Notariat – ERV – Liste der Registergerichte im Adressfenster 1

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Neu: 

Das Adressfenster 1 wurde für den Anredeschlüssel 4 Firma und hier die Auswahl des Registergerichts um die Auswahlliste der nach XJustiz-Standard zulässigen inländischen sowie europäischen Registerstellen erweitert. 

Zweck: 

Die Adressanlage von Urkundsbeteiligten erfordert, um valide XJustiz-Fachdatensätze im Grundbuchverfahren sowie der Registeranmeldungen zu erzeugen, die Angabe eines zulässigen inländischen Registergerichts bzw. einer zulässigen europäischen Registerstelle. 

Durch die Auswahl aus einer Liste der nach XJustiz-Standard zur Verfügung stehenden Registerstellen, soll die Fehlerquote bei der Freitexteingabe minimiert werden. 

Funktion: 

Sowohl bei der Adress-Neuanlage als auch bei der Bearbeitung einer Adresse mit dem Anredeschlüssel 4 – Firma wird im Adressfenster 1 unter Registergericht: eine Auswahlliste angeboten, welche die nach XJustiz-Standard zulässigen inländischen Registergerichte sowie die europäischen Registerstellen enthält. 

Die korrekte Bezeichnung der Registerstelle ist zwingende Voraussetzung zur Erzeugung eines validen XJustiz-Fachdatensatzes bei der Erstellung eines Grundbuchantrages oder einer Registeranmeldung im Elektronischen Rechtsverkehr. 

Nicht mit Hilfe der neuen Liste angelegte Einträge (sog. Freitexte) werden unter Notariat/Elektronischer Rechtsverkehr dennoch erkannt und in die korrekte Form gewandelt.  

Kann kein korrektes Registergericht ermittelt werden, erfolgt ein Hinweis.