Sonstiges – Eingabe eines Notarvertreters

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Um die geänderten Anforderungen zur Eintragung von Notarvertretern umzusetzen, wurde die Eingabe eines Notarvertreters vollständig überarbeitet und in den Bereich Sonstiges verlagert: 

Die Erfassung eines Notarvertreters über den Button Neu mit Beginn und/oder Ende seiner Vertretungstätigkeit ist jederzeit möglich, auch wenn der Vertretungszeitraum noch in der Zukunft liegt. 

 

Zugleich kann entschieden werden, ob der Vertreter zur Information in der Urkundenrolle angezeigt werden soll.  

Sind die Optionen abgewählt, wird der Vermerk nicht in der Urkundenrolle angezeigt.  

Wurde eine Notarvertretung hinterlegt, wird der Notarvertreter mit Adressnummer bei der Neueingabe in der Urkundenrolle vorgeschlagen. Zusätzlich ist die Option „Beurkundung durch Notarvertreter“ gesetzt.  

Im Bereich Elektronischer Rechtsverkehr wird der erfasste Notarvertreter in dem hinterlegten Zeitraum für Beglaubigungsvermerke vorgeschlagen: 

Mit Erreichen des Endes der Vertretungszeit wird der Notarvertreter automatisch nicht mehr bei Neueintragungen in der Urkunderolle oder unter Elektronischer Rechtsverkehr berücksichtigt. 

Bei Bedarf können die Einträge bearbeitet oder gelöscht werden.