Es wurde versehentlich eine falsche Buchung vorgenommen.
Je nach Fehlerart stehen folgende Möglichkeiten zur Korrektur der Falschbuchung zur Verfügung:
- Stornobuchung
- Korrekturbuchung
- Umbuchung
Stornobuchung
Die Stornobuchung wird bei Journalbuchungen ohne Aktenkontenbezug genutzt. Das können Buchungen mit falschem Betrag, falschem Buchungsdatum oder falschem Vorsteuersatz sein.
Hier wurde z. B. die Kanzleimiete mit 1.500,00 € anstelle des richtigen Betrages von 2.000,00 € gebucht.
Zur Durchführung der Stornobuchung ist wie folgt vorzugehen:
1. Falschbuchung im Journal anzeigen lassen:
2. Die Buchungszeile dort per Doppelklick auswählen:
=> Die Stornobuchung wird nach Bestätigung mit OK automatisch vom Programm erzeugt.
Korrekturbuchung
Mit der Korrekturbuchung können aktenbezogene Buchungen korrigiert werden. Sie ist anwendbar, wenn bei einer Buchung mit Aktenkonto ein falscher Betrag, ein falsches Buchungsdatum oder ein falscher Steuersatz erfasst wurde.
Es ist z. B. zur Akte 1/12 fälschlicherweise der Betrag von 178,50 € Zahlungseingang verbucht worden. Richtig sind 278,50 €.
Korrekturbuchung (aktuelle Kompaktansicht)
- Die Korrekturbuchung ist in der Toolbar der Buchenmaske in der aktuellen Kompaktansicht über Extras auswählbar:
2. Die Aktennummer wird eingegeben. Alle zur Akte erfassten Buchungen werden angezeigt. Die zu korrigierende Buchung wird nun per Doppelklick ausgewählt.
3. Die Folgeseite zeigt die automatisch erzeugte Korrekturbuchung an. Nach Bestätigung mit OK wird die Korrektur automatisch ausgeführt.
Korrekturbuchung (Ansicht Einzelbuchung in früheren ra-micro Lizenzen)
Hier wechseln Sie bitte über Ansicht in die aktuelle Kompaktansicht um dort die Korrektur vorzunehmen – siehe 5.2.1. Korrekturbuchung (aktuelle Kompaktansicht)
Umbuchung
Die Programmfunktion Umbuchen kann bei der Korrektur von Buchungen mit oder ohne Aktenkontobezug gewählt werden. Die Umbuchung wird zwischen 2 Sachkonten vorgenommen. Es können auch Umbuchungen zwischen Aktenkonten und zwischen Finanzkonten vorgenommen werden.
Die Umbuchung besteht immer aus den folgenden zwei Teilbuchungen:
- Im 1. Teil der Buchung wird die Ausgabe gebucht.
- Im 2. Teil erfolgt die Buchung der Einnahme.
Es wurde z. B. ein Betrag, den ein Mandant gezahlt hat, auf das Aktenkonto 1/12 gebucht, richtig wäre die Akte 2/12. Hier kann die Umbuchung genutzt werden, um den Betrag auf das richtige Aktenkonto zu buchen.
Umbuchung (akteuelle Kompaktansicht)
Es ist wie folgt vorzugehen:
Aufruf der Programmfunktion Umbuchung:
1. Erster Teil der Umbuchung (Asugabe):
Der Betrag wird als Ausgabe aus der falschen Akte gebucht:
2. Zweiter Teil der Umbuchung (Einnahme):
Der Betrag wird als Einnahme in die richtige Akte gebucht:
Umbuchung (Ansicht Einzelbuchung in früheren RA-MICRO Lizenzen) Aufruf der Programmfunktion Umbuchung:
In der Ansicht Einzelbuchung, die nur bei früheren RA-MICRO Lizenzen verfügbar ist, wechseln Sie über Ansicht in die aktuelle Kompaktansicht um dort die Umbuchung vorzunehmen – siehe Umbuchung (aktuelle Kompaktansicht).
