Zwangsvollstreckung: ZV-Auftrag Formular – Versand via beA-Postfach der Berufsausübungsgesellschaft

,

Mit Einführung der Gesellschaftspostfächer zum 01.08.2022 und deren vielfältigen Berechtigungsmöglichkeiten ist – anders als bei Verwendung eines beA-Einzelpostfachs – eine automatische Zuordnung der die Vollstreckungsaufträge verantwortenden Bearbeiter nicht mehr möglich.

Für den Versand eines Vollstreckungsauftrags über ein beA-Kanzleipostfach der Berufsausübungsgesellschaft ist die einfache Signatur des den Vollstreckungsauftrag verantwortenden Rechtsanwalts manuell hinzuzufügen. Diese bildet in Verbindung mit dem später im Postfach anzubringenden Vertrauenswürdigen Herkunftsnachweis (VHN) die rechtswirksame Unterschrift.

Voraussetzung ist, dass in der RA-MICRO Benutzerverwaltung ein Kanzleibenutzer mit der Safe-ID und dem Zertifikat des beA-Kanzleipostfachs der Berufsausübungsgesell-schaft eingerichtet ist.

Die Auswahl Übermittlung per beA stellt dann auch das beA-Kanzleipostfach zur Auswahl bereit. Im Feld Unterzeichner ist der Namenszug des Bearbeiters einzufügen, der sich später auf dem Formular als einfache Signatur wiederfinden soll:

Bei Wahl eines beA-Einzelpostfachs wird der Namenszug automatisch angezeigt: