Im Zusammenhang mit der Bereitstellung einer aktuellen Version der beN-Schnittstelle durch die Bundesnotarkammer ist nunmehr die Adressierung von  beA-Postfächern möglich.

Zu diesem Zweck wurde die Funktion Neue Nachricht überarbeitet und neu strukturiert.

Über Neue Nachricht

  • an Gericht können wie gewohnt Gerichte erreicht werden, z.B. um Anträge gemäß § 14b FamFG einzureichen
  • an andere Empfänger können Nachrichten an beA-Empfänger, Ämter und Behörden oder Privatpersonen mit elektronischem Postfach erstellt und später versandt werden.
  • Neue Registeranmeldung bereitet einen neuen Antrag an die Registergerichte zum Versand vor.
  • Neuer Grundbuchantrag bereitet einen neuen Antrag an die Grundbuchämter zum Versand vor.

Hinzugekommen ist das Fenster Neue Nachricht an andere Empfänger:

Der Empfänger kann wahlweise über die RA-MICRO Adresse oder über die Such- Funktion (Lupe) adressiert werden. Wurde in der RA-MICRO Adresse bereits eine Safe-ID hinterlegt, wird diese im Hintergrund für die Adressierung des Empfängers verwendet. Wurde noch keine Safe-ID in der Adresse hinterlegt, startet die Such-Funktion automatisch und übernimmt den Namen aus der RA-MICRO Adresse.

Im nachfolgenden können dann Sendungsgrund und -priorität ergänzt werden, auch die Anforderung eines eEBs wäre möglich. Nach dem Beifügen der benötigten Dokumente oder Erstellung eines Anschreibens kann die Nachricht an den Postausgang übergeben und von dort gesendet werden.

 

Die aktuelle Version der von der Bundesnotarkammer zur Verfügung gestellten Schnittstelle zum elektronischen Urkundenverzeichnis (UVZ) kann nunmehr das Merkmal eines Beteiligten, dass dieser sowohl für sich selbst als auch als Vertreter eines anderen handelt, übergeben werden.

Dieses Merkmal wird automatisch beim Export des Eintrags generiert, sobald ein Beteiligter auf der Karteikarte Beteiligte mehrmals aufgenommen und dabei zugleich als Vertreter gekennzeichnet wurde:

Außerdem können die Informationen, ob es sich um eine Videobeurkundung oder eine Vollzugsbeglaubigung handelt, an das Urkundenverzeichnis übermittelt werden. Dazu wurden zwei neue Optionen auf der Karteikarte Urkunde eingefügt:

Die Option Vollzugsbeglaubigung ist nur wählbar bei den Geschäftsarten:

  • von Unterschriften, Handzeichen oder qeS mit Anfertigung eines Urkundenentwurfs
  • von Unterschriften, Handzeichen oder qeS ohne Anfertigung eines Urkundenentwurfs

 

Für alle übrigen Auswahlmöglichkeiten steht diese Option nicht zur Verfügung

Im Zuge der Umsetzungen zur aktuellen Schnittstellen-Versionierung sind die Eingabemöglichkeiten für die Geschäftsgruppen entfallen. Diese können nicht an das Urkundenverzeichnis übergeben oder dort ausgewertet werden.

 

Mit der im RA-MICRO Programmfenster ZH-Abrechnung zur Verfügung stehenden Zeithonorar II Stapelabrechnung kann jetzt eine XRechnung erstellt und in der E-Akte gespeichert werden.  

Dazu muss im Programmfenster ZH-Abrechnung die Option XRechnung mit Speicherung in E-Akte gesetzt werden: 

Das Programm unterbricht bei gesetzter Option den Rechnungslauf auf der Seite 1. Wird dort die Option XRechnung gesetzt, die Leitweg-ID eingetragen und mit Weiter bestätigt, dann erfolgt am Ende des Rechnungslaufs die Ausgabe als XRechnung. Die XRechnungs-XML wird in der E-Akte zur Akte gespeichert. 

