Weshalb ist eine Erstregistrierung am beA-System mittels einer beA-Karte notwendig?

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Dadurch soll sichergestellt werden, dass nur zugelassene Rechtsanwälte ein Postfach besitzen und die Postfächer der richtigen Person zugeordnet sind. Zu dieser erstmaligen Registrierung wird aus Gründen der Sicherheit eine spezielle beA-Karte benötigt, in der die Postfachnummer enthalten ist. Die beA-Karte kann nach dieser erstmaligen Registrierung dauerhaft für die tägliche Anmeldung am beA-Postfach verwendet werden.