Ja. EGVP-Nachrichten können wie gewohnt versendet werden. Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) kann also wie auch bisher für Mahnanträge oder die Übermittlung sonstiger Dokumente an am EGVP-Verfahren teilnehmende Gerichte genutzt werden. Der EGVP-Bürgerclient kann noch bis zum 04.10.2018 genutzt werden. Für das Online-Mahnverfahren wie auch für das neue elektronische Schutzschriftenregister gilt: Zunächst muss ein Dokument gemäß den jeweiligen Spezifikationen erzeugt werden. Dieses Dokument kann auf jedem zugelassenen Kommunikationsweg an die Justiz übermittelt werden. Dafür kommen insbesondere der Governikus Communicator Justiz Edition als Nachfolgeclient für den EGVP-Bürgerclient, nach Bereitstellung das beA oder auch die DE-Mail (ab 2018) in Betracht.