Erweiterte Nutzungsverpflichtung im Mahnverfahren für Rechtsanwälte und registrierte Inkassounternehmen seit dem 01.01.2018

Mit der zum 01.01.2018 eingeführten Regelung des § 702 II ZPO wurde die Verpflichtung von Rechtsanwälten und registrierten Personen nach § 10 I 1 Nr. 1 RDG, den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids in elektronisch lesbarer Form einzureichen, auf die Folgeanträge Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids, Antrag auf Neuzustellung des Mahnbescheids und Antrag auf Neuzustellung des Vollstreckungsbescheids ausgeweitet.

Über Mahnverfahren/E-Mahnverfahren können sowohl der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids als auch die genannten Folgeanträge in elektronisch lesbarer Form übermittelt werden. Voraussetzung für die erfolgreiche Nutzung ist das Vorhandensein einer Kennziffer mit Ausbaugrad 127 und einer EDA-ID. Beides ist bei den Mahngerichten zu beantragen.

Die Erstellung von Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids im Barcode-Verfahren ist seit dem 01.01.2022 – seit Einführung der aktiven Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs – nur noch für Inkassounternehmen und Rechtsabteilungen zulässig. Das Barcode-Verfahren für die Folgeanträge ist nicht für Fremdprogramme zugelassen und ausschließlich über die Internetseite www.online-mahnantrag.de möglich.

Soweit Folgeanträge für bereits im Barcode-Verfahren eingereichte Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids nunmehr über das E-Mahnverfahren erstellt werden sollen, sind Kennziffer und EDA-ID in den Einstellungen des E-Mahnverfahrens zu hinterlegen. Über die Option Anträge für weitere Akten erstellen des jeweiligen Antrages ist neben der Aktennummer auch die Gerichtsnummer einzugeben und der Folgeantrag zu erstellen.

Wird die vom Gericht mitgeteilte Gerichtsnummer eingetragen, kann der Folgeantrag erstellt und zum Versand an den RA-MICRO Postausgang oder ein Drittprodukt übergeben werden.

 

Ob die Zinsberechnung zeilenweise ausgewiesen werden soll oder nicht, kann über die Einstellungen der Zwangsvollstreckung zentral – also für alle Arbeitsplätze – gewählt werden.

Unter Forderungskonto/Im Foko ausweisen kann die Option Zinsberechnung zeilenweise an- bzw. abgewählt werden.

Was ist der Ausbaugrad?

Der Ausbaugrad steuert die Ausgabeart der Mitteilungen des Mahngerichtes an den Teilnehmer des EDA E-Mahnverfahrens, sowie den Umfang der beim Mahngericht elektronisch einzureichenden Anträge. Soll der Ausbaugrad erweitert werden, ist dies bei dem zuständigen Mahngericht zu beantragen.

Welche Ausbaugrade gibt es?

Folgende Ausbaugrade sind möglich:

Ausbaugrad 0: Im Ausbaugrad 0 werden lediglich Mahnbescheidsanträge dem Mahngericht elektronisch übermittelt. Sämtliche Nachrichten des Gerichts erhält der Teilnehmer des EDA E-Mahnverfahrens in schriftlicher Form. Folgeanträge wie Neuzustellungsanträge oder Anträge auf Erlass des VB werden schriftlich bei Gericht eingereicht.

Ausbaugrad 31: Der Ausbaugrad 31 erweitert Ausbaugrad 0. Im Ausbaugrad 31 übermittelt das Gericht folgende Nachrichten: Kosten- / Erlassnachrichten für Mahnbescheide, Zustellungs- / Nichtzustellungsnachrichten für Mahnbescheide, Kosten-Erlassnachrichten für Vollstreckungsbescheide, Widerspruchsnachrichten, Zustellungs- / Nichtzustellungsnachrichten für Vollstreckungsbescheide.

Folgende Anträge können bei Gericht eingereicht werden: Antrag auf Erlass des Mahnbescheides, Antrag auf Neuzustellung des Mahnbescheides, Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides, Antrag auf Neuzustellung des Vollstreckungsbescheides.

Ausbaugrad 127: Der Ausbaugrad 127 erweitert Ausbaugrad 31. Im Ausbaugrad 127 übermittelt das Gericht zusätzlich folgende Nachrichten/Mitteilungen: Abgabenachrichten, Monierungen.

