Neu: 

Für das Ausfüllen eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wurde in der Funktion ZV-PfÜB die neue Option “Erklärung nach § 829a I Nr. 4 ZPO einfügen” bereitgestellt. 

Zweck: 

Durch die Einführung der Nutzungsverpflichtung hinsichtlich des elektronischen Versandes ist nunmehr durch den Anwender selbst zu entscheiden, ob es sich um einen Antrag im vereinfachten Verfahren nach § 829a ZPO handelt. 

Funktion: 

Die neue Option findet sich auf dem Maßnahme-Fenster der Funktion ZV-PfÜB. 

Die letzte Wahl wird sich nicht gemerkt und für weitere Akten nicht vorgeschlagen, da die Option individuell je Akte zu prüfen ist. 

Bei Wahl der Option wird die Erklärung nach § 829a I Nr. 4 ZPO automatisch in den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss übernommen. 

 

 

Mit der Abgabe der Lohnsteueranmeldung für den Monat August 2022 (bzw. für das 3. Quartal 2022 oder das Kalenderjahr 2022) gibt es die Möglichkeit, in RA-MICRO die Energiepreispauschale zu berücksichtigen.

Im Dialog zur Übermittlung der Elektronischen Lohnsteueranmeldung wird die Option Energiepreispauschale gesetzt. Daraufhin öffnet sich die Eingabe zur Erfassung des Betrages. Der zu erfassende Betrag kann manuell eingetragen werden. Der selbst ermittelte Betrag muss durch 300 teilbar und größer als 0 sein. Für weiterführende Informationen anbei folgender Link.

Nachdem ein Betrag erfasst und die Lohnsteueranmeldung verschickt wurde, wird dieser Betrag in Kennziffer 35 der Lohnsteueranmeldung abgebildet und summarisch von der Lohnsteuer abgezogen.

Die Auszahlung der Energiepreispauschale an die Mitarbeiter erfolgt mit der September 2022 Lohnabrechnung, zu der wir rechtzeitig ein weiteres Patch veröffentlichen.

 

Mit Einführung der Gesellschaftspostfächer zum 01.08.2022 und deren vielfältigen Berechtigungsmöglichkeiten ist – anders als bei Verwendung eines beA-Einzelpostfachs – eine automatische Zuordnung der die Vollstreckungsaufträge verantwortenden Bearbeiter nicht mehr möglich.

Für den Versand eines Vollstreckungsauftrags über ein beA-Kanzleipostfach der Berufsausübungsgesellschaft ist die einfache Signatur des den Vollstreckungsauftrag verantwortenden Rechtsanwalts manuell hinzuzufügen. Diese bildet in Verbindung mit dem später im Postfach anzubringenden Vertrauenswürdigen Herkunftsnachweis (VHN) die rechtswirksame Unterschrift.

Voraussetzung ist, dass in der RA-MICRO Benutzerverwaltung ein Kanzleibenutzer mit der Safe-ID und dem Zertifikat des beA-Kanzleipostfachs der Berufsausübungsgesell-schaft eingerichtet ist.

Die Auswahl Übermittlung per beA stellt dann auch das beA-Kanzleipostfach zur Auswahl bereit. Im Feld Unterzeichner ist der Namenszug des Bearbeiters einzufügen, der sich später auf dem Formular als einfache Signatur wiederfinden soll:

Bei Wahl eines beA-Einzelpostfachs wird der Namenszug automatisch angezeigt:

Zur Nutzung der vielfältigen Möglichkeiten, welche die individuelle Kanzleiorganisation mit sich bringt, können einem Vollstreckungsauftrag neben elektronischen Dokumenten aus der E-Akte auch Dokumente aus dem eigenen Dateisystem als Anlagen hinzugefügt werden.

Die Schaltfläche Anlagen ermöglicht die Dokumentenwahl

sowohl aus der RA-MICRO E-Akte als auch aus dem Dateisystem:

Über die RA-MICRO Word Schnittstelle können das Beck’sche Formularbuch Bürgerliches, Handels- und Wirtschaftsrecht (Hrsg. von Hoffmann-Becking und Gebele) sowie das Beck’sche Prozessformular (Hrsg. von Mes) aufgerufen und einzelne Formulare zur weiteren Bearbeitung heruntergeladen werden.

Die Nutzung der Beck’schen Formularwerke setzt ein entsprechendes Abonnement voraus. Alternativ kann beck-treffer für den Einzelbezug der Formulare genutzt werden.

Nach Auswahl eines der Formularwerke in der RA-MICRO Word Schnittstelle öffnet sich ein separates Fenster mit einem auf die Formulare verlinkten Inhaltsverzeichnis.

Durch Klicken auf die einzelnen Formulare öffnet sich ein Browser-Fenster, welches das entsprechende Formular bei Beck-Online zeigt. Hier kann das Formular für die weitere Bearbeitung in Word heruntergeladen werden.

 

 

Mit dem 01.07.2022 besteht die Verpflichtung für Notariate, alle neu errichteten Urkunden als “elektronische Fassung der Urschrift” in der elektronischen Urkundensammlung zu verwahren.

