Neu: 

Prüfung und ggf. Anzeige einer Hinweismeldung zur Verwendung von zulässigen Dateinamen im elektronischen Rechtsverkehr. 

Zweck: 

Die Prüfung der Dateinamen erfolgt gemäß den Anforderungen für die Teilnahme von Drittanwendungen am OSCI-gestützten elektronischen Rechtsverkehr. 

Funktion: 

Hierbei gelten die folgenden Bedingungen für die Vergabe von Dateinamen:  

  • Die Länge von Dateinamen darf nur 90 Zeichen inkl. der Dateiendungen betragen. 
  • In Dateinamen dürfen nur noch alle Buchstaben des deutschen Alphabetes einschließlich der Umlaute Ä, ä, Ö, ö, Ü, ü und ß genutzt werden. 
  • Zudem dürfen alle Ziffern und die Zeichen „Unterstrich“ und „Minus“ genutzt werden. 
  • Leerzeichen sind nicht zulässig. 
  • Punkte sind nur als Trennung zwischen dem Dateinamen und der Dateinamenserweiterung zulässig. 
  • Nur bei konkatenierten Dateinamensendungen, z.B. bei abgesetzten Signaturdateien, dürfen Punkte auch im Dateinamen genutzt werden. (z.B. Dokument1.pdf.pkcs7) 

 

Sofern der Dateiname des gewählten Dokumentes von diesen Vorgaben abweicht, wird eine entsprechende Hinweismeldung angezeigt: 

Die Dokumente müssen dann gemäß den Vorgaben umbenannt oder neu erstellt werden. 

 

Das Programmfenster Fristen wurde überarbeitet, um die Fristenverwaltung zu verbessern und die Fristenüberwachung zu erleichtern.

Sofern nur ein Sachbearbeiter zur Akte vorhanden ist, wird dieser bei der Fristenerfassung automatisch vorgeschlagen. Weiterhin wird nur noch die jeweils aktive Eingabemöglichkeit angezeigt, je nachdem ob nur Eine Frist oder Mehrere Fristen als Kette erfasst werden sollen.

Während der Fristenerfassung wird ein Wochentagskürzel eingefügt, welches den Wochentag des Fristablaufs anzeigt. Handelt es sich dabei um einen eingestellten landesspezifischen oder bundesweiten Feiertag oder um einen Sa/So (sofern das Fristende samstags nicht zugelassen wird), dann wird das Wochentagskürzel rot eingefärbt. Das Fristende wird, wie bisher auch, auf den nächsten Werktag vorgetragen.

In den Moduleinstellungen Termine/Fristen kann benutzerbezogen mittels der neu geschaffenen Einstellung “Warnmeldung, wenn Datum in Sperrzeit liegt” für die Fristen angewählt werden, ob beim Eintragen während einer Sperrzeit eine Warnmeldung angezeigt werden soll.
Im Programmfenster Fristen wird die Spalte “erledigt am“ hinzugefügt. Neu erfasste Fristen werden hellgrau hervorgehoben, um diese auch bei einer Vielzahl von Fristen zu einer Akte schneller erkennbar zu machen. Werden Fristen erfasst, aber nicht abgespeichert, so erfolgt zur Sicherheit eine Abfrage, ob die nicht gespeicherten Fristen verworfen werden sollen.
Im Eingabekontrollfenster werden neu erfasste Fristen ebenfalls hellgrau hervorgehoben. Standardmäßig wird nach Fristablauf sortiert, es kann individuell z.B. nach Fristbeginn sortiert werden.

Die Benutzeroberfläche des Programmfensters ZH-Grafik wurde neugestaltet.

Die moderne und weiträumige Optik wurde für die Nutzung mit zeitgemäßen Bildschirmdurchmessern optimiert. Zudem ermöglicht die Neuanordnung vieler Programmfunktionen einen benutzerfreundlicheren Arbeitsablauf. 

Der Filter Auswertungszeitraum wurde um eine praktische Schnellwahl mit vordefinierten Zeiträumen wie z.B. Heute oder Laufendes Jahr ergänzt. 

Die Filter unter der Kategorie Gruppierung nach können mittels eines Dropdown-Menüs einzeln angewählt werden und sind dadurch wesentlich übersichtlicher gestaltet. Die Optionen innerhalb der einzelnen Filter sind als Liste aufgeführt, so dass jederzeit sämtliche Optionen sichtbar bleiben. 

Die Tabelle ist übersichtlicher gestaltet und die Spaltenbreiten können frei konfiguriert werden. Eine praktische Zurücksetzen-Funktion erleichtert die Anpassung. 

Unter dem Menüpunkt Ansicht stehen zusätzliche Darstellungsoptionen der Grafik zur Verfügung. Die dreidimensionalen Darstellungsoptionen der Grafik können mit gedrückter Maustaste frei gedreht und mit dem Mausrad vergrößert werden. 