Zusätzlich zum Ausbaugrad 31 können bei Gericht eingereicht werden: Antrag auf Abgabe an das Prozessgericht, Antrag auf Einzug der Kosten für das streitige Verfahren. Monierungen werden dem Antragsteller durch das Gericht grundsätzlich in schriftlicher

Wie wird der EGVP-Client eingerichtet?

Der EGVP-Client ist seit 01.01.2018 nicht mehr downloadbar. Für den Versand von Anträgen auf Erlass eines Mahnbescheids über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach sind ab da Alternativprogramme, wie der Governikus Communicator Justiz Edition, zu nutzen.

Welches Exportverzeichnis und welches Importverzeichnis sind im Governikus Communicator einzutragen?

Wurde als Art des Verfahrens EDA per EGVP gewählt, wird der Exportpfad angezeigt. Wurde die statische Schnittstelle gewählt, wird der Importpfad angezeigt. Diese Angaben sind im Governikus Communicator einzutragen.

Wozu dienen die Quittungsdateien?

Bei der Quittungsdatei (gekennzeichnet durch den Dateizusatz QU) handelt es sich um das Empfangsprotokoll des Mahngerichtes. Dieses bestätigt den Eingang der Daten beim Mahngericht. Sie dienen zum Vergleich mit den Begleitzetteln, die bei der Übermittlung der Dateien an das Mahngericht durch das Programm erstellt wurden. Beide Nachrichten enthalten Kontrollsummen des übermittelten Dateiinhaltes, die übereinstimmen müssen. Damit besteht eine Kontrollmöglichkeit hinsichtlich der Vollständigkeit der übermittelten und verarbeiteten Daten. Abweichungen müssen direkt mit dem Mahngericht abgeklärt werden.

Es handelt sich nicht um Nachrichtendateien, die verarbeitet werden müssen!

Wo können die Quittungsdateien aufgerufen werden?

Die Quittungsdateien (gekennzeichnet durch den Dateizusatz QU) können, zum Beispiel für eine spätere Überprüfung der Kontrollsummen, im Menü EGVP / Empfangsprotokoll anzeigen / drucken aufgerufen und gedruckt werden.

Kann man z. B. mit einer Parteivertreter-Kennziffer des Mahngerichts Berlin einen Antrag beim Mahngericht Stuttgart einreichen?

Kennziffern können bundeslandübergreifend verwendet werden. Zu beachten ist, dass es zu Einschränkungen im Ausbaugrad und im Bankeinzugsverfahren kommen kann. Die die Kennziffer betreffende Datenänderungen liegen den bundesweiten Mahngerichten um einige Tage versetzt vor.

Wo wird die Kennziffer des anderen Bundeslandes im Programm eingetragen?

Nach vorheriger Wahl des entsprechenden Mahngerichts in EDA E-Mahnverfahren ist die Kennziffer in den Einstellungen unter Kennziffer, Parteivertreter zu hinterlegen. Anschließend können die Mahnbescheidsanträge über Neu, Mahnbescheidsantrag in eine Datei übernommen und dem Mahngericht elektronisch übermittelt werden.

Welche Export-Regeln sind in den Optionen des Governikus Communicator zu wählen?

In den Einstellungen des Governikus Communicator sollten alle verfügbaren Export-Regeln gewählt werden.

Wer ist von der Nutzungsverpflichtung (§ 690 ZPO) seit dem 01.12.2008 betroffen?

Gemäß § 690 Absatz 3 Satz 2 ZPO können Rechtsanwälte und registrierte Personen, z. B. Inkassounternehmen (§ 10 Abs. 1 , Satz 1, Nr. 1 RDG) Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids dem Mahngericht nur noch in elektronischer Form übermitteln.

Welche Kennziffer muss ein registriertes Inkassounternehmen verwenden bzw. im RA-MICRO E-Mahnverfahren angeben?

Ein registriertes Inkassounternehmen wird durch die Registrierung mit dem Rechtsanwalt bzw. Prozessbevollmächtigten gleichgestellt. Folglich muss es so arbeiten wie ein Anwalt, also eine Parteivertreter-Kennziffer beantragen und eingeben. Das bedeutet, das registrierte Inkassounternehmen ist der Prozessbevollmächtigte und vertritt diverse Mandanten.

