Neu: 

Im Modul ZV-Auftrag Formular wurde für den E-Versand die Auswahl einer „Sendungspriorität“ zur Verfügung gestellt. 

Zweck: 

Für eine bessere Zuordnung auf der Empfängerseite wird das Merkmal der „Sendungspriorität“ in die neben dem ZV-Auftrag Formular erzeugende xjustiz_nachricht.xml übernommen. 

Funktion: 

Im Modul ZV-Auftrag Formular kann bei Wahl der Ausgabearten Übermittlung per beA und Übermittlung per EGVP das Merkmal der „Sendungspriorität“ in der dafür vorgesehenen Auswahlmaske festgelegt werden: 

Die Liste der Sendungsprioritäten ist eine abschließende Liste, die nicht um individuelle Eingaben ergänzt werden kann. 

Zur Auswahl stehen im ZV-Auftrag Formular lediglich die für die ZV-Maßnahme Vollstreckungsauftrag an den/die Gerichtsvollzieher/in relevanten Einträge.  

Die Kennzeichnung der ausgewählten Sendungspriorität wird bei Übergabe des Formulars an den RA-MICRO beA Postausgang bzw. an den RA-MICRO Postausgang (Signaturordner) des Sachbearbeiters in den erstellten XJustiz-Strukturdatensatz xjustiz_nachricht.xml übertragen, welcher dann von den Gerichtsvollzieherverteilerstellen sowie den Gerichtsvollziehern und Gerichtsvollzieherinnen zur elektronischen Verarbeitung genutzt werden kann. 

Mit der Abrechnung für den Monat September 2022 gibt es in RA-MICRO die Möglichkeit, die Energiepreispauschale an die Mitarbeiter auszuzahlen.

Link zum Webinar

(Aktuelles aus dem Support vorab: Die EPP kann auch später abgerechnet und ausgezahlt werden, bitte dann aber wie unten beschrieben das Häckchen im September setzen.)

Voraussetzung dafür ist, dass über das Programmfenster Allgemeine Grunddaten ändern / Zulagen eine entsprechende Zulage angelegt wurde.

Für die Energiepreispauschale steht die Nr. 84 Zulage 11 zur Verfügung, welche lohnsteuerpflichtig und sozialversicherungsfrei ist. Diese kann direkt als Energiepreispauschale benannt werden, so dass ein konkreter Ausweis auf der Abrechnung erscheint.

Wurde eine entsprechende Zulage eingerichtet, kann über das Programmfenster Mitarbeiterdaten ändern / Zulagen für den Hinterlegungszeitraum September 2022 – September 2022 zu allen Mitarbeitern, die eine Energiepreispauschale erhalten sollen, der Auszahlungsbetrag von 300,00 € hinterlegt werden.

Darüber hinaus ist der Haken Energiepreispauschale zu setzen. Dieser fügt in der Lohnsteuerbescheinigung den von der Finanzverwaltung geforderten Ausweis als Kennzeichen E für eine erfolgte Zahlung hinzu.

Im Anschluss können die September Gehälter wie gewohnt berechnet werden. In der Funktion Druck Abrechnung und Listen steht die entsprechende Abrechnung zur Verfügung.

Im Programmfenster  Überblick Mitarbeiterdaten ist ebenfalls einsehbar, ob der Haken für die Energiepreispauschale gesetzt wurde.

Verfügbar ab RA-MICRO Version 2022.08.007

 

 

Neu:

Zu den bereits bestehenden Betrefflogiken wurde für die zeitsparende automatische Verarbeitung von eingehenden E-Mails eine weitere Betrefflogik hinzugefügt.  

Zweck:

Posteingänge werden direkt zur E-Akte und ggf. in einen Benutzerpostkorb gespeichert. E-Mails können mittels einer vereinfachten Syntax in die E-Akte und den Postkorb gespeichert werden. Eine Bearbeitung der E-Mail im Posteingang entfällt.

Funktion: 

Folgt der Aktennummer zu Beginn des E-Mail-Betreffs ein Punkt „.“, wird direkt in die E-Akte gespeichert – ohne vorherige Anzeige im Posteingang oder Postkorb. Eine im Posteingang und/oder den E-Mail Konten bereits eingestellte Weiterleitung an einen Postkorb wird ignoriert. 

Beispiel:

8/22. Müller ./. Meier 

  • Speicherung in die E-Akte 8/22. 