Zusätzlich wird eine weitere Unterbrechungsmöglichkeit auf der Schlusstextseite zur Verfügung gestellt. Diese kann in den Einstellungen Gebühren/Kosten im Reiter Zeithonorar angewählt werden. Die Unterbrechung ermöglicht unter anderem die individuelle Bearbeitung von Schlusstext und Grußformel: 

 

Zum 1. März 2023 ist die Nutzung eines neuen Beratungshilfeformulars im Rahmen der Beratungshilfeabrechnung verpflichtend. Das neue Formular steht im RA-MICRO Programmfenster Beratungshilfe zur Verfügung. 

Künftig wird es drei Optionen zur Vorlage des Beratungshilfescheins geben: 

Diese Optionen können im RA-MICRO Programmfenster Beratungshilfe auf Seite 1 per Checkbox ausgewählt werden: 

Der bislang aufgedruckte Zusatz Das Vorliegen des Berechtigungsscheins im Original wird anwaltlich versichert. Für den Fall des Bestreitens wird dieser nachgereicht.“ entfällt. 

Die Erweiterung der Beratungspersonen um Steuerberater u.a. findet Eingang in das Formular. Die geänderte Signatur Beratungsperson kann mit der Funktion Namenszug drucken auf Seite 3 des RA-MICRO Programmfensters Beratungshilfe befüllt werden. 

Weiterhin sieht das Formular in der Zeile Dokumentenpauschale die Aufschlüsselung der Schwarz-Weiß-Kopien vor. Sonstige im Rahmen des 7000 VV RVG anfallende Dokumentenpauschalen werden in der Spalte Betrag mit aufgeführt und im Anhang aufgeschlüsselt. 

 

Neu:

In der E-Akte 2 steht die Funktion der WebAkte  zur Verfügung.

Zweck:

Die WebAkte der e.Consult AG vereinfacht die elektronische Kommunikation zwischen Kanzleien und Mandanten sowie Dritten und ist direkt in den RA-MICRO E-Workflow integriert.

Funktion:

Um die Schnittstelle zur WebAkte der Firma e.Consult AG nutzen zu können, sind die Zugangsdaten der Kanzlei in den E-Workflow Einstellungen auf der Karteikarte WebAkte zu speichern. Über den RAMICRO Online Store kann die WebAkte der Firma e.Consult AG abonniert werden.

Mit der Funktion WebAkte können Dokumente mit wenigen Klicks aus der E-Akte heraus an die WebAkte gesendet werden, um den Mandanten über einen separat verschlüsselten Webzugang zu informieren.

Es kann individuell gewählt werden, welche Dokumente der Mandant sehen soll. Der Zugriff ist SSLverschlüsselt und mobil für Mandanten erreichbar. Außerdem können Dokumente mit Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherungen ausgetauscht, neue Mandate online empfangen oder Deckungszusagen medienbruchsfrei eingeholt werden.

Die Fernsignatur wird in RA-MICRO unterstützt über die SecCommerce SecSigner Signatursoftware in einer speziellen für Fernsignatur geeigneten Edition.

RA-MICRO Kunden können die spezielle Edition der SecSigner Signatursoftware (geeignet für Fernsignatur) im RA-MICRO Online (RMO) Store für 5,00 € netto monatlich je Signaturkarten-Nutzer lizenzieren.

Zur Nutzung der Fernsignatur muss in den Einstellungen E-Workflow > 4 Postausgang > 4.08 Signaturprogramm beA Postausgang die Option Extern eingestellt sein.

Die neuen beA Karten unterstützen hinsichtlich der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) nur noch die Fernsignatur. Bisherige beA Karten mit auf der Karte gespeichertem Signaturzertifikat können noch bis 31.12.2022 für das Signieren verwendet werden.

Ab 01.01.2023 können für die Erstellung einer qeS nur noch die neuen beA Karten mit Fernsignatur oder die herkömmlichen Signaturkarten von Drittanbietern (D-Trust, DGN, Telesec) mit auf der Karte gespeichertem Signaturzertifikat verwendet werden. Für die herkömmlichen Signaturkarten kann nach aktuellem Stand auch weiterhin die interne Signaturfunktion über die beA Schnittstelle der BRAK (KSW-Schnittstelle / BRAK-Toolkit) verwendet werden.

