Neu: 

Für einen einheitlichen Betreff von E-Mails und E-Briefen kann der Betreff in Inhalt und Reihenfolge durch max. 4 Aktendaten poolübergreifend in den Einstellungen E-Workflow in der Registerkarte Postausgang definiert werden. 

Zweck: 

An neue E-Mails und E-Briefe wird automatisch ein benutzerdefinierter Betreff übergeben.  

 

Funktion:

Ist in den Einstellungen E-Workflow in der Registerkarte Postausgang die Einstellung 4.11 Betreff für E-Mails/E-Briefe aktiviert, kann der Betreff von E-Mails und Betreff in Inhalt und Reihenfolge mit max. 4 zur Akte hinterlegten Daten poolübergreifend definiert werden. Eine Vorschau ermöglicht einen Ausblick auf den zusammengestellten Betreff.

Die Einstellung 4.11 Betreff für E-Mails/E-Briefe ist eine zentrale Einstellung und setzt Verwalterrechte voraus. Benutzer ohne Verwalterrecht sehen die Einstellung und deren Bestandteile sowie die Vorschau ausgegraut.

Sofern RA-MICRO Module, wie z.B. die Zwangsvollstreckung, aus zwingenden Gründen bereits einen festen Betreff für E-Mails und E-Briefe übergeben, wird die Einstellung nicht beachtet.

Neu: 

Mittels der neuen Einstellung RA-MICRO Grafiken generell drucken unter Extras\Briefkopf MS-Word in der RA-MICRO Wordschnittstelle werden E-Porto, Anlagenstrich, Barcodes etc. auch bei Verwendung von vorgedruckten Briefköpfen aufgedruckt. 

Funktion: 

Bei gesetzter Einstellung RA-MICRO Grafiken generell drucken wird bezogen auf RA-MICRO Grafiken, die Einstellung RA-MICRO Drucken RA-MICRO Drucken-Dialog\Einstellungen\Zeichnungen und Textfelder beim Original/bei Abschriften ausblenden für diesen Briefkopf ignoriert. 

Diese Einstellung kann von RA-MICRO Benutzern mit Verwalterrechten gesetzt werden. Ein Ausblenden erfolgt im Anschluss nur noch für MS-Word Grafiken und Textfelder. 

Neu:

Im Modul Lohn/Gehalt wurde die durch das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 13.02.2023 bekanntgegebene Änderung des neuen Ablaufplans zur Lohnsteuerberechnung (Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.230,00 € und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.260,00 €) umgesetzt. 

 

Zweck:

Die Änderungen bewirken, dass die vom Gesetzgeber verpflichtende Anwendung für Gehaltsberechnungen ab dem 01.04.2023 erfolgen kann. 

 

Funktion:

Die Änderungen sind rückwirkend zum 01.01.2023 anzuwenden. Daher sind die Gehälter für die einzelnen Mitarbeiter ab Januar 2023 chronologisch nochmals neu zu berechnen. 

Die geänderten Lohnsteuerwerte können im Anschluss über eine berichtigte Lohnsteueranmeldung für den jeweiligen Zeitraum (Monat oder Quartal) an das Finanzamt übermittelt werden. 

Im Falle ausgeschiedener Mitarbeiter, für die bereits eine Lohnsteuerbescheinigung übermittelt wurde, muss keine Nachberechnung erfolgen.

 

Verfügbar ab RA-MICRO Version 2023.04.001

Im Zusammenhang mit der Bereitstellung einer aktuellen Version der beN-Schnittstelle durch die Bundesnotarkammer ist nunmehr die Adressierung von  beA-Postfächern möglich.

Zu diesem Zweck wurde die Funktion Neue Nachricht überarbeitet und neu strukturiert.

Über Neue Nachricht

  • an Gericht können wie gewohnt Gerichte erreicht werden, z.B. um Anträge gemäß § 14b FamFG einzureichen
  • an andere Empfänger können Nachrichten an beA-Empfänger, Ämter und Behörden oder Privatpersonen mit elektronischem Postfach erstellt und später versandt werden.
  • Neue Registeranmeldung bereitet einen neuen Antrag an die Registergerichte zum Versand vor.
  • Neuer Grundbuchantrag bereitet einen neuen Antrag an die Grundbuchämter zum Versand vor.