Folgt dem Punkt nach der Aktennummer außerdem eine Benutzernummer im E-Mail-Betreff, erfolgt eine direkte Speicherung in die E-Akte und den Benutzerpostkorb. Eine im Posteingang und/oder den E-Mail Konten bereits eingestellte Weiterleitung an einen Postkorb wird ignoriert. 

Beispiel: 

8/22.1 Müller ./. Meier 

  • Speicherung in die E-Akte 8/22 nebst Postkorb des Benutzers 1. 

Technische Voraussetzung: 

  1. In den E-Mail Konten ist in der Spalte Empfangen / Senden der Posteingang oder ein Postkorb aktiviert.
  2. Aktivierung des Kanzlei E-Mail Receivers im Dienste Starter von RA-MICRO.
  3. Im Posteingang ist das empfangende E-Mail Konto als Quelle Import E-Mail gewählt.

Verfügbar ab RA-MICRO Version 2022.07.001

 

 

Mit der Abgabe der Lohnsteueranmeldung für den Monat August 2022 (bzw. für das 3. Quartal 2022 oder das Kalenderjahr 2022) gibt es die Möglichkeit, in RA-MICRO die Energiepreispauschale zu berücksichtigen.

Im Dialog zur Übermittlung der Elektronischen Lohnsteueranmeldung wird die Option Energiepreispauschale gesetzt. Daraufhin öffnet sich die Eingabe zur Erfassung des Betrages. Der zu erfassende Betrag kann manuell eingetragen werden. Der selbst ermittelte Betrag muss durch 300 teilbar und größer als 0 sein. Für weiterführende Informationen anbei folgender Link.

Nachdem ein Betrag erfasst und die Lohnsteueranmeldung verschickt wurde, wird dieser Betrag in Kennziffer 35 der Lohnsteueranmeldung abgebildet und summarisch von der Lohnsteuer abgezogen.

Die Auszahlung der Energiepreispauschale an die Mitarbeiter erfolgt mit der September 2022 Lohnabrechnung, zu der wir rechtzeitig ein weiteres Patch veröffentlichen.

 

Mit Einführung der Gesellschaftspostfächer zum 01.08.2022 und deren vielfältigen Berechtigungsmöglichkeiten ist – anders als bei Verwendung eines beA-Einzelpostfachs – eine automatische Zuordnung der die Vollstreckungsaufträge verantwortenden Bearbeiter nicht mehr möglich.

Für den Versand eines Vollstreckungsauftrags über ein beA-Kanzleipostfach der Berufsausübungsgesellschaft ist die einfache Signatur des den Vollstreckungsauftrag verantwortenden Rechtsanwalts manuell hinzuzufügen. Diese bildet in Verbindung mit dem später im Postfach anzubringenden Vertrauenswürdigen Herkunftsnachweis (VHN) die rechtswirksame Unterschrift.

Voraussetzung ist, dass in der RA-MICRO Benutzerverwaltung ein Kanzleibenutzer mit der Safe-ID und dem Zertifikat des beA-Kanzleipostfachs der Berufsausübungsgesell-schaft eingerichtet ist.

Die Auswahl Übermittlung per beA stellt dann auch das beA-Kanzleipostfach zur Auswahl bereit. Im Feld Unterzeichner ist der Namenszug des Bearbeiters einzufügen, der sich später auf dem Formular als einfache Signatur wiederfinden soll:

Bei Wahl eines beA-Einzelpostfachs wird der Namenszug automatisch angezeigt:

Zur Nutzung der vielfältigen Möglichkeiten, welche die individuelle Kanzleiorganisation mit sich bringt, können einem Vollstreckungsauftrag neben elektronischen Dokumenten aus der E-Akte auch Dokumente aus dem eigenen Dateisystem als Anlagen hinzugefügt werden.

Die Schaltfläche Anlagen ermöglicht die Dokumentenwahl

sowohl aus der RA-MICRO E-Akte als auch aus dem Dateisystem:

Über die RA-MICRO Word Schnittstelle können das Beck’sche Formularbuch Bürgerliches, Handels- und Wirtschaftsrecht (Hrsg. von Hoffmann-Becking und Gebele) sowie das Beck’sche Prozessformular (Hrsg. von Mes) aufgerufen und einzelne Formulare zur weiteren Bearbeitung heruntergeladen werden.

Die Nutzung der Beck’schen Formularwerke setzt ein entsprechendes Abonnement voraus. Alternativ kann beck-treffer für den Einzelbezug der Formulare genutzt werden.

