Der automatisierte Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist über den die Funktion Mahnverfahren  und hier MB erstellen vorzubereiten:

Sind alle Daten erfasst, kann der Antrag über die Funktion E-Mahnverfahren als Barcodeausdruck an das Gericht übermittelt werden.

Die Übermittlung ist seit Einführung der aktiven Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen nicht mehr zulässig.

Der Basiszinssatz wird zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Kalenderjahres neu festgesetzt, die Aktualisierung gehört zum Lieferumfang von RA-MICRO.

Der Anwender kann die Anpassung auch selbst vornehmen:

Hierfür ist in den Einstellungen der Zwangsvollstreckung die Registerkarte Forderungskonto und hier unter Zinsen  für die Einstellung Zinstabelle ändern die Option Basiszins zu wählen:

Im nächsten Fenster kann dann ein neuer Eintrag hinzugefügt werden:

Ob die Zinsberechnung zeilenweise ausgewiesen werden soll oder nicht, kann über die Einstellungen der Zwangsvollstreckung zentral – also für alle Arbeitsplätze – gewählt werden.

Unter Forderungskonto/Im Foko ausweisen kann die Option Zinsberechnung zeilenweise an- bzw. abgewählt werden.