Das Programmfenster Fristen wurde überarbeitet, um die Fristenverwaltung zu verbessern und die Fristenüberwachung zu erleichtern.

Sofern nur ein Sachbearbeiter zur Akte vorhanden ist, wird dieser bei der Fristenerfassung automatisch vorgeschlagen. Weiterhin wird nur noch die jeweils aktive Eingabemöglichkeit angezeigt, je nachdem ob nur Eine Frist oder Mehrere Fristen als Kette erfasst werden sollen.

Während der Fristenerfassung wird ein Wochentagskürzel eingefügt, welches den Wochentag des Fristablaufs anzeigt. Handelt es sich dabei um einen eingestellten landesspezifischen oder bundesweiten Feiertag oder um einen Sa/So (sofern das Fristende samstags nicht zugelassen wird), dann wird das Wochentagskürzel rot eingefärbt. Das Fristende wird, wie bisher auch, auf den nächsten Werktag vorgetragen.

In den Moduleinstellungen Termine/Fristen kann benutzerbezogen mittels der neu geschaffenen Einstellung “Warnmeldung, wenn Datum in Sperrzeit liegt” für die Fristen angewählt werden, ob beim Eintragen während einer Sperrzeit eine Warnmeldung angezeigt werden soll.
Im Programmfenster Fristen wird die Spalte “erledigt am“ hinzugefügt. Neu erfasste Fristen werden hellgrau hervorgehoben, um diese auch bei einer Vielzahl von Fristen zu einer Akte schneller erkennbar zu machen. Werden Fristen erfasst, aber nicht abgespeichert, so erfolgt zur Sicherheit eine Abfrage, ob die nicht gespeicherten Fristen verworfen werden sollen.
Im Eingabekontrollfenster werden neu erfasste Fristen ebenfalls hellgrau hervorgehoben. Standardmäßig wird nach Fristablauf sortiert, es kann individuell z.B. nach Fristbeginn sortiert werden.

Neu: 

Im Modul ZV-Auftrag Formular Karteikarte Allgemein wurde für den elektronischen Versand eine allgemeine Auswahlbox integriert. Das Unterzeichner-Feld steht für alle Arten des elektronischen Versandes zur Verfügung. 

Zweck: 

Die Übermittlung von Anträgen unter Verwendung des Vertrauenswürdigen Herkunftsnachweises (VHN) erfordert gemäß § 130a Abs. 3 ZPO die einfache Signatur des den Antrag verantwortenden Sachbearbeiters.  

Funktion: 

Die Ausgabearten Übermittlung per beA und Übermittlung per EGVP wurden in einer Ausgabeart E-Versand zusammengefasst. Der jeweilige Versandweg kann in der dahinterliegenden Auswahlbox gewählt werden.   

Die letzte Wahl wird benutzerbezogen gespeichert und bei erneutem Aufruf der Funktion vorgeschlagen. 

Soll der Versand über ein persönliches beA-Postfach bewirkt werden, wird der Name des Postfachinhabers automatisch ermittelt und dessen Namenszug automatisch in das Unterschriftenfeld eingefügt und hier angezeigt. 

Bei Verwendung eines beA-Kanzleipostfachs einer Berufsausübungsgesellschaft oder eines anderen Postfachs der EGVP-Struktur, kann der Postfachinhaber nicht programmseitig automatisch ermittelt werden.  

In diesen Fällen ist das Unterzeichner-Feld für den Namenszug des verantwortenden Sachbearbeiters zur manuellen Eintragung eröffnet. 

Die Wolters Kluwer Online – Schnittstelle des RA-MICRO Entscheidungsfinders wurde modernisiert.

Die überarbeitete Suchfunktion ruft nicht nur über eine Fundstelle die zitierte Entscheidung auf, sondern führt auch eine Paragrafen- oder Stichwortsuche durch.

Die Suchergebnisse werden im Entscheidungsfinder detailliert angezeigt. Mehrere Ergebnisse können z. B. für einen Vergleich in mehreren Tabs zeitgleich geöffnet werden. Zudem ist es möglich, Entscheidungen auszudrucken, elektronisch zu versenden und in die E-Akte zu speichern.

Für die Nutzung des Entscheidungsfinders ist ein Abonnement bei Wolters Kluwer Online erforderlich. Die Nutzung einiger Wolters Kluwer Online Module ist kostenpflichtig. Die von Wolters Kluwer übersandten Zugangsdaten können anschließend im Benutzerkonto von RA-MICRO Online hinterlegt werden. Der RA-MICRO Entscheidungsfinder liest die Zugangsdaten dann automatisch über das RA-MICRO Online Konto ein.

Durch die Einführung der neuen Schnittstelle entfällt die Möglichkeit einer automatisierten Registrierung. Die Registrierung muss zwingend über das Online-Portal von Wolters Kluwer Online erfolgen.

Neu: 

Im Modul ZV-PfÜB wurde für den E-Versand-Dialog die Auswahl einer „Sendungspriorität“ zur Verfügung gestellt.

Zweck:

Für eine bessere Zuordnung auf der Empfängerseite wird das Merkmal der „Sendungspriorität“ in die neben dem ZV-PfÜB für die elektronische Übertragung erzeugte xjustiz_nachricht.xml übernommen.

Funktion:

Im Modul ZV-PfÜB kann das Merkmal der „Sendungspriorität“ in der dafür vorgesehenen Auswahlmaske festgelegt werden und wird sodann bei Übergabe an den E-Versand-Dialog übernommen:

Die Liste der Sendungsprioritäten ist eine abschließende Liste, die nicht um individuelle Eingaben ergänzt werden kann.

Zur Auswahl stehen im ZV-PfÜB lediglich die für die ZV-Maßnahmen relevanten Einträge zur Verfügung.

