Der automatisierte Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist über den die Funktion Mahnverfahren  und hier MB erstellen vorzubereiten:

Sind alle Daten erfasst, kann der Antrag über die Funktion E-Mahnverfahren als Barcodeausdruck an das Gericht übermittelt werden.

Die Übermittlung ist seit Einführung der aktiven Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen nicht mehr zulässig.

Der Basiszinssatz wird zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Kalenderjahres neu festgesetzt, die Aktualisierung gehört zum Lieferumfang von RA-MICRO.

Der Anwender kann die Anpassung auch selbst vornehmen:

Hierfür ist in den Einstellungen der Zwangsvollstreckung die Registerkarte Forderungskonto und hier unter Zinsen  für die Einstellung Zinstabelle ändern die Option Basiszins zu wählen:

Im nächsten Fenster kann dann ein neuer Eintrag hinzugefügt werden:

HINWEIS:
Seit dem 01.01.2013 hat der Basiszinssatz einen negativen Wert erreicht

Ob die Zinsberechnung zeilenweise ausgewiesen werden soll oder nicht, kann über die Einstellungen der Zwangsvollstreckung zentral – also für alle Arbeitsplätze – gewählt werden.

Unter Forderungskonto/Im Foko ausweisen kann die Option Zinsberechnung zeilenweise an- bzw. abgewählt werden.

Mahnverfahren: Änderung des Vordrucks im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren

Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung von Vorducken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren vom 30.09.2014 wurden die bisher zu nutzenden Vordrucke für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren geändert.

Die gesetzlichen Vorgaben durch die Änderungsverordnung werden in RA-MICRO Kanzleisoftware berücksichtigt. In den Einstellungen Zwangsvollstreckung kann mittels der Option Laserdrucker auf das entsprechende Formular zugegriffen werden:

 

 

Der Ausdruck erfolgt wie bisher über Bescheide drucken.

Seit dem 01.05.2015 sind nur noch die geänderten Vordrucke zulässig.