Neu: 

Prüfung und ggf. Anzeige einer Hinweismeldung zur Verwendung von zulässigen Dateinamen im elektronischen Rechtsverkehr. 

Zweck: 

Die Prüfung der Dateinamen erfolgt gemäß den Anforderungen für die Teilnahme von Drittanwendungen am OSCI-gestützten elektronischen Rechtsverkehr. 

Funktion: 

Hierbei gelten die folgenden Bedingungen für die Vergabe von Dateinamen:  

  • Die Länge von Dateinamen darf nur 90 Zeichen inkl. der Dateiendungen betragen. 
  • In Dateinamen dürfen nur noch alle Buchstaben des deutschen Alphabetes einschließlich der Umlaute Ä, ä, Ö, ö, Ü, ü und ß genutzt werden. 
  • Zudem dürfen alle Ziffern und die Zeichen „Unterstrich“ und „Minus“ genutzt werden. 
  • Leerzeichen sind nicht zulässig. 
  • Punkte sind nur als Trennung zwischen dem Dateinamen und der Dateinamenserweiterung zulässig. 
  • Nur bei konkatenierten Dateinamensendungen, z.B. bei abgesetzten Signaturdateien, dürfen Punkte auch im Dateinamen genutzt werden. (z.B. Dokument1.pdf.pkcs7) 

 

Sofern der Dateiname des gewählten Dokumentes von diesen Vorgaben abweicht, wird eine entsprechende Hinweismeldung angezeigt: 

Die Dokumente müssen dann gemäß den Vorgaben umbenannt oder neu erstellt werden. 

 

Neu: 

Im Modul ZV-Auftrag Formular Karteikarte Allgemein wurde für den elektronischen Versand eine allgemeine Auswahlbox integriert. Das Unterzeichner-Feld steht für alle Arten des elektronischen Versandes zur Verfügung. 

Zweck: 

Die Übermittlung von Anträgen unter Verwendung des Vertrauenswürdigen Herkunftsnachweises (VHN) erfordert gemäß § 130a Abs. 3 ZPO die einfache Signatur des den Antrag verantwortenden Sachbearbeiters.  

Funktion: 

Die Ausgabearten Übermittlung per beA und Übermittlung per EGVP wurden in einer Ausgabeart E-Versand zusammengefasst. Der jeweilige Versandweg kann in der dahinterliegenden Auswahlbox gewählt werden.   

Die letzte Wahl wird benutzerbezogen gespeichert und bei erneutem Aufruf der Funktion vorgeschlagen. 

Soll der Versand über ein persönliches beA-Postfach bewirkt werden, wird der Name des Postfachinhabers automatisch ermittelt und dessen Namenszug automatisch in das Unterschriftenfeld eingefügt und hier angezeigt. 

Bei Verwendung eines beA-Kanzleipostfachs einer Berufsausübungsgesellschaft oder eines anderen Postfachs der EGVP-Struktur, kann der Postfachinhaber nicht programmseitig automatisch ermittelt werden.  

In diesen Fällen ist das Unterzeichner-Feld für den Namenszug des verantwortenden Sachbearbeiters zur manuellen Eintragung eröffnet. 

Neu:

In der neuen E-Akte und dem neuen Postkorb steht die neue Funktion In neuem Tab öffnen zur Verfügung. Diese Funktion bietet die Möglichkeit, Dateien derselben oder verschiedener E-Akten und/oder Postkörbe parallel in sogenannten Tabs zu öffnen.

Funktion:

Die Funktion kann über das Kontextmenü genutzt werden. Die Datei wird zusätzlich zu dem aktuellen Dokument in einen Tab gelegt. Die Tabs bleiben akten- und postkorbübergreifend erhalten.

Die Tabs können einzeln über das X oder alle geöffneten Tabs mit einem Klick über das Kontextmenü geschlossen werden.

Die Wolters Kluwer Online – Schnittstelle des RA-MICRO Entscheidungsfinders wurde modernisiert.

Die überarbeitete Suchfunktion ruft nicht nur über eine Fundstelle die zitierte Entscheidung auf, sondern führt auch eine Paragrafen- oder Stichwortsuche durch.

Die Suchergebnisse werden im Entscheidungsfinder detailliert angezeigt. Mehrere Ergebnisse können z. B. für einen Vergleich in mehreren Tabs zeitgleich geöffnet werden. Zudem ist es möglich, Entscheidungen auszudrucken, elektronisch zu versenden und in die E-Akte zu speichern.

Für die Nutzung des Entscheidungsfinders ist ein Abonnement bei Wolters Kluwer Online erforderlich. Die Nutzung einiger Wolters Kluwer Online Module ist kostenpflichtig. Die von Wolters Kluwer übersandten Zugangsdaten können anschließend im Benutzerkonto von RA-MICRO Online hinterlegt werden. Der RA-MICRO Entscheidungsfinder liest die Zugangsdaten dann automatisch über das RA-MICRO Online Konto ein.

Durch die Einführung der neuen Schnittstelle entfällt die Möglichkeit einer automatisierten Registrierung. Die Registrierung muss zwingend über das Online-Portal von Wolters Kluwer Online erfolgen.