Weitere Informationen zu den neuen beA Karten mit Fernsignatur und zu der SecCommerce SecSigner Signatursoftware sind auf RA-MICRO Helpdesk Wissen Seiten zusammengefasst.

RA-MICRO Helpdesk Wissen Seite „Neue beA-Karten / Fernsignatur
RA-MICRO Helpdesk Wissen Seite „SecCommerce SecSigner

Wenn die Installation der für die beA Funktionalität erforderlichen Fremdkomponenten (beA Runtime) nicht erfolgreich war, wird eine Hinweismeldung mit einem Lösungsvorschlag angezeigt. Dies ermöglicht eine schnellere und einfachere Problemlösung.

Es gibt zwei unterschiedliche Hinweismeldungen, die unterschiedliche Ursachen und Lösungen haben.

Wenn nicht alle erforderlichen Komponenten installiert werden konnten, kann eine automatische Reparatur der beA Runtime erfolgen.

Wenn ein erforderlicher Wert nicht in die Windows Registry geschrieben werden konnte, kann automatisch das technische Supportmodul gestartet werden und dort ist das Fremdkomponenten-Update manuell auszuführen.

Verfügbar ab RA-MICRO Version 2022.12.003

Neu:

In Word wurde im RA-MICRO Menüband in der Gruppe Dokumente das neue Fenster Entwurfsdateien verwalten integriert.

Zweck:

Das Verwalten von Entwurfsdateien, bspw. das Laden, Drucken oder Löschen zu einem RA-MICRO Benutzer, ist hierüber möglich.

Funktion:

Entwurfsdateien können sortiert zu einem RA-MICRO Benutzer oder mit weiteren Filtern, wie Datumsbereich und/oder Jahrgang aufgelistet werden.

Ferner steht eine Suchfunktion nach Entwurfsdateinummern zur Verfügung und es kann optional eine Vorschau ein- bzw. ausgeblendet werden.

Das Laden der Entwurfsdateien in die Textverarbeitung ist ebenso möglich, wie das Löschen bzw. Drucken einzelner oder mehrerer Entwurfsdateien.

Zum Löschen von Entwurfsdateien ist das Recht Dokumente und E-Akten löschen in der Benutzerverwaltung\Rechteverwaltung\E-Workflow erforderlich.

Im Postausgang und im beA Postausgang können Anlagen von Nachrichten in einer Vorschau angezeigt werden.

Die Vorschau der Anlagen kann durch Einfachklick auf die gewünschte Anlage aktiviert werden. Das Dokument wird daraufhin im Vorschaubereich angezeigt.

Die Vorschau lässt sich in der Größe anpassen über rechte Maustaste > Auswahlmenü, über Tastaturbefehle (siehe Auswahlmenü auf der rechten Seite) oder über die Maussteuerung (STRG-Taste + mittleres Mausrad).

Bei Dateiformaten, für die keine Vorschau unterstützt wird, kann das Dokument mit einer Standardanwendung geöffnet werden.

Ist beispielsweise ein Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen, kann die Signaturdatei (beispielsweise Schriftsatz.pdf.pkcs7) über die Verlinkung „Dokument mit Standardanwendung öffnen“ mit einer installierten Signatursoftware geöffnet und die Gültigkeit der qeS geprüft werden.

Verfügbar ab RA-MICRO Version 2022.12.001

Seit dem 01.01.2023 sind die für die Prüfung durch die Rentenversicherung notwendigen Daten elektronisch zu übermitteln (euBP).  

Auf Antrag des Arbeitgebers kann für Zeiträume bis 31.12.2026 auf eine elektronische Übermittlung verzichtet werden. RA-MICRO Kunden, die das Lohnprogramm verwenden, müssen diesen Antrag auf Befreiung stellen, da die Sozialversicherungsdaten manuell per sv.net übermittelt werden. Der Antrag auf Befreiung ist bei der zuständigen Rentenversicherung zu stellen.  

In RA-MICRO erscheint hierzu bei Verwendung des Lohnprogramms folgende Hinweismeldung: