Neu: 

In der Funktion E-Mahnverfahren wurde die Option “Begleitzettel noch einmal drucken” in “RA-MICRO Quittung noch einmal drucken” umbenannt.  

Zweck: 

Die Bezeichnung “Begleitzettel” ist im Zuge des elektronischen Versandes überholt.  

Funktion: 

Diese Funktion quittiert die technischen Daten zu einem Antrag innerhalb des E-Mahnverfahrens zum Abgleich mit der vom jeweiligen Mahngericht retournierten Quittungsdatei. 

Neu: 

Im Modul Zwangsvollstreckung wurde für das Hinzusetzen von Weiteren Aktenbeteiligten als Drittschuldner die Funktionalität Beteiligte laden in die Funktion ZV-PfÜB aufgenommen. 

Zweck: 

Beteiligte laden dient zusätzlich – neben der Adresssuche – der vereinfachten Übernahme der bereits zur Akte gespeicherten, weiteren Beteiligten als Drittschuldner. 

Funktion: 

Im Drittschuldnerfenster werden über die Schaltfläche Beteiligte laden 

die als weitere Beteiligte zur jeweiligen Forderungsakte gespeicherten Aktenbeteiligten  

zwecks Auswahl und Übergabe in den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss angeboten. 

Die über die der Adresse vorgelagerte Checkbox markierten Adressen werden bei Bestätigung über den grünen Haken in den Antrag übernommen: 

Die Deutsche Gesetze App für Apple iOS und Android wurde um die Funktion Rechtsfinder erweitert.

Die Gesetze wurden um eine weitere Recherchemöglichkeit ergänzt. Aus dem Gesetz kann direkt und gezielt in der Wolters Kluwer Online Datenbank nach Entscheidungen gesucht werden.

Die Suche nach Rechtsprechung findet gezielt zu einem zuvor gewählten Paragrafen statt. Die Wahl erfolgt durch entsprechende Markierung im Gesetzestext per Touch auf die Titelzeile des Paragrafen. Die Auswahl wird durch die blinkende Titelzeile verdeutlicht.

Per Touch auf das Icon für die Funktion Rechtsfinder im Seitenelement wird die Suche ausgelöst:

Über weitere Filtermöglichkeiten nach Zeitraum/Gericht kann die Suche beliebig erweitert oder eingeschränkt werden:

Bei Bedarf können Entscheidungen (als pdf-Dokument) geteilt werden, beispielsweise als Versand per E-Mail:

Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) führt die Online-Gründung der GmbH und die öffentliche Beglaubigung qualifizierter elektronischer Signaturen mittels Videokommunikation ein. 

Zwei neue Auslagentatbestände 32016 Nr. 1 und Nr. 2 KV GNotKG ermöglichen die Weitergabe der dadurch entstehenden Kosten an den Kostenschuldner. 

Diese Auslagentatbestände sind im RA-MICRO Programm Notar Kostenrechnung in dem über die Schaltfläche Auslagen aufgerufenen Auslagenfenster auswählbar:

Bei Erstellung der Notarkostenberechnung werden die Auslagen im Rechnungskörper und als Anlage ausgewiesen.

 

Neu: 

Über den RA-MICRO Personal Desktop steht ab sofort im Bereich Online-Services die Kachel ReNoSmart zur Verfügung.

ReNoSmart bietet aktuelle Fachliteratur für Rechtsanwaltsfachangestellte und Notarfachangestellte aus drei Fachverlagen. Über 100 Bücher, Zeitschriften und Infobriefe stehen zur Verfügung. Die Fachliteratur lässt sich am Bildschirm wie ein Buch lesen, kommentieren, markieren und natürlich besonders gut nach Stichworten durchsuchen.

ReNoSmart kann 30 Tage kostenlos getestet werden.

RA-MICRO Kunden erhalten auf alle ReNoSmart Module 10% Rabatt auf den monatlichen Abopreis.

Neu:

Die neue Funktion bietet die Möglichkeit, Dateien aller bearbeitbaren Formate (z.B. .pdf, .docx, .rtf) im Original zu öffnen und zu bearbeiten.

Funktion:

Der Bearbeitungsmodus wird über das Kontextmenü des fokussierten Dokumentes gestartet.

Mit Start der Bearbeitung des Dokuments ist dieses mit dem Stift-Symbol gekennzeichnet und für andere Benutzer zur Bearbeitung gesperrt.

Der RA-MICRO Benutzer, der die Bearbeitung gestartet hat, kann diese nach Änderung des Dokumentes und Speicherung wieder über das Kontextmenü beenden. Die Änderungen sind dann nach Aktualisierung im Vorschaubereich sichtbar.

Neu: 

Für das Ausfüllen eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wurde in der Funktion ZV-PfÜB die neue Option “Erklärung nach § 829a I Nr. 4 ZPO einfügen” bereitgestellt. 

Zweck: 

Durch die Einführung der Nutzungsverpflichtung hinsichtlich des elektronischen Versandes ist nunmehr durch den Anwender selbst zu entscheiden, ob es sich um einen Antrag im vereinfachten Verfahren nach § 829a ZPO handelt. 