Nach Auswahl eines der Formularwerke in der RA-MICRO Word Schnittstelle öffnet sich ein separates Fenster mit einem auf die Formulare verlinkten Inhaltsverzeichnis.

Durch Klicken auf die einzelnen Formulare öffnet sich ein Browser-Fenster, welches das entsprechende Formular bei Beck-Online zeigt. Hier kann das Formular für die weitere Bearbeitung in Word heruntergeladen werden.

 

 

Mit dem 01.07.2022 besteht die Verpflichtung für Notariate, alle neu errichteten Urkunden als “elektronische Fassung der Urschrift” in der elektronischen Urkundensammlung zu verwahren.

Unter Urkundsgeschäfte, Urkundenrolle, Neu ermöglicht die neue Auswahl Dokumente die Verwendung bereits beglaubigter, signierter bzw. unsignierter elektronischer Dokumente aus einem Dateiordner oder der E-Akte.

Zunächst sind die Urkundeneinträge wie gewohnt vorzunehmen. Dokumente wird erst aktiv, wenn ein Beurkundungsdatum ab dem 01.07.2022 eingetragen wird.

Anschließend können sowohl zuvor über Beglaubigung/Signatur elektronisch beglaubigte und signierte Dokumente aus dem Dateisystem als auch unsignierte Dokumente aus dem Dateisystem bzw. aus der E-Akte übernommen werden.

Die mit * als Pflichtfelder gekennzeichneten Eingabefelder sind auszufüllen. Dabei ist die Dokumentart aus einer abschließenden Liste, die nicht durch individuelle Einträge erweitert werden kann, zu wählen. Dokumente enthält eine Dokumentenvorschau zur umfassenden Kontrolle.

Mit Übernehmen wird das ausgewählte Dokument für den Export zum UVZ übernommen. Über Plus und Minus können weitere Dokumente hinzugefügt oder bereits gewählte entfernt werden.

In den Programmfunktionen Rechnung RVG und Notar Kostenrechnung steht die Funktionalität GiroCode drucken in erweiterter Form zur Verfügung.

GiroCode drucken dient der schnellen Übernahme der Rechnungsdaten in die Banking-App des Rechnungsempfängers. Durch das Einscannen des Girocodes mit der Banking-App werden alle notwendigen Zahlungsinformationen wie Empfänger, IBAN, BIC, Überweisungsbetrag und Verwendungszweck können komfortabel in den Überweisungsauftrag übernommen.

GiroCode drucken ist im jeweiligen Rechnungstyp im Bereich Zahlungen verfügbar. Für den Druck des Girocodes wird automatisch die Adressnummer 1 – die Adresse der Kanzlei – mit der dazu erfassten Bankverbindung vorgeschlagen. Sind zu der Adresse mehrere Bank­verbindungen gespeichert, stehen diese zur Auswahl bereit:

Ist die Option GiroCode drucken angewählt, wird im weiteren Verlauf der Rechnungserstellung der GiroCode mit einem entsprechenden Begleittext an Word, KTV oder Direktdruck übergeben und auf die Rechnung gedruckt:

Das Modul E-Workflow enthält die neue Programmfunktion Datei-Anhänge, welche es ermöglicht, Dateien zur Adresse oder Akte zu speichern. Aktenübergreifende Dokumente wie Ausweise, Datenschutzerklärungen oder Vollmachten können somit auch außerhalb der E-Akte verwaltet werden.

Neue Dateien können bei geöffnetem Programmfenster außer mit Datei(en) hinzufügen auch per Drag-and-drop zu einer ausgewählten Adresse bzw. Akte gespeichert werden.

Mit Klick auf die Dateibezeichnung kann diese umbenannt werden, wobei nicht zugelassene Sonderzeichen wie +, *, < bei der Eingabe nicht angenommen werden. Über die Schaltfläche  kann der Anhang im jeweiligen Windows-Programm geöffnet und über die Schaltfläche  wieder gelöscht werden.

Die Möglichkeit, Datei-Anhänge auch dort zu speichern, wo sie benötigt werden, besteht außer im Modul E-Workflow im Direktaufruf aus dem Adressfenster, in Akte ändern, der Akteninfo und der E-Akte:

Werden mit dem Lösch-Assistenten Adressen oder Akten gelöscht, erfolgt dies auch für die dazu gespeicherten Datei-Anhänge.