Registrierte Inkassounternehmen, die Mandanten mit komplizierter Firmierung oder Großmandanten vertreten, können für diese zusätzlich eine Antragsteller-Kennziffer beantragen. Die Antragsteller-Kennziffer wird in dem Adressfenster im Feld Bemerkung eingetragen und statt der Anschrift in Spalte 3 auf Seite 1 im Mahnbescheidsantrag aufgeführt. Im EDA E-Mahnverfahren ändert sich hierdurch nichts! Dort bleibt es bei der Parteivertreter-Kennziffer.

Zu beachten ist, dass mit Teilnahme am EDA-Mahnverfahren hierfür eine eigene Parteivertreter-Kennziffer erteilt wird. Sofern für das Beleg-Mahnverfahren eine Kennziffer vorliegt, welche beim Mahngericht mit Antragsteller-Kennziffern verknüpft ist, muss beim Mahngericht eine Änderung der bisherigen Verknüpfung beantragt werden.

Wie erfolgt die Umstellung der EDA-Version 3.3.0 auf die neueste EDA-Version 4.0.00?

Hierzu ist in den Einstellungen von EDA E-Mahnverfahren auf der Karteikarte Allgemein die EDA-Version 4.0.00 zu wählen. Daneben ist das Mahngericht entsprechend zu informieren, damit die Nachrichten des Mahngerichts ebenfalls in der neuen Version übermittelt werden. Die Änderungsmitteilung liegt den anderen Mahngerichten um wenig Tage zeitversetzt vor.

Mahnverfahren: Änderung des Vordrucks im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren

Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung von Vorducken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren vom 30.09.2014 wurden die bisher zu nutzenden Vordrucke für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren geändert.

Die gesetzlichen Vorgaben durch die Änderungsverordnung werden in RA-MICRO Kanzleisoftware berücksichtigt. In den Einstellungen Zwangsvollstreckung kann mittels der Option Laserdrucker auf das entsprechende Formular zugegriffen werden:

 

 

Der Ausdruck erfolgt wie bisher über Bescheide drucken.

Seit dem 01.05.2015 sind nur noch die geänderten Vordrucke zulässig.

 

Film: Jahresmeldung erstellen

Die SV-Jahresmeldungen können nur im aktuellen Jahr (z. B. Berechnungsdatum 15.01.2015) für das Vorjahr 2014 erstellt werden.

Bitte beachten Sie den neuen Fälligkeitstermin 15.02.2015.

Jahresmeldung

Film: Lohnsteuerbescheinigung senden

  1. Wählen Sie den richtigen Monat und den Mitarbeiter aus, für den die Lohnsteuer­bescheinigung erstellt werden soll.
  2. Geben Sie das Passwort für das ELSTER Software-Zertifikat ein.
  3. Durch die Schaltflächen 1. bis 4. können die Daten geprüft und gesendet werden.

Das Protokoll kann erst am nächsten Kalendertag angefordert und gedruckt werden.

Finanzamt
Sollen noch Kontoauszüge oder Kassenbelege aus dem Vorjahr gebucht werden, muss das Buchungsjahr auf das Vorjahr zurückgestellt werden.

Film: Lohnsteuerbescheinigungen aktuelles Jahr

Entsprechend des Jahres, für welches die Lohnsteuerbescheinigungen erstellt werden sollen, wird das Berechnungsdatum eingegeben oder über den Pfeil ausgewählt. Durch das Berechnungsdatum wird das Jahr der Bearbeitung gesteuert.

Lohnbescheinigung1 Lohnbescheinigung2

Dadurch ist das entsprechende Jahr sichtbar und die elektronische Lohnsteuerbescheinigung kann erstellt werden.

Lohnbescheinigung3

Es wurde versehentlich eine falsche Buchung vorgenommen.

Je nach Fehlerart stehen folgende Möglichkeiten zur Korrektur der Falschbuchung zur Verfügung:

  • Stornobuchung
  • Korrekturbuchung
  • Umbuchung

Stornobuchung

Film: Stornobuchung

Die Stornobuchung wird bei Journalbuchungen ohne Aktenkontenbezug genutzt. Das können Buchungen mit falschem Betrag, falschem Buchungsdatum oder falschem Vorsteuersatz sein.

Hier wurde z. B. die Kanzleimiete mit 1.500,00 € anstelle des richtigen Betrages von 2.000,00 € gebucht.