Neu: 

Im Modul ZV-Auftrag Formular Karteikarte Allgemein wurde für den elektronischen Versand eine allgemeine Auswahlbox integriert. Das Unterzeichner-Feld steht für alle Arten des elektronischen Versandes zur Verfügung. 

Zweck: 

Die Übermittlung von Anträgen unter Verwendung des Vertrauenswürdigen Herkunftsnachweises (VHN) erfordert gemäß § 130a Abs. 3 ZPO die einfache Signatur des den Antrag verantwortenden Sachbearbeiters.  

Funktion: 

Die Ausgabearten Übermittlung per beA und Übermittlung per EGVP wurden in einer Ausgabeart E-Versand zusammengefasst. Der jeweilige Versandweg kann in der dahinterliegenden Auswahlbox gewählt werden.   

Die letzte Wahl wird benutzerbezogen gespeichert und bei erneutem Aufruf der Funktion vorgeschlagen. 

Soll der Versand über ein persönliches beA-Postfach bewirkt werden, wird der Name des Postfachinhabers automatisch ermittelt und dessen Namenszug automatisch in das Unterschriftenfeld eingefügt und hier angezeigt. 

Bei Verwendung eines beA-Kanzleipostfachs einer Berufsausübungsgesellschaft oder eines anderen Postfachs der EGVP-Struktur, kann der Postfachinhaber nicht programmseitig automatisch ermittelt werden.  

In diesen Fällen ist das Unterzeichner-Feld für den Namenszug des verantwortenden Sachbearbeiters zur manuellen Eintragung eröffnet. 

Neu:

In der neuen E-Akte und dem neuen Postkorb steht die neue Funktion In neuem Tab öffnen zur Verfügung. Diese Funktion bietet die Möglichkeit, Dateien derselben oder verschiedener E-Akten und/oder Postkörbe parallel in sogenannten Tabs zu öffnen.

Funktion:

Die Funktion kann über das Kontextmenü genutzt werden. Die Datei wird zusätzlich zu dem aktuellen Dokument in einen Tab gelegt. Die Tabs bleiben akten- und postkorbübergreifend erhalten.

Die Tabs können einzeln über das X oder alle geöffneten Tabs mit einem Klick über das Kontextmenü geschlossen werden.

Die Wolters Kluwer Online – Schnittstelle des RA-MICRO Entscheidungsfinders wurde modernisiert.

Die überarbeitete Suchfunktion ruft nicht nur über eine Fundstelle die zitierte Entscheidung auf, sondern führt auch eine Paragrafen- oder Stichwortsuche durch.

Die Suchergebnisse werden im Entscheidungsfinder detailliert angezeigt. Mehrere Ergebnisse können z. B. für einen Vergleich in mehreren Tabs zeitgleich geöffnet werden. Zudem ist es möglich, Entscheidungen auszudrucken, elektronisch zu versenden und in die E-Akte zu speichern.

Für die Nutzung des Entscheidungsfinders ist ein Abonnement bei Wolters Kluwer Online erforderlich. Die Nutzung einiger Wolters Kluwer Online Module ist kostenpflichtig. Die von Wolters Kluwer übersandten Zugangsdaten können anschließend im Benutzerkonto von RA-MICRO Online hinterlegt werden. Der RA-MICRO Entscheidungsfinder liest die Zugangsdaten dann automatisch über das RA-MICRO Online Konto ein.

Durch die Einführung der neuen Schnittstelle entfällt die Möglichkeit einer automatisierten Registrierung. Die Registrierung muss zwingend über das Online-Portal von Wolters Kluwer Online erfolgen.

Neu: 

Im Modul ZV-PfÜB wurde für den E-Versand-Dialog die Auswahl einer „Sendungspriorität“ zur Verfügung gestellt.

Zweck:

Für eine bessere Zuordnung auf der Empfängerseite wird das Merkmal der „Sendungspriorität“ in die neben dem ZV-PfÜB für die elektronische Übertragung erzeugte xjustiz_nachricht.xml übernommen.

Funktion:

Im Modul ZV-PfÜB kann das Merkmal der „Sendungspriorität“ in der dafür vorgesehenen Auswahlmaske festgelegt werden und wird sodann bei Übergabe an den E-Versand-Dialog übernommen:

Die Liste der Sendungsprioritäten ist eine abschließende Liste, die nicht um individuelle Eingaben ergänzt werden kann.

Zur Auswahl stehen im ZV-PfÜB lediglich die für die ZV-Maßnahmen relevanten Einträge zur Verfügung.

Die Kennzeichnung der ausgewählten Sendungspriorität wird bei Übergabe des Formulars an den RA-MICRO beA Postausgang bzw. an den RA-MICRO Postausgang (Signaturordner) des Sachbearbeiters in den erstellten XJustiz-Strukturdatensatz xjustiz_nachricht.xml übertragen.