Unter Urkundsgeschäfte, Urkundenrolle, Neu ermöglicht die neue Auswahl Dokumente die Verwendung bereits beglaubigter, signierter bzw. unsignierter elektronischer Dokumente aus einem Dateiordner oder der E-Akte.

Zunächst sind die Urkundeneinträge wie gewohnt vorzunehmen. Dokumente wird erst aktiv, wenn ein Beurkundungsdatum ab dem 01.07.2022 eingetragen wird.

Anschließend können sowohl zuvor über Beglaubigung/Signatur elektronisch beglaubigte und signierte Dokumente aus dem Dateisystem als auch unsignierte Dokumente aus dem Dateisystem bzw. aus der E-Akte übernommen werden.

Die mit * als Pflichtfelder gekennzeichneten Eingabefelder sind auszufüllen. Dabei ist die Dokumentart aus einer abschließenden Liste, die nicht durch individuelle Einträge erweitert werden kann, zu wählen. Dokumente enthält eine Dokumentenvorschau zur umfassenden Kontrolle.

Mit Übernehmen wird das ausgewählte Dokument für den Export zum UVZ übernommen. Über Plus und Minus können weitere Dokumente hinzugefügt oder bereits gewählte entfernt werden.

In den Programmfunktionen Rechnung RVG und Notar Kostenrechnung steht die Funktionalität GiroCode drucken in erweiterter Form zur Verfügung.

GiroCode drucken dient der schnellen Übernahme der Rechnungsdaten in die Banking-App des Rechnungsempfängers. Durch das Einscannen des Girocodes mit der Banking-App werden alle notwendigen Zahlungsinformationen wie Empfänger, IBAN, BIC, Überweisungsbetrag und Verwendungszweck können komfortabel in den Überweisungsauftrag übernommen.

GiroCode drucken ist im jeweiligen Rechnungstyp im Bereich Zahlungen verfügbar. Für den Druck des Girocodes wird automatisch die Adressnummer 1 – die Adresse der Kanzlei – mit der dazu erfassten Bankverbindung vorgeschlagen. Sind zu der Adresse mehrere Bank­verbindungen gespeichert, stehen diese zur Auswahl bereit:

Ist die Option GiroCode drucken angewählt, wird im weiteren Verlauf der Rechnungserstellung der GiroCode mit einem entsprechenden Begleittext an Word, KTV oder Direktdruck übergeben und auf die Rechnung gedruckt:

Das Modul E-Workflow enthält die neue Programmfunktion Datei-Anhänge, welche es ermöglicht, Dateien zur Adresse oder Akte zu speichern. Aktenübergreifende Dokumente wie Ausweise, Datenschutzerklärungen oder Vollmachten können somit auch außerhalb der E-Akte verwaltet werden.

Neue Dateien können bei geöffnetem Programmfenster außer mit Datei(en) hinzufügen auch per Drag-and-drop zu einer ausgewählten Adresse bzw. Akte gespeichert werden.

Mit Klick auf die Dateibezeichnung kann diese umbenannt werden, wobei nicht zugelassene Sonderzeichen wie +, *, < bei der Eingabe nicht angenommen werden. Über die Schaltfläche  kann der Anhang im jeweiligen Windows-Programm geöffnet und über die Schaltfläche  wieder gelöscht werden.

Die Möglichkeit, Datei-Anhänge auch dort zu speichern, wo sie benötigt werden, besteht außer im Modul E-Workflow im Direktaufruf aus dem Adressfenster, in Akte ändern, der Akteninfo und der E-Akte:

Werden mit dem Lösch-Assistenten Adressen oder Akten gelöscht, erfolgt dies auch für die dazu gespeicherten Datei-Anhänge.

In Lohn/Gehalt wurde gemäß dem Steuerentlastungsgesetz 2022 der neue Ablaufplan zur Lohnsteuerberechnung (Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 von derzeit 9.984,00 € um 363,00 € auf 10.347,00 €) rückwirkend ab dem 01.1.2022 eingearbeitet.

Daher sind die Gehälter für die einzelnen Mitarbeiter ab Januar 2022 chronologisch nochmals neu zu berechnen.

Die geänderten Lohnsteuerwerte können im Anschluss über eine berichtigte Lohnsteueranmeldung für den jeweiligen Zeitraum (Monat oder Quartal) an das Finanzamt übermittelt werden.

Für ausgeschiedene Mitarbeiter, für die bereits eine Lohnsteuerbescheinigung übermittelt wurde, muss keine Nachberechnung erfolgen.

Die Erstellung von PDF E-Akten wurde überarbeitet, sodass auch einzelne E-Akte Unterordner auswählbar sind.

Je nach gesetztem Filter können einzelne oder mehrere E-Akten, deren Unterordner sowie – bis zu sieben Tage im Voraus – Terminsakten umgewandelt, mit einem Passwort verschlüsselt und in dem vorgegebenen Ziel gespeichert werden.

Dem Fortschrittsbalken in der Abschlussleiste kann entnommen werden, welche E‑Akte derzeit umgewandelt und gespeichert wird und ob der Export vollständig erfolgt ist.