Zum 1. März 2023 ist die Nutzung eines neuen Beratungshilfeformulars im Rahmen der Beratungshilfeabrechnung verpflichtend. Das neue Formular steht im RA-MICRO Programmfenster Beratungshilfe zur Verfügung. 

Künftig wird es drei Optionen zur Vorlage des Beratungshilfescheins geben: 

Diese Optionen können im RA-MICRO Programmfenster Beratungshilfe auf Seite 1 per Checkbox ausgewählt werden: 

Der bislang aufgedruckte Zusatz Das Vorliegen des Berechtigungsscheins im Original wird anwaltlich versichert. Für den Fall des Bestreitens wird dieser nachgereicht.“ entfällt. 

Die Erweiterung der Beratungspersonen um Steuerberater u.a. findet Eingang in das Formular. Die geänderte Signatur Beratungsperson kann mit der Funktion Namenszug drucken auf Seite 3 des RA-MICRO Programmfensters Beratungshilfe befüllt werden. 

Weiterhin sieht das Formular in der Zeile Dokumentenpauschale die Aufschlüsselung der Schwarz-Weiß-Kopien vor. Sonstige im Rahmen des 7000 VV RVG anfallende Dokumentenpauschalen werden in der Spalte Betrag mit aufgeführt und im Anhang aufgeschlüsselt. 

 

Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) führt die Online-Gründung der GmbH und die öffentliche Beglaubigung qualifizierter elektronischer Signaturen mittels Videokommunikation ein. 

Zwei neue Auslagentatbestände 32016 Nr. 1 und Nr. 2 KV GNotKG ermöglichen die Weitergabe der dadurch entstehenden Kosten an den Kostenschuldner. 

Diese Auslagentatbestände sind im RA-MICRO Programm Notar Kostenrechnung in dem über die Schaltfläche Auslagen aufgerufenen Auslagenfenster auswählbar:

Bei Erstellung der Notarkostenberechnung werden die Auslagen im Rechnungskörper und als Anlage ausgewiesen.

 

In den Programmfunktionen Rechnung RVG und Notar Kostenrechnung steht die Funktionalität GiroCode drucken in erweiterter Form zur Verfügung.

GiroCode drucken dient der schnellen Übernahme der Rechnungsdaten in die Banking-App des Rechnungsempfängers. Durch das Einscannen des Girocodes mit der Banking-App werden alle notwendigen Zahlungsinformationen wie Empfänger, IBAN, BIC, Überweisungsbetrag und Verwendungszweck können komfortabel in den Überweisungsauftrag übernommen.

GiroCode drucken ist im jeweiligen Rechnungstyp im Bereich Zahlungen verfügbar. Für den Druck des Girocodes wird automatisch die Adressnummer 1 – die Adresse der Kanzlei – mit der dazu erfassten Bankverbindung vorgeschlagen. Sind zu der Adresse mehrere Bank­verbindungen gespeichert, stehen diese zur Auswahl bereit:

Ist die Option GiroCode drucken angewählt, wird im weiteren Verlauf der Rechnungserstellung der GiroCode mit einem entsprechenden Begleittext an Word, KTV oder Direktdruck übergeben und auf die Rechnung gedruckt:

Die DAV FastLane verbindet Verkehrsrechts­kanzleien zur beschleunigten Schadensabwicklung mit dem Kfz-Versicherer des Unfallverursachers.

Der an der DAV FastLane teilnehmende Kfz-Versicherer vergütet eine Fallpauschale von 20,00 €. Diese ist mit der Programmfunktion Rechnung RVG komfortabel als eigenständiger Tatbestand Vergütungsvereinbarung DAV FastLane § 3a RVG in Höhe von 16,81 € netto / 20,00 € brutto abrechenbar.

Sind der Rechnungs- und der Leistungsempfänger einer RVG-Rechnung nicht identisch, so kann der abweichende Leistungsempfänger zusätzlich zum Rechnungsempfänger in der Rechnung ausgewiesen werden. Der Ausweis des abweichenden Leistungsempfängers erfolgt sowohl bei der direkten Ausgabe der Rechnung als auch bei der Ausgabe als XRechnung.

Im Rahmen der Aktenanlage kann der abweichende Leistungsempfänger als Unterbeteiligter angelegt und mit dem mitgelieferten Korrespondenzkürzel ALE gekennzeichnet werden.

Das Programmfunktion Rechnung RVG stellt im Falle des Vorhandenseins eines mit dem Korrespondenzkürzel ALE gekennzeichneten Unterbeteiligten die Option Abw. Leistungsempfänger zur Verfügung:

Wird diese angewählt, weist das Programm bei der direkten Ausgabe der Rechnung oberhalb des Rechnungskörpers den abweichenden Leistungsempfänger aus:

Bei der Ausgabe als XRechnung weist das Programm den abweichenden Leistungsempfänger in der Zeile <cac:DeliveryParty> aus.

Im Modul Gebühren wurde für alle Rechnungstypen die Funktionalität des GiroCode-Drucks aufgenommen.

GiroCode drucken dient der schnellen Übernahme der Rechnungsdaten in die Banking-App des Rechnungsempfängers. Alle notwendigen Zahlungsinformationen wie Empfänger, IBAN, BIC, Überweisungsbetrag und Verwen­dungs­zweck können komfortabel über die entsprechende Überweisungsfunktion der verwendeten Banking-App eingescannt und in den Überweisungsauftrag übernommen werden.

GiroCode drucken ist im jeweiligen Rechnungstyp im Bereich Zahlungen verfügbar:

Die Rechnung wird dann mit GiroCode erstellt:

Die zum 1. Oktober 2021 mit dem Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften in Kraft tretenden Änderungen werden in den RVG Berechnungsfunktionen zur Verfügung gestellt. Sie betreffen auch die Vergütung der Rechtsanwälte, im Wesentlichen bei Nutzung der Tatbestände 2300 VV RVG sowie 1000 Nr. 2 VV RVG.

  • Mit Beginn des gewählten Leistungszeitraums werden neben der Geschäftsgebühr 2300 VV RVG die zwei neuen Tatbestände 2300 II 1 RVG Außergerichtliche Inkassodienstleistung über eine unbestrittene Forderung und Nr. 2300 II 2 RVG Außergerichtliche Inkassodienstleistung über eine unbestrittene Forderung in einem einfachen Fall zur Verfügung gestellt. Mit Auswahl dieser Tatbestände und einem Gegenstandswert bis 50,00 € beträgt die Wertgebühr nach § 13 Abs. 2 RVG neue Fassung (n. F.) 30,00 € statt 49,00 €. Bei Nr. 2300 II 1 RVG wird als Quote standardmäßig 0,9 vorgeschlagen, die Quote kann von 0,5 bis 1,3 gewählt werden. Bei Nr. 2300 II 2 RVG wird als Quote 0,5 vorgeschlagen und die Quote kann nicht geändert werden.
  • Für die Einigungsgebühr 1000 Nr. 2 VV RVG wird eine Quote von 0,7 vorgeschlagen. Die bisherige Deckelung des Gegenstandswerts bei Nutzung des Tatbestandes 1000 Nr. 2 VV RVG steigt von 20 auf 50 % des Streitwerts.