Hinzugekommen ist das Fenster Neue Nachricht an andere Empfänger:

Der Empfänger kann wahlweise über die RA-MICRO Adresse oder über die Such- Funktion (Lupe) adressiert werden. Wurde in der RA-MICRO Adresse bereits eine Safe-ID hinterlegt, wird diese im Hintergrund für die Adressierung des Empfängers verwendet. Wurde noch keine Safe-ID in der Adresse hinterlegt, startet die Such-Funktion automatisch und übernimmt den Namen aus der RA-MICRO Adresse.

Im nachfolgenden können dann Sendungsgrund und -priorität ergänzt werden, auch die Anforderung eines eEBs wäre möglich. Nach dem Beifügen der benötigten Dokumente oder Erstellung eines Anschreibens kann die Nachricht an den Postausgang übergeben und von dort gesendet werden.

 

Die aktuelle Version der von der Bundesnotarkammer zur Verfügung gestellten Schnittstelle zum elektronischen Urkundenverzeichnis (UVZ) kann nunmehr das Merkmal eines Beteiligten, dass dieser sowohl für sich selbst als auch als Vertreter eines anderen handelt, übergeben werden.

Dieses Merkmal wird automatisch beim Export des Eintrags generiert, sobald ein Beteiligter auf der Karteikarte Beteiligte mehrmals aufgenommen und dabei zugleich als Vertreter gekennzeichnet wurde:

Außerdem können die Informationen, ob es sich um eine Videobeurkundung oder eine Vollzugsbeglaubigung handelt, an das Urkundenverzeichnis übermittelt werden. Dazu wurden zwei neue Optionen auf der Karteikarte Urkunde eingefügt:

Die Option Vollzugsbeglaubigung ist nur wählbar bei den Geschäftsarten:

  • von Unterschriften, Handzeichen oder qeS mit Anfertigung eines Urkundenentwurfs
  • von Unterschriften, Handzeichen oder qeS ohne Anfertigung eines Urkundenentwurfs

 

Für alle übrigen Auswahlmöglichkeiten steht diese Option nicht zur Verfügung

Im Zuge der Umsetzungen zur aktuellen Schnittstellen-Versionierung sind die Eingabemöglichkeiten für die Geschäftsgruppen entfallen. Diese können nicht an das Urkundenverzeichnis übergeben oder dort ausgewertet werden.

 

Zum 1. März 2023 ist die Nutzung eines neuen Beratungshilfeformulars im Rahmen der Beratungshilfeabrechnung verpflichtend. Das neue Formular steht im RA-MICRO Programmfenster Beratungshilfe zur Verfügung. 

Künftig wird es drei Optionen zur Vorlage des Beratungshilfescheins geben: 

Diese Optionen können im RA-MICRO Programmfenster Beratungshilfe auf Seite 1 per Checkbox ausgewählt werden: 

Der bislang aufgedruckte Zusatz Das Vorliegen des Berechtigungsscheins im Original wird anwaltlich versichert. Für den Fall des Bestreitens wird dieser nachgereicht.“ entfällt. 

Die Erweiterung der Beratungspersonen um Steuerberater u.a. findet Eingang in das Formular. Die geänderte Signatur Beratungsperson kann mit der Funktion Namenszug drucken auf Seite 3 des RA-MICRO Programmfensters Beratungshilfe befüllt werden. 

Weiterhin sieht das Formular in der Zeile Dokumentenpauschale die Aufschlüsselung der Schwarz-Weiß-Kopien vor. Sonstige im Rahmen des 7000 VV RVG anfallende Dokumentenpauschalen werden in der Spalte Betrag mit aufgeführt und im Anhang aufgeschlüsselt. 

 

Neu:

In Word wurde im RA-MICRO Menüband in der Gruppe Dokumente das neue Fenster Entwurfsdateien verwalten integriert.

Zweck:

Das Verwalten von Entwurfsdateien, bspw. das Laden, Drucken oder Löschen zu einem RA-MICRO Benutzer, ist hierüber möglich.

Funktion:

Entwurfsdateien können sortiert zu einem RA-MICRO Benutzer oder mit weiteren Filtern, wie Datumsbereich und/oder Jahrgang aufgelistet werden.

Ferner steht eine Suchfunktion nach Entwurfsdateinummern zur Verfügung und es kann optional eine Vorschau ein- bzw. ausgeblendet werden.

Das Laden der Entwurfsdateien in die Textverarbeitung ist ebenso möglich, wie das Löschen bzw. Drucken einzelner oder mehrerer Entwurfsdateien.

