Elektronischer Rechtsverkehr – Herstellerbescheinigung zum Export der elektronischen notariellen Nebenakte

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Die RA-MICRO Herstellerbescheinigung – aufzurufen über Notariat/Sonstiges/Herstellerbescheinigung – beinhaltet nunmehr auch die Bescheinigung nach § 11 Abs. 1 DONot.

Um dem Erfordernis des jederzeitigen Exports elektronischer notarieller Nebenakten Rechnung zu tragen, wurde dem Notariats-Modul die neue Funktion Nebenakte hinzugefügt: 

Über diese Funktion können notarielle Nebenakten einzeln oder im Stapel gemäß den Anforderungen des § 43 NotAktVV in einen von der Bundesnotarkammer vorgegebenen strukturierten Datensatz exportiert werden.

Dazu wird nach Aufruf der Funktion Export Nebenakte

über die bereitgestellten Filtermöglichkeiten zunächst eine Auswahl der zu exportierenden Nebenakten getroffen; die Auswahl Notarakten ist standardmäßig gesetzt, kann bei Bedarf jedoch abgewählt werden:

Anschließend kann über den Button Exportieren der Export auf ein frei wählbares Speichermedium im Dateisystem, welches in der nachfolgenden Maske festzulegen ist, durchgeführt werden:

Bei einem späteren Export wird das hier gewählte Verzeichnis erneut vorgeschlagen.