Buchungen im Massen- und Verwahrungsbuch sind jederzeit, auch nach der Durchführung des Jahresabschlusses, möglich. Die Durchführung des Jahresabschlusses erzeugt keine Sperrung der vorhandenen Bücher. Es ist lediglich zu beachten, dass ggf. die Bücher des Vorjahres erneut zu drucken und mit den notwendigen Vermerken zu versehen sind.

Mit der Durchführung des Jahresabschlusses im Notariat wird keine Sperrung für weitere Buchungen im Programm erzeugt, daher können Eintragungen für das neue Jahr auch vor der Durchführung des Jahresabschlusses des Vorjahres durchgeführt werden.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses werden zudem ausschließlich Buchungen aus dem Vorjahr berücksichtigt, wenn dies für den Jahresabschluss entsprechend gewählt wurde.

 

Zunächst wird die Programmfunktion Urkundenrolle/Neu aufgerufen. Hier wird die nächste freie Urkundennummer des aktuellen Jahrgangs vorgeschlagen. Im Feld Datum wird nun das Datum der Beurkundung erfasst. Nach Bestätigung des Datums mit Enter erfolgt ein Hinweis, ob die Eintragung im vergangenen Jahrgang erfasst werden soll.

Urkundenrolle einsehen

Bei Beantwortung der Abfrage mit Ja wird die nächste freie Urkundennummer des vergangenen Jahrgangs vorgeschlagen:

Notariat

Der automatisierte Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist über den die Funktion Mahnverfahren  und hier MB erstellen vorzubereiten:

Sind alle Daten erfasst, kann der Antrag über die Funktion E-Mahnverfahren als Barcodeausdruck an das Gericht übermittelt werden.

Die Übermittlung ist seit Einführung der aktiven Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen nicht mehr zulässig.

Zunächst wird in der Programmfunktion Massebuch die zu buchende Massenummer erfasst. Nach Bestätigung der Massenummer und Auswahl der Funktion Buchen wird im Bereich Buchungsdaten im Feld Datum das Datum der Buchung erfasst. Nach Bestätigung des Datums mit Enter erfolgt ein Hinweis, ob die Eintragung im vergangenen Jahrgang erfasst werden soll.

Nach der Beantwortung der Abfrage mit Ja wird die nächste freie Nummer im Verwahrungsbuch für das vergangene Jahr vorgeschlagen:

Massenbuch buchen2

Der Basiszinssatz wird zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Kalenderjahres neu festgesetzt, die Aktualisierung gehört zum Lieferumfang von RA-MICRO.

Der Anwender kann die Anpassung auch selbst vornehmen:

Hierfür ist in den Einstellungen der Zwangsvollstreckung die Registerkarte Forderungskonto und hier unter Zinsen  für die Einstellung Zinstabelle ändern die Option Basiszins zu wählen:

Im nächsten Fenster kann dann ein neuer Eintrag hinzugefügt werden:

HINWEIS:
Seit dem 01.01.2013 hat der Basiszinssatz einen negativen Wert erreicht

Ob die Zinsberechnung zeilenweise ausgewiesen werden soll oder nicht, kann über die Einstellungen der Zwangsvollstreckung zentral – also für alle Arbeitsplätze – gewählt werden.

Unter Forderungskonto/Im Foko ausweisen kann die Option Zinsberechnung zeilenweise an- bzw. abgewählt werden.

Mahnverfahren: Änderung des Vordrucks im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren

Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung von Vorducken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren vom 30.09.2014 wurden die bisher zu nutzenden Vordrucke für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren geändert.

Die gesetzlichen Vorgaben durch die Änderungsverordnung werden in RA-MICRO Kanzleisoftware berücksichtigt. In den Einstellungen Zwangsvollstreckung kann mittels der Option Laserdrucker auf das entsprechende Formular zugegriffen werden:

 

 

Der Ausdruck erfolgt wie bisher über Bescheide drucken.

Seit dem 01.05.2015 sind nur noch die geänderten Vordrucke zulässig.

 

Film: Jahresmeldung erstellen

Die SV-Jahresmeldungen können nur im aktuellen Jahr (z. B. Berechnungsdatum 15.01.2015) für das Vorjahr 2014 erstellt werden.

Bitte beachten Sie den neuen Fälligkeitstermin 15.02.2015.

Jahresmeldung