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Wie wird das beA finanziert?
Die für die Entwicklung und Bereitstellung der elektronischen Anwaltspostfächer entstehenden Kosten werden von der Bundesrechtsanwaltskammer über den Kammerbeitrag der regionalen Rechtsanwaltskammern erhoben und eingezogen. In welcher Form die regionalen Kammern […]
Was bringt das besondere elektronische Anwaltspostfach?
Das besondere elektronische Anwaltspostfach wurde per Gesetz eingeführt, um die Voraussetzungen für eine sichere digitale Kommunikation zwischen Anwälten untereinander sowie zwischen der Anwaltschaft und der Justiz zu schaffen. Damit soll zugleich […]
Welche Voraussetzungen an Hard- und Software stellt das besondere elektronische Anwaltspostfach?
Siehe zunächst unter “Muss ich zur Vorbereitung auf die Nutzung des elektronischen Anwaltspostfachs irgendwelche Vorkehrungen treffen?” . Im Übrigen benötigen Sie zum Betrieb des beA lediglich: einen Computer mit Internetanschluss […]
Wie wird das besondere Anwaltspostfach aufgerufen?
Der Aufruf des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs erfolgt zunächst über den beA-Webzugang mit einem Webbrowser (IE, Firefox, Chrome, Safari etc.).
Welche Kosten entstehen durch die Einführung des beA für die Anwaltschaft?
Die Kosten für die Einrichtung der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer werden im Ergebnis von der Anwaltschaft zu tragen sein, da die vom Gesetzgeber zur Einrichtung verpflichtete BRAK diese Kosten auf die […]
Wird es auch ein „elektronisches Kanzleipostfach“ geben?
Grundsätzlich ist das beA personenbezogen ausgestaltet (d. h. 1 Account pro Berufsträger). Gemäß § 31a Abs. 2 S. 2 BRAO n.F. ist es aber möglich, dass für das Postfach unterschiedlich ausgestaltete Zugangsberechtigungen […]
Können meine Kanzleimitarbeiter (ReNos/ReFas) auch auf das Postfach zugreifen?
Ja. Zwar ist das Postfach grundsätzlich personengebunden an den einzelnen Berufsträger. Gemäß § 31a Abs. 2 S. 2 BRAO n.F. ist aber ausdrücklich geregelt, dass für das Postfach – unterschiedlich […]
Muss ich zur Vorbereitung auf die Nutzung des elektronischen Anwaltspostfachs irgendwelche Vorkehrungen treffen?
Nein, für den beA-Webzugang ist zunächst nur ein Computer (PC, Laptop, Tablet etc.) mit einem aktuellen Browser und ein Internetanschluss erforderlich (siehe auch hier). Ein bestimmtes Betriebssystem der Kanzlei-EDV ist […]
Wie soll die elektronische Kommunikation mit den Gerichten über beA praktisch ablaufen?
Der Gesetzgeber sieht verschiedene Möglichkeiten vor, wie Anwälte künftig mit den Gerichten elektronisch kommunizieren können: Das elektronische Dokument kann einerseits wie auch bisher mit der elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz […]
Was gilt neben der qualifizierten elektronischen Signatur als „sicherer Übermittlungsweg“?
Als “sichere Übermittlungswege” bestimmt § 130a Abs. 4 ZPO n. F. insgesamt vier elektronische Transportwege: den Postfach- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher i. […]