Was passiert mit dem EGVP?

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Die Bundesrechtsanwaltskammer hat zur Sicherstellung des laufenden Kanzleibetriebs in der Übergangsphase nach Inbetriebnahme des beA eine angemessene Übergangsfrist mit der Justiz vereinbart, in der der EGVP-Client und das beA parallel betrieben werden können. Der EGVP-Bürger-Client wird nach den neuesten Informationen vom Mai 2018 noch einen Monat nach der Wiederinbetriebnahme des beA-Systems zur Verfügung stehen. Der Support für den EGVP-Bürger-Client wurde allerdings bereits zum 31.12.2016 eingestellt. Als Nachfolgeclient besteht die Möglichkeit, den Governikus Communicator Justiz Edition zu verwenden.