Neu:

Einführung eines neuen Bereichs RA-MICRO Recht im RA-MICRO Personal Desktop.

 

Funktion:

Der neue Bereich RA-MICRO Recht ermöglicht den Zugriff auf juristische Inhalte und Programmfunktionen von RA-MICRO sowie auf Online-Angebote von namhaften Fachverlagen mit dem Schwerpunkt juristischer Fachliteratur. 


Die RA-MICRO Programmfunktionen umfassen den RA-MICRO Entscheidungsfinder zur gezielten Suche von Gesetzen, Kommentaren und neuester Rechtsprechung anhand einer konkreten Norm oder Fundstelle. 

Ferner enthalten ist der Zugang zum Portal RA-MICRO Recht online mit Zugriff auf ca. 2.500 Bundes- und Landesgesetze sowie weitere praxisrelevanten Informationen wie Fachliteratur und Rechtsprechung zu den einzelnen Vorschriften. 

An Verlagsangeboten stehen beck-online, Wolters Kluwer Online und Otto Schmidt online zur Verfügung. Die Nutzung setzt eine einmalige Registrierung bei den Verlagen und Hinterlegung der Verlags-Zugangsdaten über die Funktion Single Sign On voraus. Sind noch keine Zugangsdaten hinterlegt, wird die Funktion Single Sign On bei Aufruf der Verlagsinhalte automatisch geöffnet. 

 

 

An Inhalten stehen praxisrelevante Fach-Kommentare und Formularwerke im direkten Zugriff zur Verfügung, die Nutzung erfordert ein passendes Abonnement bei dem jeweiligen Verlag. 

Die Funktion ReNoSmart ermöglicht einen vergünstigten Zugriff auf die Online Bibliothek des ZAP-Verlags für Kanzlei- und Notariatsmitarbeiter. 

Video in der Mediathek 

Neu: 

Für einen einheitlichen Betreff von E-Mails und E-Briefen kann der Betreff in Inhalt und Reihenfolge durch max. 4 Aktendaten poolübergreifend in den Einstellungen E-Workflow in der Registerkarte Postausgang definiert werden. 

Zweck: 

An neue E-Mails und E-Briefe wird automatisch ein benutzerdefinierter Betreff übergeben.  

 

Funktion:

Ist in den Einstellungen E-Workflow in der Registerkarte Postausgang die Einstellung 4.11 Betreff für E-Mails/E-Briefe aktiviert, kann der Betreff von E-Mails und Betreff in Inhalt und Reihenfolge mit max. 4 zur Akte hinterlegten Daten poolübergreifend definiert werden. Eine Vorschau ermöglicht einen Ausblick auf den zusammengestellten Betreff.

Die Einstellung 4.11 Betreff für E-Mails/E-Briefe ist eine zentrale Einstellung und setzt Verwalterrechte voraus. Benutzer ohne Verwalterrecht sehen die Einstellung und deren Bestandteile sowie die Vorschau ausgegraut.

Sofern RA-MICRO Module, wie z.B. die Zwangsvollstreckung, aus zwingenden Gründen bereits einen festen Betreff für E-Mails und E-Briefe übergeben, wird die Einstellung nicht beachtet.

Neu: 

Mittels der neuen Einstellung RA-MICRO Grafiken generell drucken unter Extras\Briefkopf MS-Word in der RA-MICRO Wordschnittstelle werden E-Porto, Anlagenstrich, Barcodes etc. auch bei Verwendung von vorgedruckten Briefköpfen aufgedruckt. 

Funktion: 

Bei gesetzter Einstellung RA-MICRO Grafiken generell drucken wird bezogen auf RA-MICRO Grafiken, die Einstellung RA-MICRO Drucken RA-MICRO Drucken-Dialog\Einstellungen\Zeichnungen und Textfelder beim Original/bei Abschriften ausblenden für diesen Briefkopf ignoriert. 

Diese Einstellung kann von RA-MICRO Benutzern mit Verwalterrechten gesetzt werden. Ein Ausblenden erfolgt im Anschluss nur noch für MS-Word Grafiken und Textfelder. 

Neu:

Im Modul Lohn/Gehalt wurde die durch das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 13.02.2023 bekanntgegebene Änderung des neuen Ablaufplans zur Lohnsteuerberechnung (Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.230,00 € und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.260,00 €) umgesetzt. 

