Ist die beA-Karte das Gleiche wie eine Signaturkarte?

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Nein. Die beA-Karte ist eine besondere Karte, welche Rechtsanwälte zur Registrierung im beA-System benötigen, hierfür wird mindestens die beA-Karte Basis benötigt. Diese kann aber auch nachträglich mit einem qualifizierten Zertifikat ausgestattet werden, sodass sie zusätzlich dieselben Funktionen wie eine vollwertige Signaturkarte (wie z. B. die Signaturkarte der BRAK oder eines anderen Herstellers) besitzt (beA-Karte Signatur). Die Signaturkarte der BRAK kann aber auch nach erstmaliger Anmeldung mit einer beA-Karte Basis oder beA-Karte Signatur im beA zur sicheren Anmeldung berechtigt werden, sodass Sie Ihre ggf. bereits vorhandene Signaturkarte der BRAK dauerhaft weiterverwenden können.