Neu:

Es können Exklusivbenutzer für einzelne oder alle E-Akten Dokumente einzelner Akten definiert werden.

Zweck:

Für den Fall, dass ganze E-Akten oder einzelne E-Akten-Dokumente – z.B. wegen erhöhter Vertraulichkeitsanforderungen – nicht von allen RA-MICRO Benutzern gleichermaßen eingesehen werden sollen, können für diese Dokumente Exklusivbenutzer definiert werden. Nur diese definierten Exklusivbenutzer sowie zusätzlich die der Akte zugeordneten Aktensachbearbeiter und RA-MICRO Benutzer mit Verwalterrechten können diese Dokumente in RA-MICRO sehen und bearbeiten. Jeglicher Export durch Nichtberechtigte aus der geschützten E-Akten-Ansicht wird unterbunden.

Welche Voraussetzungen gibt es?

1. Die Exklusivbenutzer-Einstellung ist nur für RA-MICRO mit Datenhaltung auf SQL verfügbar (mind. Akten und E-Akte).

2. Die Funktion SQL Modulverwaltung/Parallelbetrieb ist nicht aktiviert.

Was bewirkt die Einstellung?

Die Funktion Exklusivbenutzer beschränkt den Zugriff auf Dokumente der RA-MICRO E-Akte. Nur jene RA-MICRO Benutzer, die als Exklusivbenutzer ausgewählt wurden, sowie Akten-Sachbearbeiter und Verwalter können dann auf die betreffenden Dokumente zugreifen; sie z.B. öffnen, bearbeiten, versenden oder löschen.

Diese Exklusivberechtigung kann entweder für alle Dokumente einer bestimmten Akte unter Akte anlegen, Akte ändern, Akte kopieren oder individuell für einzelne Dokumente unter E-Akte/Dokument-Metadaten festgelegt werden.

Geschützt werden die Dokumente innerhalb der E-Aktenstruktur von RA-MICRO.

Wer kann Exklusivbenutzer sein?

Exklusivbenutzer sind der/die Akten-SB, RA-MICRO Benutzer mit Verwalterrechten sowie weitere RA-MICRO Benutzer.

Hinweis: Da die Berechtigung auf RA-MICRO Benutzerebene geprüft wird, ist Berechtigter der Benutzer, der einem berechtigten SB in der Benutzer– bzw. Sachbearbeiterverwaltung zugewiesen wurde.

Verfügbar ab Version 2024.04.003

Neu:

Im Modul Lohn/Gehalt wurde die durch das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 23.02.2024 bekanntgegebene Änderung zur Lohnsteuerberechnung umgesetzt.

Zweck:

Die Anpassungen bewirken, dass die vom Gesetzgeber verpflichtende Änderung für die Gehaltsberechnung ab dem 01.04.2024 berücksichtigt wird.

Funktion:

Die Änderungen sind rückwirkend zum 01.01.2024 anzuwenden. Daher sind die Gehälter für die einzelnen Mitarbeiter ab Januar 2024 chronologisch nochmals neu zu berechnen.

Die geänderten Lohnsteuerwerte können im Anschluss über eine berichtigte Lohnsteueranmeldung für den jeweiligen Zeitraum (Monat oder Quartal) an das Finanzamt übermittelt werden.

Für ausgeschiedene Mitarbeiter, für die bereits eine Lohnsteuerbescheinigung übermittelt wurde, muss keine Nachberechnung erfolgen. Hier ist darauf zu achten, dass die ausgeschiedenen Mitarbeiter bei Nachberechnung der anderen Mitarbeiter bei Gehalt berechnen nicht mit ausgewählt werden.

Verfügbar ab Version 2024.04.003