Funktion: 

Die neue Option findet sich auf dem Maßnahme-Fenster der Funktion ZV-PfÜB. 

Die letzte Wahl wird sich nicht gemerkt und für weitere Akten nicht vorgeschlagen, da die Option individuell je Akte zu prüfen ist. 

Bei Wahl der Option wird die Erklärung nach § 829a I Nr. 4 ZPO automatisch in den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss übernommen. 

Neu: 

In den Programmfunktionen E-Brief, E-Versand und zentraler beA Dialog kann bei beA Nachrichten die Sendungspriorität ausgewählt werden. 

 

Zweck: 

Die Sendungspriorität ermöglicht für beA Nachrichten an Gerichte und Behörden die Kennzeichnung als eilbedürftig. 

 

Funktion: 

Die beA Sendungspriorität steht nur bei Justiz-Empfängern (Gerichte, Staatsanwaltschaften) zur Verfügung. Für den beA Versand von Anwalt zu Anwalt ist eine Eilbedürftigkeit systembedingt nicht vorgesehen und die Option deaktiviert. 

Die zur Auswahl stehenden Kategorien sind vorgegeben und können nicht um individuelle Eingaben ergänzt werden. 

In der Programmfunktion ZV-Auftrag Formular steht die Option beA Sendungspriorität ebenfalls zur Verfügung (siehe gesonderten aktuellen Hinweis). 

Der InfoPoint-Tooltipp weist auf die Auswahl der Kategorien hin. 

Im beA Postausgang wird die Eilbedürftigkeit in einer neuen Spalte angezeigt und eilbedürftige Nachrichten sind mit einem Symbol gekennzeichnet. 

Über einen Tooltipp (indem der Mauszeiger auf das Symbol bewegt wird) kann die ausgewählte Kategorie der Sendungspriorität für die jeweilige Nachricht angezeigt werden. 

Neu: 

In den Programmfunktionen E-Brief, E-Versand und zentraler beA Dialog kann bei beA Nachrichten die Vertraulichkeit (persönlich/vertraulich) ausgewählt werden. 

 

Zweck: 

Das Attribut persönlich/vertraulich kann genutzt werden, um per beA Hinweise auf Verstöße gegen Berufspflichten gemäß § 25 BORA in vertraulicher Form von Anwalt zu Anwalt zu übermitteln. 

 

Funktion: 

Bei Auswahl eines beA Absenders und Empfängers wird in den Programmfunktionen E-Brief, E-Versand und zentraler beA Dialog die Option persönlich/vertraulich aktiviert. 

Die Option persönlich/vertraulich steht nur bei beA Postfach Empfängern zur Verfügung. Bei anderen Empfängern (Gerichte, Behörden etc.) ist das Attribut persönlich/vertraulich nicht vorgesehen und die Option deaktiviert. 

Der InfoPoint-Tooltipp weist auf die vorgesehene Nutzung hin. 

Im beA Postausgang wird die Vertraulichkeit (persönlich/vertraulich) in einer neuen Spalte angezeigt und vertrauliche Nachrichten sind mit einem Symbol gekennzeichnet. 

Über einen Tooltipp (indem der Mauszeiger auf das Symbol bewegt wird) kann der Status der Vertraulichkeit für die jeweilige Nachricht angezeigt werden. 

Im Posteingang wird die Vertraulichkeit in einer neuen Spalte angezeigt und vertrauliche Nachrichten sind mit einem  Symbol gekennzeichnet. 

Um mit persönlich/vertraulich versehene beA Nachrichten im Posteingang abzurufen, ist das beA Recht 11 – Nachricht (persönlich/vertraulich) öffnen in der beA Weboberfläche erforderlich. Andernfalls verbleibt die Nachricht in der beA Weboberfläche und im Posteingang wird eine Mitteilungsnachricht angezeigt. 

Neu: 

In den  Einstellungen der Datenschnittstelle Word  wurde im Bereich  Allgemein, Einfügen eine neue Einstellung  Textbaustein als Vorlage öffnen  implementiert. 

Zweck: 

Beim Aufruf von Textbausteinen mit *Bausteinname in der 2. Zeile eines leeren Dokumentes bleiben so Formatvorlagen sowie Kopf- und Fußzeilen erhalten. 

 

Funktion: 

Ist die Einstellung  Textbaustein als Vorlage öffnen aktiviert, werden Texte vor allem im Notariatsbereich, die eigentlich als fertiges Dokument bereits erstellt wurden, mit deren Formatierungen eingefügt. Kopf- und Fußzeilen bleiben bestehen, darin enthaltene Logos bleiben ebenso erhalten. Ein Anpassen der normal.dot entfällt. 

Wird die Einstellung deaktiviert, gehen Formatierungen von Urkunden wie bspw. auch Logos, die in Kopf- und Fußzeilen im Baustein enthalten sind, ggf. verloren.