Erweiterte Nutzungsverpflichtung im Mahnverfahren für Rechtsanwälte und registrierte Inkassounternehmen seit dem 01.01.2018

Mit der zum 01.01.2018 eingeführten Regelung des § 702 II ZPO wurde die Verpflichtung von Rechtsanwälten und registrierten Personen nach § 10 I 1 Nr. 1 RDG, den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids in elektronisch lesbarer Form einzureichen, auf die Folgeanträge Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids, Antrag auf Neuzustellung des Mahnbescheids und Antrag auf Neuzustellung des Vollstreckungsbescheids ausgeweitet.

Über Mahnverfahren/E-Mahnverfahren können sowohl der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids als auch die genannten Folgeanträge in elektronisch lesbarer Form übermittelt werden. Voraussetzung für die erfolgreiche Nutzung ist das Vorhandensein einer Kennziffer mit Ausbaugrad 127 und einer EDA-ID. Beides ist bei den Mahngerichten zu beantragen.

Die Erstellung von Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids im Barcode-Verfahren ist seit dem 01.01.2022 – seit Einführung der aktiven Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs – nur noch für Inkassounternehmen und Rechtsabteilungen zulässig. Das Barcode-Verfahren für die Folgeanträge ist nicht für Fremdprogramme zugelassen und ausschließlich über die Internetseite www.online-mahnantrag.de möglich.

Soweit Folgeanträge für bereits im Barcode-Verfahren eingereichte Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids nunmehr über das E-Mahnverfahren erstellt werden sollen, sind Kennziffer und EDA-ID in den Einstellungen des E-Mahnverfahrens zu hinterlegen. Über die Option Anträge für weitere Akten erstellen des jeweiligen Antrages ist neben der Aktennummer auch die Gerichtsnummer einzugeben und der Folgeantrag zu erstellen.

Wird die vom Gericht mitgeteilte Gerichtsnummer eingetragen, kann der Folgeantrag erstellt und zum Versand an den RA-MICRO Postausgang oder ein Drittprodukt übergeben werden.

 

Ob die Zinsberechnung zeilenweise ausgewiesen werden soll oder nicht, kann über die Einstellungen der Zwangsvollstreckung zentral – also für alle Arbeitsplätze – gewählt werden.

Unter Forderungskonto/Im Foko ausweisen kann die Option Zinsberechnung zeilenweise an- bzw. abgewählt werden.

Film: Jahresmeldung erstellen

Die SV-Jahresmeldungen können nur im aktuellen Jahr (z. B. Berechnungsdatum 15.01.2015) für das Vorjahr 2014 erstellt werden.

Bitte beachten Sie den neuen Fälligkeitstermin 15.02.2015.

Jahresmeldung

Film: Lohnsteuerbescheinigung senden

  1. Wählen Sie den richtigen Monat und den Mitarbeiter aus, für den die Lohnsteuer­bescheinigung erstellt werden soll.
  2. Geben Sie das Passwort für das ELSTER Software-Zertifikat ein.
  3. Durch die Schaltflächen 1. bis 4. können die Daten geprüft und gesendet werden.

Das Protokoll kann erst am nächsten Kalendertag angefordert und gedruckt werden.

Finanzamt
Sollen noch Kontoauszüge oder Kassenbelege aus dem Vorjahr gebucht werden, muss das Buchungsjahr auf das Vorjahr zurückgestellt werden.

Film: Lohnsteuerbescheinigungen aktuelles Jahr

Entsprechend des Jahres, für welches die Lohnsteuerbescheinigungen erstellt werden sollen, wird das Berechnungsdatum eingegeben oder über den Pfeil ausgewählt. Durch das Berechnungsdatum wird das Jahr der Bearbeitung gesteuert.

Lohnbescheinigung1 Lohnbescheinigung2

Dadurch ist das entsprechende Jahr sichtbar und die elektronische Lohnsteuerbescheinigung kann erstellt werden.

Lohnbescheinigung3

Es wurde versehentlich eine falsche Buchung vorgenommen.

Je nach Fehlerart stehen folgende Möglichkeiten zur Korrektur der Falschbuchung zur Verfügung:

  • Stornobuchung
  • Korrekturbuchung
  • Umbuchung

Stornobuchung

Film: Stornobuchung

Die Stornobuchung wird bei Journalbuchungen ohne Aktenkontenbezug genutzt. Das können Buchungen mit falschem Betrag, falschem Buchungsdatum oder falschem Vorsteuersatz sein.

Hier wurde z. B. die Kanzleimiete mit 1.500,00 € anstelle des richtigen Betrages von 2.000,00 € gebucht.

Zur Durchführung der Stornobuchung ist wie folgt vorzugehen:

1. Falschbuchung im Journal anzeigen lassen:

journal

2. Die Buchungszeile dort per Doppelklick auswählen:

journalbuchung stornieren

=> Die Stornobuchung wird nach Bestätigung mit OK automatisch vom Programm erzeugt.

journal2

Korrekturbuchung

Film: Korrekturbuchung

Mit der Korrekturbuchung können aktenbezogene Buchungen korrigiert werden. Sie ist anwendbar, wenn bei einer Buchung mit Aktenkonto ein falscher Betrag, ein falsches Buchungsdatum oder ein falscher Steuersatz erfasst wurde.

Es ist z. B. zur Akte 1/12 fälschlicherweise der Betrag von 178,50 € Zahlungseingang verbucht worden. Richtig sind 278,50 €.