Zum Löschen von Entwurfsdateien ist das Recht Dokumente und E-Akten löschen in der Benutzerverwaltung\Rechteverwaltung\E-Workflow erforderlich.

Seit dem 01.01.2023 sind die für die Prüfung durch die Rentenversicherung notwendigen Daten elektronisch zu übermitteln (euBP).  

Auf Antrag des Arbeitgebers kann für Zeiträume bis 31.12.2026 auf eine elektronische Übermittlung verzichtet werden. RA-MICRO Kunden, die das Lohnprogramm verwenden, müssen diesen Antrag auf Befreiung stellen, da die Sozialversicherungsdaten manuell per sv.net übermittelt werden. Der Antrag auf Befreiung ist bei der zuständigen Rentenversicherung zu stellen.  

In RA-MICRO erscheint hierzu bei Verwendung des Lohnprogramms folgende Hinweismeldung: 

Neu: 

Prüfung und ggf. Anzeige einer Hinweismeldung zur Verwendung von zulässigen Dateinamen im elektronischen Rechtsverkehr. 

Zweck: 

Die Prüfung der Dateinamen erfolgt gemäß den Anforderungen für die Teilnahme von Drittanwendungen am OSCI-gestützten elektronischen Rechtsverkehr. 

Funktion: 

Hierbei gelten die folgenden Bedingungen für die Vergabe von Dateinamen:  

  • Die Länge von Dateinamen darf nur 90 Zeichen inkl. der Dateiendungen betragen. 
  • In Dateinamen dürfen nur noch alle Buchstaben des deutschen Alphabetes einschließlich der Umlaute Ä, ä, Ö, ö, Ü, ü und ß genutzt werden. 
  • Zudem dürfen alle Ziffern und die Zeichen „Unterstrich“ und „Minus“ genutzt werden. 
  • Leerzeichen sind nicht zulässig. 
  • Punkte sind nur als Trennung zwischen dem Dateinamen und der Dateinamenserweiterung zulässig. 
  • Nur bei konkatenierten Dateinamensendungen, z.B. bei abgesetzten Signaturdateien, dürfen Punkte auch im Dateinamen genutzt werden. (z.B. Dokument1.pdf.pkcs7) 

 

Sofern der Dateiname des gewählten Dokumentes von diesen Vorgaben abweicht, wird eine entsprechende Hinweismeldung angezeigt: 

Die Dokumente müssen dann gemäß den Vorgaben umbenannt oder neu erstellt werden. 

 

Das Programmfenster Fristen wurde überarbeitet, um die Fristenverwaltung zu verbessern und die Fristenüberwachung zu erleichtern.

Sofern nur ein Sachbearbeiter zur Akte vorhanden ist, wird dieser bei der Fristenerfassung automatisch vorgeschlagen. Weiterhin wird nur noch die jeweils aktive Eingabemöglichkeit angezeigt, je nachdem ob nur Eine Frist oder Mehrere Fristen als Kette erfasst werden sollen.

Während der Fristenerfassung wird ein Wochentagskürzel eingefügt, welches den Wochentag des Fristablaufs anzeigt. Handelt es sich dabei um einen eingestellten landesspezifischen oder bundesweiten Feiertag oder um einen Sa/So (sofern das Fristende samstags nicht zugelassen wird), dann wird das Wochentagskürzel rot eingefärbt. Das Fristende wird, wie bisher auch, auf den nächsten Werktag vorgetragen.

In den Moduleinstellungen Termine/Fristen kann benutzerbezogen mittels der neu geschaffenen Einstellung “Warnmeldung, wenn Datum in Sperrzeit liegt” für die Fristen angewählt werden, ob beim Eintragen während einer Sperrzeit eine Warnmeldung angezeigt werden soll.
Im Programmfenster Fristen wird die Spalte “erledigt am“ hinzugefügt. Neu erfasste Fristen werden hellgrau hervorgehoben, um diese auch bei einer Vielzahl von Fristen zu einer Akte schneller erkennbar zu machen. Werden Fristen erfasst, aber nicht abgespeichert, so erfolgt zur Sicherheit eine Abfrage, ob die nicht gespeicherten Fristen verworfen werden sollen.
Im Eingabekontrollfenster werden neu erfasste Fristen ebenfalls hellgrau hervorgehoben. Standardmäßig wird nach Fristablauf sortiert, es kann individuell z.B. nach Fristbeginn sortiert werden.