 

Zweck:

Die Änderungen bewirken, dass die vom Gesetzgeber verpflichtende Anwendung für Gehaltsberechnungen ab dem 01.04.2023 erfolgen kann. 

 

Funktion:

Die Änderungen sind rückwirkend zum 01.01.2023 anzuwenden. Daher sind die Gehälter für die einzelnen Mitarbeiter ab Januar 2023 chronologisch nochmals neu zu berechnen. 

Die geänderten Lohnsteuerwerte können im Anschluss über eine berichtigte Lohnsteueranmeldung für den jeweiligen Zeitraum (Monat oder Quartal) an das Finanzamt übermittelt werden. 

Im Falle ausgeschiedener Mitarbeiter, für die bereits eine Lohnsteuerbescheinigung übermittelt wurde, muss keine Nachberechnung erfolgen.

 

Verfügbar ab RA-MICRO Version 2023.04.001

Im Zusammenhang mit der Bereitstellung einer aktuellen Version der beN-Schnittstelle durch die Bundesnotarkammer ist nunmehr die Adressierung von  beA-Postfächern möglich.

Zu diesem Zweck wurde die Funktion Neue Nachricht überarbeitet und neu strukturiert.

Über Neue Nachricht

  • an Gericht können wie gewohnt Gerichte erreicht werden, z.B. um Anträge gemäß § 14b FamFG einzureichen
  • an andere Empfänger können Nachrichten an beA-Empfänger, Ämter und Behörden oder Privatpersonen mit elektronischem Postfach erstellt und später versandt werden.
  • Neue Registeranmeldung bereitet einen neuen Antrag an die Registergerichte zum Versand vor.
  • Neuer Grundbuchantrag bereitet einen neuen Antrag an die Grundbuchämter zum Versand vor.

Hinzugekommen ist das Fenster Neue Nachricht an andere Empfänger:

Der Empfänger kann wahlweise über die RA-MICRO Adresse oder über die Such- Funktion (Lupe) adressiert werden. Wurde in der RA-MICRO Adresse bereits eine Safe-ID hinterlegt, wird diese im Hintergrund für die Adressierung des Empfängers verwendet. Wurde noch keine Safe-ID in der Adresse hinterlegt, startet die Such-Funktion automatisch und übernimmt den Namen aus der RA-MICRO Adresse.

Im nachfolgenden können dann Sendungsgrund und -priorität ergänzt werden, auch die Anforderung eines eEBs wäre möglich. Nach dem Beifügen der benötigten Dokumente oder Erstellung eines Anschreibens kann die Nachricht an den Postausgang übergeben und von dort gesendet werden.

 

Die aktuelle Version der von der Bundesnotarkammer zur Verfügung gestellten Schnittstelle zum elektronischen Urkundenverzeichnis (UVZ) kann nunmehr das Merkmal eines Beteiligten, dass dieser sowohl für sich selbst als auch als Vertreter eines anderen handelt, übergeben werden.

Dieses Merkmal wird automatisch beim Export des Eintrags generiert, sobald ein Beteiligter auf der Karteikarte Beteiligte mehrmals aufgenommen und dabei zugleich als Vertreter gekennzeichnet wurde:

Außerdem können die Informationen, ob es sich um eine Videobeurkundung oder eine Vollzugsbeglaubigung handelt, an das Urkundenverzeichnis übermittelt werden. Dazu wurden zwei neue Optionen auf der Karteikarte Urkunde eingefügt:

Die Option Vollzugsbeglaubigung ist nur wählbar bei den Geschäftsarten:

  • von Unterschriften, Handzeichen oder qeS mit Anfertigung eines Urkundenentwurfs
  • von Unterschriften, Handzeichen oder qeS ohne Anfertigung eines Urkundenentwurfs

 

Für alle übrigen Auswahlmöglichkeiten steht diese Option nicht zur Verfügung

Im Zuge der Umsetzungen zur aktuellen Schnittstellen-Versionierung sind die Eingabemöglichkeiten für die Geschäftsgruppen entfallen. Diese können nicht an das Urkundenverzeichnis übergeben oder dort ausgewertet werden.

 

Zum 1. März 2023 ist die Nutzung eines neuen Beratungshilfeformulars im Rahmen der Beratungshilfeabrechnung verpflichtend. Das neue Formular steht im RA-MICRO Programmfenster Beratungshilfe zur Verfügung. 

