Lohn/Gehalt: Änderungen zur Berechnung der Lohnsteuer

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Neu:

Im Modul Lohn/Gehalt wurde die durch das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 23.02.2024 bekanntgegebene Änderung zur Lohnsteuerberechnung umgesetzt.

Zweck:

Die Anpassungen bewirken, dass die vom Gesetzgeber verpflichtende Änderung für die Gehaltsberechnung ab dem 01.04.2024 berücksichtigt wird.

Funktion:

Die Änderungen sind rückwirkend zum 01.01.2024 anzuwenden. Daher sind die Gehälter für die einzelnen Mitarbeiter ab Januar 2024 chronologisch nochmals neu zu berechnen.

Die geänderten Lohnsteuerwerte können im Anschluss über eine berichtigte Lohnsteueranmeldung für den jeweiligen Zeitraum (Monat oder Quartal) an das Finanzamt übermittelt werden.

Für ausgeschiedene Mitarbeiter, für die bereits eine Lohnsteuerbescheinigung übermittelt wurde, muss keine Nachberechnung erfolgen. Hier ist darauf zu achten, dass die ausgeschiedenen Mitarbeiter bei Nachberechnung der anderen Mitarbeiter bei Gehalt berechnen nicht mit ausgewählt werden.

Verfügbar ab Version 2024.04.003