Die Kennzeichnung der ausgewählten Sendungspriorität wird bei Übergabe des Formulars an den RA-MICRO beA Postausgang bzw. an den RA-MICRO Postausgang (Signaturordner) des Sachbearbeiters in den erstellten XJustiz-Strukturdatensatz xjustiz_nachricht.xml übertragen.

Neu: 

Die Anzeige der im beA Postausgang für den elektronischen Versand an ein Mahngericht vorbereiteten EDA-Dateien wurde um die, das EDA-Protokoll enthaltende, Akte nebst Aktenkurzbezeichnung und eine Dokumenten-Verlinkung zu eben diesem Protokoll in der Spalte E-Akte erweitert. 

Zweck: 

Durch Wegfall des freien Nachrichtentextes in der zu versendenden Nachricht – seit dem 01.11.2021 verbindliche Formvorschriften für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr im Mahnverfahren – konnten die datensatzinhaltlich betroffenen Akten und die jeweilige Antragsart im beA Postausgang nicht mehr zu Kontrollzwecken eingesehen werden.  

Funktion: 

Bei Übergabe der EDA-Datei an den beA Postausgang ist eine E-Akte zu wählen, in welcher das EDA-Protokoll gespeichert werden soll.   

Diese Akte wird nunmehr in der Spalte ‘Akte‘ im beA Postausgang ausgewiesen. 

Neben der Aktennummer ist die Aktenkurzbezeichnung ersichtlich: 

Zusätzlich kann über das Icon in der Spalte ‘E-Akte‘ in der entsprechenden Nachrichtenzeile die E-Akte mit dem Fokus auf das EDA-Protokoll geöffnet und auf Vollständigkeit hin überprüft werden. 

Neu: 

In der Funktion E-Mahnverfahren wurde die Option “Begleitzettel noch einmal drucken” in “RA-MICRO Quittung noch einmal drucken” umbenannt.  

Zweck: 

Die Bezeichnung “Begleitzettel” ist im Zuge des elektronischen Versandes überholt.  

Funktion: 

Diese Funktion quittiert die technischen Daten zu einem Antrag innerhalb des E-Mahnverfahrens zum Abgleich mit der vom jeweiligen Mahngericht retournierten Quittungsdatei. 

Neu: 

Im Modul Zwangsvollstreckung wurde für das Hinzusetzen von Weiteren Aktenbeteiligten als Drittschuldner die Funktionalität Beteiligte laden in die Funktion ZV-PfÜB aufgenommen. 

Zweck: 

Beteiligte laden dient zusätzlich – neben der Adresssuche – der vereinfachten Übernahme der bereits zur Akte gespeicherten, weiteren Beteiligten als Drittschuldner. 

Funktion: 

Im Drittschuldnerfenster werden über die Schaltfläche Beteiligte laden 

die als weitere Beteiligte zur jeweiligen Forderungsakte gespeicherten Aktenbeteiligten  

zwecks Auswahl und Übergabe in den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss angeboten. 

Die über die der Adresse vorgelagerte Checkbox markierten Adressen werden bei Bestätigung über den grünen Haken in den Antrag übernommen: 

Die Deutsche Gesetze App für Apple iOS und Android wurde um die Funktion Rechtsfinder erweitert.

Die Gesetze wurden um eine weitere Recherchemöglichkeit ergänzt. Aus dem Gesetz kann direkt und gezielt in der Wolters Kluwer Online Datenbank nach Entscheidungen gesucht werden.

Die Suche nach Rechtsprechung findet gezielt zu einem zuvor gewählten Paragrafen statt. Die Wahl erfolgt durch entsprechende Markierung im Gesetzestext per Touch auf die Titelzeile des Paragrafen. Die Auswahl wird durch die blinkende Titelzeile verdeutlicht.

Per Touch auf das Icon für die Funktion Rechtsfinder im Seitenelement wird die Suche ausgelöst:

Über weitere Filtermöglichkeiten nach Zeitraum/Gericht kann die Suche beliebig erweitert oder eingeschränkt werden:

Bei Bedarf können Entscheidungen (als pdf-Dokument) geteilt werden, beispielsweise als Versand per E-Mail:

Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) führt die Online-Gründung der GmbH und die öffentliche Beglaubigung qualifizierter elektronischer Signaturen mittels Videokommunikation ein. 

Zwei neue Auslagentatbestände 32016 Nr. 1 und Nr. 2 KV GNotKG ermöglichen die Weitergabe der dadurch entstehenden Kosten an den Kostenschuldner. 

Diese Auslagentatbestände sind im RA-MICRO Programm Notar Kostenrechnung in dem über die Schaltfläche Auslagen aufgerufenen Auslagenfenster auswählbar:

Bei Erstellung der Notarkostenberechnung werden die Auslagen im Rechnungskörper und als Anlage ausgewiesen.

 

Neu: 

Für das Ausfüllen eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wurde in der Funktion ZV-PfÜB die neue Option “Erklärung nach § 829a I Nr. 4 ZPO einfügen” bereitgestellt. 

Zweck: 

Durch die Einführung der Nutzungsverpflichtung hinsichtlich des elektronischen Versandes ist nunmehr durch den Anwender selbst zu entscheiden, ob es sich um einen Antrag im vereinfachten Verfahren nach § 829a ZPO handelt. 

Funktion: 

Die neue Option findet sich auf dem Maßnahme-Fenster der Funktion ZV-PfÜB. 

Die letzte Wahl wird sich nicht gemerkt und für weitere Akten nicht vorgeschlagen, da die Option individuell je Akte zu prüfen ist. 

Bei Wahl der Option wird die Erklärung nach § 829a I Nr. 4 ZPO automatisch in den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss übernommen.