Korrekturbuchung (aktuelle Kompaktansicht)

  1. Die Korrekturbuchung ist in der Toolbar der Buchenmaske in der aktuellen Kompaktansicht über Extras auswählbar:

Korrekturbuchung

2. Die Aktennummer wird eingegeben. Alle zur Akte erfassten Buchungen werden angezeigt. Die zu korrigierende Buchung wird nun per Doppelklick ausgewählt.

Korrekturbuchung2

3. Die Folgeseite zeigt die automatisch erzeugte Korrekturbuchung an. Nach Bestätigung mit OK wird die Korrektur automatisch ausgeführt.

Korrekturbuchung3

Korrekturbuchung (Ansicht Einzelbuchung in früheren ra-micro Lizenzen)

Hier wechseln Sie bitte über Ansicht in die aktuelle Kompaktansicht um dort die Korrektur vorzunehmen – siehe 5.2.1. Korrekturbuchung (aktuelle Kompaktansicht)

Korrekturbuchung4

Umbuchung

Film: Umbuchung

Die Programmfunktion Umbuchen kann bei der Korrektur von Buchungen mit oder ohne Aktenkontobezug gewählt werden. Die Umbuchung wird zwischen 2 Sachkonten vorgenommen. Es können auch Umbuchungen zwischen Aktenkonten und zwischen Finanzkonten vorgenommen werden.

Die Umbuchung besteht immer aus den folgenden zwei Teilbuchungen:

  • Im 1. Teil der Buchung wird die Ausgabe gebucht.
  • Im 2. Teil erfolgt die Buchung der Einnahme.

Es wurde z. B. ein Betrag, den ein Mandant gezahlt hat, auf das Aktenkonto 1/12 gebucht, richtig wäre die Akte 2/12. Hier kann die Umbuchung genutzt werden, um den Betrag auf das richtige Aktenkonto zu buchen.

Umbuchung (akteuelle Kompaktansicht)

Es ist wie folgt vorzugehen:

Aufruf der Programmfunktion Umbuchung:

Umbuchung

1. Erster Teil der Umbuchung (Asugabe):

Der Betrag wird als Ausgabe aus der falschen Akte gebucht:

Umbuchung2

2. Zweiter Teil der Umbuchung (Einnahme):

Der Betrag wird als Einnahme in die richtige Akte gebucht:

Umbuchung3

Umbuchung (Ansicht Einzelbuchung in früheren RA-MICRO Lizenzen) Aufruf der Programmfunktion Umbuchung:

In der Ansicht Einzelbuchung, die nur bei früheren RA-MICRO Lizenzen verfügbar ist, wechseln Sie über Ansicht in die aktuelle Kompaktansicht um dort die Umbuchung vorzunehmen – siehe Umbuchung (aktuelle Kompaktansicht).

Umbuchung4

Umbuchung (Ansicht Stapelbuchung/frühere RA-MICRO Lizenzen)

In der Ansicht Stapelbuchung, die nur bei früheren RA-MICRO Lizenzen verfügbar ist, wechseln Sie über Ansicht in die aktuelle Kompaktansicht um dort die Umbuchung vorzunehmen – siehe Umbuchung (aktuelle Kompaktansicht).

Umbuchung5

 

Mit der Version 14252.03 kann es sein zur folgendem Fehlverhalten kommen:

Bei Speicherung einer Mail zur E-Akte erscheint die Meldung, …

… welche, trotz setzen des Hakens bei „Diesen Hinweis nicht erneut anzeigen“, immer wieder angezeigt wird.

Die Problematik wird mit einer der nächsten Patches / Versionen behoben sein.

Film: Kontoimport: Meldung „Es gibt noch nicht gebuchte Kontoumsätze für das Vorjahr“, obwohl bereits alle Auszüge aus dem Vorjahr gebucht wurden

Wenn Umsätze aus dem Vorjahr vorhanden sind und noch nicht über die Programmfunktion Kontoimport gebucht wurden, erfolgt zum Jahresanfang der Aufruf folgender Meldung:

Wurden im neuen Jahr erstmalig Kontoumsätze abgeholt, kann es vorkommen, dass auch noch Umsätze aus dem Vorjahr, die bei letzter Abholung noch nicht zur Verfügung standen, mitgeliefert werden.

Unter Kontoauszug anzeigen/drucken wird sichtbar, dass gar nicht oder nur teilweise gebucht worden ist.

Programmfunktion_Kontoimport

 

Programmfunktion_Kontoimport-2

Wurden Umsätze des Vorjahres noch nicht gebucht, so müssen diese erst noch im vergangenen Buchungsjahr gebucht werden, bevor im neuen Jahr mit den Kontoimportbuchungen fortgefahren werden kann.

Hierzu ist unter Extras das Buchungsjahr zu ändern:

Buchungsjahr

Buchungsjahr2

Sodann kann wie gewohnt im Kontoimport gebucht werden.

Sofern die Buchungen aus dem Vorjahr manuell über die Buchenmaske durchgeführt und nicht über die Programmfunktion Kontoimport gebucht wurden, muss dem System signalisiert werden, dass tatsächlich alle Auszüge gebucht worden sind.

Dazu müssen über die Servicefunktion die betroffenen Buchungen bzw. Auszüge als gebucht markiert werden.

Im neuen Jahr wurde bereits ein Sachkonto bebucht, der Saldo wurde jedoch nicht aktualisiert.

Film: Nach Buchung aktualisiert sich der Saldo nicht

Die Sachkonten-Saldenliste kann über die Programmfunktion Sachkonten-Saldenliste manuell abgestimmt werden: