Mahnverfahren: E-Mahnverfahren – Umbenennung der Funktion “Begleitzettel noch einmal drucken”

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Neu: 

In der Funktion E-Mahnverfahren wurde die Option “Begleitzettel noch einmal drucken” in “RA-MICRO Quittung noch einmal drucken” umbenannt.  

Zweck: 

Die Bezeichnung “Begleitzettel” ist im Zuge des elektronischen Versandes überholt.  

Funktion: 

Diese Funktion quittiert die technischen Daten zu einem Antrag innerhalb des E-Mahnverfahrens zum Abgleich mit der vom jeweiligen Mahngericht retournierten Quittungsdatei.