Künftig wird es drei Optionen zur Vorlage des Beratungshilfescheins geben: 

Diese Optionen können im RA-MICRO Programmfenster Beratungshilfe auf Seite 1 per Checkbox ausgewählt werden: 

Der bislang aufgedruckte Zusatz Das Vorliegen des Berechtigungsscheins im Original wird anwaltlich versichert. Für den Fall des Bestreitens wird dieser nachgereicht.“ entfällt. 

Die Erweiterung der Beratungspersonen um Steuerberater u.a. findet Eingang in das Formular. Die geänderte Signatur Beratungsperson kann mit der Funktion Namenszug drucken auf Seite 3 des RA-MICRO Programmfensters Beratungshilfe befüllt werden. 

Weiterhin sieht das Formular in der Zeile Dokumentenpauschale die Aufschlüsselung der Schwarz-Weiß-Kopien vor. Sonstige im Rahmen des 7000 VV RVG anfallende Dokumentenpauschalen werden in der Spalte Betrag mit aufgeführt und im Anhang aufgeschlüsselt. 

 

Neu:

In Word wurde im RA-MICRO Menüband in der Gruppe Dokumente das neue Fenster Entwurfsdateien verwalten integriert.

Zweck:

Das Verwalten von Entwurfsdateien, bspw. das Laden, Drucken oder Löschen zu einem RA-MICRO Benutzer, ist hierüber möglich.

Funktion:

Entwurfsdateien können sortiert zu einem RA-MICRO Benutzer oder mit weiteren Filtern, wie Datumsbereich und/oder Jahrgang aufgelistet werden.

Ferner steht eine Suchfunktion nach Entwurfsdateinummern zur Verfügung und es kann optional eine Vorschau ein- bzw. ausgeblendet werden.

Das Laden der Entwurfsdateien in die Textverarbeitung ist ebenso möglich, wie das Löschen bzw. Drucken einzelner oder mehrerer Entwurfsdateien.

Zum Löschen von Entwurfsdateien ist das Recht Dokumente und E-Akten löschen in der Benutzerverwaltung\Rechteverwaltung\E-Workflow erforderlich.

Seit dem 01.01.2023 sind die für die Prüfung durch die Rentenversicherung notwendigen Daten elektronisch zu übermitteln (euBP).  

Auf Antrag des Arbeitgebers kann für Zeiträume bis 31.12.2026 auf eine elektronische Übermittlung verzichtet werden. RA-MICRO Kunden, die das Lohnprogramm verwenden, müssen diesen Antrag auf Befreiung stellen, da die Sozialversicherungsdaten manuell per sv.net übermittelt werden. Der Antrag auf Befreiung ist bei der zuständigen Rentenversicherung zu stellen.  

In RA-MICRO erscheint hierzu bei Verwendung des Lohnprogramms folgende Hinweismeldung: 

Neu: 

Prüfung und ggf. Anzeige einer Hinweismeldung zur Verwendung von zulässigen Dateinamen im elektronischen Rechtsverkehr. 

Zweck: 

Die Prüfung der Dateinamen erfolgt gemäß den Anforderungen für die Teilnahme von Drittanwendungen am OSCI-gestützten elektronischen Rechtsverkehr. 

Funktion: 

Hierbei gelten die folgenden Bedingungen für die Vergabe von Dateinamen:  

  • Die Länge von Dateinamen darf nur 90 Zeichen inkl. der Dateiendungen betragen. 
  • In Dateinamen dürfen nur noch alle Buchstaben des deutschen Alphabetes einschließlich der Umlaute Ä, ä, Ö, ö, Ü, ü und ß genutzt werden. 
  • Zudem dürfen alle Ziffern und die Zeichen „Unterstrich“ und „Minus“ genutzt werden. 
  • Leerzeichen sind nicht zulässig. 
  • Punkte sind nur als Trennung zwischen dem Dateinamen und der Dateinamenserweiterung zulässig. 
  • Nur bei konkatenierten Dateinamensendungen, z.B. bei abgesetzten Signaturdateien, dürfen Punkte auch im Dateinamen genutzt werden. (z.B. Dokument1.pdf.pkcs7) 

 

Sofern der Dateiname des gewählten Dokumentes von diesen Vorgaben abweicht, wird eine entsprechende Hinweismeldung angezeigt: 

Die Dokumente müssen dann gemäß den Vorgaben umbenannt oder neu erstellt werden.