigt. 

Zweck: 

Die Anzeige der Unterordner unterstützt die Organisation zur Abarbeitung von notariellen Sachverhalten im elektronischen Rechtsverkehr. 

Dokumente, die zur Übernahme an eine elektronische Nachricht im Grundbuchverkehr vorbereitet und insoweit farblich gekennzeichnet und/oder strukturiert in E-Akte Unterordnern zusammengestellt wurden, können nun einfacher ausgewählt werden. 

Funktion: 

Soweit in der E-Akte Unterordner für die betreffende Akte hinterlegt wurden, werden diese im oberen linken Bereich des Auswahlfensters angezeigt:

Bei Auswahl einen Unterordners werden nur die jeweils enthaltenen Schreiben dieses Unterordners angezeigt. 

Zusätzlich werden die Rubrikfarben anzeigt, wenn diese zu den Dokument-Metadaten in der E-Akte hinterlegt wurden: 

 

Neu: 

In der Funktion Elektronischen Beglaubigung/Signatur wurde die Option Unkenntlich eingebunden und die Vorschau optimiert.

 

Zweck: 

Die Dienstordnung für Notarinnen und Notare regelt nunmehr, dass ausgewählte Angaben zu den Beteiligten, z.B. private Wohnanschrift, nicht mehr in den Dokumenten, die in öffentlich beglaubigter Form an das Handels- oder ähnliche Register übermittelt werden, enthalten sein dürfen. 

Funktion: 

Die neue Option Unkenntlich befindet sich in der Abschlussleiste der Funktion Elektronische Beglaubigung/Signatur. 

Nach Auswahl dieser Funktion wird in der linken oberen Ecke ein weißes Rechteck angezeigt, 

welches mit der Maus an der gewünschten Stelle im Text platziert werden kann. Ebenfalls über die Mausbedienung kann die Größe des Rechtecks angepasst werden, so dass, der zu weißende Text vollständig verdeckt ist: 

 

Über die separaten Button OK und Abbruch: 

ist die Platzierung der zu weißenden Textpassage zu bestätigen oder abzubrechen. 

Bei Bestätigung mit OK wird der gewählte Text aus dem Dokument entfernt, beim Speichern des Dokumentes bleibt diese Textstelle weiß und kann nicht wiederhergestellt werden: 

In diesem Zusammenhang wurde die Schaltfläche zur Bearbeitung des Beglaubigungsvermerks aus der Abschlussleiste entfernt und direkt neben der Auswahl für den Beglaubigungsvermerk platziert: 

Über die Vorschau wird nun, anders als bisher, immer das vollständige Dokument inklusive Beglaubigungsvermerk – so angezeigt, wie es nach der Speicherung oder Signatur aussehen würde. Über die Lesezeichenfunktion in der linken Menüleiste, sind die einzelnen Bestandteile des Gesamtdokuments zur Anzeige auswählbar: 

Künftig steht neben dem Pflichtverteidigerformular HKR 169 auch das Pflichtverteidigerformular HKR 121 (Antrag auf Festsetzung der Verfügung des gerichtlich bestellten Verteidigers) zur Verfügung.

In Ergänzung zu den im Formular HKR 169 enthaltenen Angaben können eine Registernummer (erfolgt über die Kanzleiadresse), eine Rechnungsnummer und anstelle der bisherigen Bankverbindung eine IBAN angegeben werden.  

Das Formular HKR 121 kann über das Programmfenster Formular RVG-Pflichtverteidiger aufgerufen werden: 

Verfügbar ab Version 2023.07.001

Neu: 

Die Funktion Ausweisscan iVm einem DESKO Penta Scanner scannt Ausweisdokumente, zeigt die texterkannten Ausweisdaten zur Vorabkontrolle an und legt auf deren Basis eine neue Adresse samt gescannten Bilddateien an. Bestehende Adressen werden um die gescannten Bilddateien ergänzt. 

 

Funktion: 

Durch das Scannen von Ausweisdokumenten werden die Daten erfasst und texterkannt dargestellt.  

 

 

Die erfassten Daten können direkt über den Verarbeiten-Pfeil oder grünen Haken an das Adressfenster 1 übergeben werden. Es wird eine neue Adresse im RA-MICRO System erzeugt.  