Zur Durchführung der Stornobuchung ist wie folgt vorzugehen:

1. Falschbuchung im Journal anzeigen lassen:

journal

2. Die Buchungszeile dort per Doppelklick auswählen:

journalbuchung stornieren

=> Die Stornobuchung wird nach Bestätigung mit OK automatisch vom Programm erzeugt.

journal2

Korrekturbuchung

Film: Korrekturbuchung

Mit der Korrekturbuchung können aktenbezogene Buchungen korrigiert werden. Sie ist anwendbar, wenn bei einer Buchung mit Aktenkonto ein falscher Betrag, ein falsches Buchungsdatum oder ein falscher Steuersatz erfasst wurde.

Es ist z. B. zur Akte 1/12 fälschlicherweise der Betrag von 178,50 € Zahlungseingang verbucht worden. Richtig sind 278,50 €.

Korrekturbuchung (aktuelle Kompaktansicht)

  1. Die Korrekturbuchung ist in der Toolbar der Buchenmaske in der aktuellen Kompaktansicht über Extras auswählbar:

Korrekturbuchung

2. Die Aktennummer wird eingegeben. Alle zur Akte erfassten Buchungen werden angezeigt. Die zu korrigierende Buchung wird nun per Doppelklick ausgewählt.

Korrekturbuchung2

3. Die Folgeseite zeigt die automatisch erzeugte Korrekturbuchung an. Nach Bestätigung mit OK wird die Korrektur automatisch ausgeführt.

Korrekturbuchung3

Korrekturbuchung (Ansicht Einzelbuchung in früheren ra-micro Lizenzen)

Hier wechseln Sie bitte über Ansicht in die aktuelle Kompaktansicht um dort die Korrektur vorzunehmen – siehe 5.2.1. Korrekturbuchung (aktuelle Kompaktansicht)

Korrekturbuchung4

Umbuchung

Film: Umbuchung

Die Programmfunktion Umbuchen kann bei der Korrektur von Buchungen mit oder ohne Aktenkontobezug gewählt werden. Die Umbuchung wird zwischen 2 Sachkonten vorgenommen. Es können auch Umbuchungen zwischen Aktenkonten und zwischen Finanzkonten vorgenommen werden.

Die Umbuchung besteht immer aus den folgenden zwei Teilbuchungen:

  • Im 1. Teil der Buchung wird die Ausgabe gebucht.
  • Im 2. Teil erfolgt die Buchung der Einnahme.

Es wurde z. B. ein Betrag, den ein Mandant gezahlt hat, auf das Aktenkonto 1/12 gebucht, richtig wäre die Akte 2/12. Hier kann die Umbuchung genutzt werden, um den Betrag auf das richtige Aktenkonto zu buchen.

Umbuchung (akteuelle Kompaktansicht)

Es ist wie folgt vorzugehen:

Aufruf der Programmfunktion Umbuchung:

Umbuchung

1. Erster Teil der Umbuchung (Asugabe):

Der Betrag wird als Ausgabe aus der falschen Akte gebucht:

Umbuchung2

2. Zweiter Teil der Umbuchung (Einnahme):

Der Betrag wird als Einnahme in die richtige Akte gebucht:

Umbuchung3

Umbuchung (Ansicht Einzelbuchung in früheren RA-MICRO Lizenzen) Aufruf der Programmfunktion Umbuchung:

In der Ansicht Einzelbuchung, die nur bei früheren RA-MICRO Lizenzen verfügbar ist, wechseln Sie über Ansicht in die aktuelle Kompaktansicht um dort die Umbuchung vorzunehmen – siehe Umbuchung (aktuelle Kompaktansicht).

Umbuchung4

Umbuchung (Ansicht Stapelbuchung/frühere RA-MICRO Lizenzen)

In der Ansicht Stapelbuchung, die nur bei früheren RA-MICRO Lizenzen verfügbar ist, wechseln Sie über Ansicht in die aktuelle Kompaktansicht um dort die Umbuchung vorzunehmen – siehe Umbuchung (aktuelle Kompaktansicht).

Umbuchung5

 

Mit der Version 14252.03 kann es sein zur folgendem Fehlverhalten kommen:

Bei Speicherung einer Mail zur E-Akte erscheint die Meldung, …

… welche, trotz setzen des Hakens bei „Diesen Hinweis nicht erneut anzeigen“, immer wieder angezeigt wird.

Die Problematik wird mit einer der nächsten Patches / Versionen behoben sein.