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Was kostet die beA-Karte?

Die beA-Karte kostet als beA-Karte Basis 29,90 Euro zzgl. USt. / Jahr und als beA-Karte Signatur 49,90 Euro zzgl. USt. / Jahr mit einer jeweiligen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

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Was passiert mit dem EGVP?

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat zur Sicherstellung des laufenden Kanzleibetriebs in der Übergangsphase nach Inbetriebnahme des beA eine angemessene Übergangsfrist mit der Justiz vereinbart, in der der EGVP-Client und das beA parallel […]

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Was gilt für die Strafgerichtsbarkeit?

Das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs regelt den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) im Bereich der Strafprozessordnung und des Ordnungswidrigkeitsrechts, der […]