Umbuchung (Ansicht Stapelbuchung/frühere RA-MICRO Lizenzen)
In der Ansicht Stapelbuchung, die nur bei früheren RA-MICRO Lizenzen verfügbar ist, wechseln Sie über Ansicht in die aktuelle Kompaktansicht um dort die Umbuchung vorzunehmen – siehe Umbuchung (aktuelle Kompaktansicht).
Wenn Umsätze aus dem Vorjahr vorhanden sind und noch nicht über die Programmfunktion Kontoimport gebucht wurden, erfolgt zum Jahresanfang der Aufruf folgender Meldung:
Wurden im neuen Jahr erstmalig Kontoumsätze abgeholt, kann es vorkommen, dass auch noch Umsätze aus dem Vorjahr, die bei letzter Abholung noch nicht zur Verfügung standen, mitgeliefert werden.
Unter Kontoauszug anzeigen/drucken wird sichtbar, dass gar nicht oder nur teilweise gebucht worden ist.
Wurden Umsätze des Vorjahres noch nicht gebucht, so müssen diese erst noch im vergangenen Buchungsjahr gebucht werden, bevor im neuen Jahr mit den Kontoimportbuchungen fortgefahren werden kann.
Hierzu ist unter Extras das Buchungsjahr zu ändern:
Sodann kann wie gewohnt im Kontoimport gebucht werden.
Sofern die Buchungen aus dem Vorjahr manuell über die Buchenmaske durchgeführt und nicht über die Programmfunktion Kontoimport gebucht wurden, muss dem System signalisiert werden, dass tatsächlich alle Auszüge gebucht worden sind.
Dazu müssen über die Servicefunktion die betroffenen Buchungen bzw. Auszüge als gebucht markiert werden.
Im neuen Jahr wurde bereits ein Sachkonto bebucht, der Saldo wurde jedoch nicht aktualisiert.
Film: Nach Buchung aktualisiert sich der Saldo nicht
Die Sachkonten-Saldenliste kann über die Programmfunktion Sachkonten-Saldenliste manuell abgestimmt werden:
Sollen noch Kontoauszüge oder Kassenbelege aus dem Vorjahr gebucht werden, muss das Buchungsjahr auf das Vorjahr zurückgestellt werden.
Buchungsjahr ändern (aktuelle Kompaktansicht):
Film: Buchungsjahr ändern (aktuelle Kompaktansicht)
Die Funktion steht in der Buchenmaske in der aktuellen Kompaktansicht unter Extras in der Toolbar zur Verfügung.
Buchungsjahr ändern (frühere ra-micro Lizenzen):
Film: Buchungsjahr ändern (frühere ra-micro Lizenzen)
In früheren RA-MICRO Lizenzen ist die Programmfunktion Buchungsjahr/-datum ändern in der Buchenmaske unter Sonstiges zu finden.
Weiteres Vorgehen in der aktuellen Kompaktansicht und früheren ra-micro Lizenzen
Film: Weiteres Vorgehen in der aktuellen Kompaktansicht und früheren ra-micro Lizenzen
Das Buchungsjahr des Vorjahres wird eingestellt und die entsprechenden Buchungen werden vorgenommen.
- Nach erneutem Start der Programmfunktion Buchen ist automatisch wieder das aktuelle Jahr eingestellt.
- Die Anfangsbestände für das neue Jahr werden von RA-MICRO automatisch aktualisiert.
Bei Bedarf kann dies über die Programmfunktion Jahresabschluss/Salden Vorjahr vortragen manuell erfolgen.
Folgende Meldung wird am Anfang jeden Jahres beim Start der Finanzbuchhaltung angezeigt:
Nach Bestätigung mit OK wird eine neue Sachkonten-Saldenliste für das aktuelle Jahr angelegt. Die Endsalden des Vorjahres werden als Anfangsbestand für das neue Jahr übernommen. Auch nach Neuanlage der Sachkontendatei und Übernahme der Anfangsbestände ist das Buchen im Vorjahr weiterhin möglich.