 

Neben der Programmkachel Ausweisscan im Modul Adressen, kann die Funktion auch über das Adressfenster 1 gestartet werden. Hier unterscheidet die Funktion Ausweisscan 

 

  • Ist eine Adresse bereits eingelesen, so werden die gescannten Bilddateien als Dokumente zur Adresse gespeichert. 
  • Wird eine neue Adresse angelegt, werden zudem die erkannten Ausweisdaten übernommen. 

 

Weitere Informationen sind über unsere Produktseite einsehbar und auf der Seite RA-MICRO Ausweisscanner bestellen über unsere RA-MICRO Vor-Ort-Partner bestellbar. 

 

Technische Voraussetzungen: 

Es wird ein USB-Scanner der Firma DESKO GmbH, z.B. Penta Scanner 4X, nebst Treibersoftware benötigt. Diese können über unsere RA-MICRO Vor-Ort-Partner bezogen werden.  

Verfügbar ab Version 2023.07.001

Neu: 

Einstellung zur Deaktivierung der Zählung der RA-MICRO Programmmodul-Nutzungshäufigkeit und anonymisiert periodischer Übermittlung an RA-MICRO.

Zweck: 

Für die im Interesse aller Anwender liegende bestmögliche RA-MICRO Weiterentwicklung sind Erkenntnisse über die – sich im Laufe der Jahre erheblich verändernden – Nutzungshäufigkeiten und -schwerpunkte in den Kanzleien erforderlich. Wir bitten die Anwender diesbezüglich um Unterstützung und Gewährung dieser Datenübermittlung. Wir garantieren, dass wir diese Daten ohne Übermittlung der Kundenzuordnung nur mengenmäßig erfassen und lediglich die Lizenz-Arbeitsplatzanzahl der Kanzlei den Daten zuordnen. Wenn Sie mit der Erfassung und Übermittlung nicht einverstanden sind, deaktivieren Sie diese Einstellung. 

Verfügbar ab Version 2023.07.001

Neu: 

In der Finanzbuchhaltung II kann eine Zusammenfassende Meldung (ZM) mittels ELSTER an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden.

Zweck: 

Die ZM ist grundsätzlich von allen Unternehmern zu erstellen, die innergemeinschaftliche sonstige Leistungen bzw. Warenlieferungen und innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte ausgeführt haben. Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG sind davon befreit. 

Funktion: 

Zur elektronischen Übermittlung der ZM ist eine Registrierung über das ELSTER Online-Portal notwendig. Sofern das bereits für die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt ist, muss keine erneute Registrierung vorgenommen werden. 

Die ZM wird in der Finanzbuchhaltung II gestartet über Schnittstellen > Zusammenfassende Meldung. 

Als Meldezeitraum kann der Kalendermonat, zwei Kalendermonate, das Kalendervierteljahr oder das Kalenderjahr ausgewählt werden. 

Zur Übermittlung werden grundsätzlich nur Rechnungen vorgeschlagen, zu deren Empfängeradresse eine USt-IdNr. hinterlegt ist. 

Darüber hinaus muss dem zur Rechnung angegebenen Erlöskonto ein Steuerschlüssel zugeordnet sein, der den Kennzahlen 21 bzw. 41 der USt.-Voranmeldung entspricht. 

Standardmäßig werden alle über das Modul Gebühren erzeugten Rechnungen vorgeschlagen, welche im angegebenen Übermittlungszeitraum Bestandteil des Monatsabschlusses in der Finanzbuchhaltung II waren. 

Es besteht die Möglichkeit, programmseitig ermittelte Rechnungen für die ZM ab- bzw. auszuwählen. 

Bestandteil der Meldung ist die in der Adresse des Rechnungsempfängers hinterlegte USt-IdNr. sowie die Summe aller Rechnungen des gewählten Zeitraums. 

Verfügbar ab Version 2023.07.001

Neu: 

Mit der Einstellung Bei Auswahl Empfänger über ‚An‘ automatisch Briefanrede einfügen erhalten neue E-Mails automatisch die Briefanrede aus der Adresse, wenn sie über die RA-MICRO E-Akte Schnittstelle erstellt werden. Ein selbständiges Erstellen der Briefanrede entfällt.