Neu: 

Die Anzeige der im beA Postausgang für den elektronischen Versand an ein Mahngericht vorbereiteten EDA-Dateien wurde um die, das EDA-Protokoll enthaltende, Akte nebst Aktenkurzbezeichnung und eine Dokumenten-Verlinkung zu eben diesem Protokoll in der Spalte E-Akte erweitert. 

Zweck: 

Durch Wegfall des freien Nachrichtentextes in der zu versendenden Nachricht – seit dem 01.11.2021 verbindliche Formvorschriften für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr im Mahnverfahren – konnten die datensatzinhaltlich betroffenen Akten und die jeweilige Antragsart im beA Postausgang nicht mehr zu Kontrollzwecken eingesehen werden.  

Funktion: 

Bei Übergabe der EDA-Datei an den beA Postausgang ist eine E-Akte zu wählen, in welcher das EDA-Protokoll gespeichert werden soll.   

Diese Akte wird nunmehr in der Spalte ‘Akte‘ im beA Postausgang ausgewiesen. 

Neben der Aktennummer ist die Aktenkurzbezeichnung ersichtlich: 

Zusätzlich kann über das Icon in der Spalte ‘E-Akte‘ in der entsprechenden Nachrichtenzeile die E-Akte mit dem Fokus auf das EDA-Protokoll geöffnet und auf Vollständigkeit hin überprüft werden. 

(Anpassungen Grenzen Mini- und Midijobs)

 

Mit der Erhöhung des Mindestlohns (12 €/h) zum 01.10.2022 haben sich auch die Grenzen für den Mini- und Midijob (Übergangsbereich/Gleitzone) verändert. Die Obergrenze für die Minijobs (geringfügige Beschäftigung) liegt nun bei 520 € im Monat. Der Midijobbereich (Übergangsbereich/Gleitzone) umfasst 520,01 € – 1.600 € im Monat. Weiterhin wurden für den Midijob ab 01.10.2022 der Faktor und die Berechnungsformel zur Ermittlung der Berechnungsbasis, sowie die Berechnungslogik für die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge verändert.

Alles wurde entsprechend in RA-MICRO eingearbeitet und angepasst. Nunmehr kann in der Funktion „Mitarbeiterdaten ändern“ eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) mit einem Gehalt bis 520 € im Monat hinterlegt und abgerechnet werden.

Die Abrechnungen für Midijobs erfolgen ab Oktober automatisch nach den gültigen Regeln, wenn für den Mitarbeiter in „Mitarbeiterdaten ändern“ hinterlegt wurde, dass dieser im Übergangsbereich/Gleitzone abgerechnet werden soll. Die Hinterlegung und Abrechnung eines Gehaltes von 520,01 – 1.600 € im Monat ist nun möglich.

 

 

Verfügbar ab RA-MICRO Version 2022.10.003

 

 

Zur Verbesserung der Datensicherheit dürfen in RA-MICRO ab Version 2022.10.001 nur zweistellige Honorarschlüssel verwendet werden.

Wurden in der Vergangenheit mehr als zweistellige Honorarschlüssel angelegt und mit diesen Zeiten erfasst, so öffnet sich beim Ansprechen der Honorarschlüssel folgende Meldung:

Über diese Meldung kann das Programm Honorarschlüsselassistent ausgeführt werden.

Der Honorarschlüsselassistent ordnet die für mehr als zweistellige Honorarschlüssel erfassten Zeiten neu erstellten, zweistelligen Schlüsseln zu.

 

Wichtig dabei: 

Wurden die Honorarschlüssel mit dem Honorarschlüsselassistenten erfolgreich vereinheitlicht, so kann der Honorarschlüsselassistent nicht ein zweites Mal aufgerufen werden. Wird mit mehreren Datenpools gearbeitet und sind in diesen Datenpools jeweils eigene mehr als zweistellige Honorarschlüssel angelegt, so ist die Vereinheitlichung für jeden Datenpool gesondert vorzunehmen.

Der Honorarschlüsselassistent kann nur mit den Rechten Zeithonorar Kostenblatt bearbeiten und Zeithonorar Kostenblatt erfassen ausgeführt werden. Es ist daher sicherzustellen, dass dies durch einen Benutzer mit diesen Rechten erfolgt.

Wird der Honorarschlüsselassistent ausgeführt, so öffnet sich folgendes Programmfenster:

Die Schlüssel können vom RA-MICRO Benutzer selbst definiert werden. Zusätzlich können in der Spalte Bemerkung weitergehende Erläuterungen zu dem jeweiligen Honorarschlüssel hinterlegt werden, die dann in RA-MICRO per Tooltip angezeigt werden.

Wurden alle rot markierten Honorarschlüssel in ein eindeutiges, zweistelliges Format abgeändert, kann der Vorgang mit Klick auf Änderungen übernehmen und Honorarschlüssel vereinheitlichen abgeschlossen werden.

 

Es kann umgehend mit den zweistelligen Honorarschlüsseln weitergearbeitet werden.