Neu: 

Im Modul ZV-PfÜB wurde für den E-Versand-Dialog die Auswahl einer „Sendungspriorität“ zur Verfügung gestellt.

Zweck:

Für eine bessere Zuordnung auf der Empfängerseite wird das Merkmal der „Sendungspriorität“ in die neben dem ZV-PfÜB für die elektronische Übertragung erzeugte xjustiz_nachricht.xml übernommen.

Funktion:

Im Modul ZV-PfÜB kann das Merkmal der „Sendungspriorität“ in der dafür vorgesehenen Auswahlmaske festgelegt werden und wird sodann bei Übergabe an den E-Versand-Dialog übernommen:

Die Liste der Sendungsprioritäten ist eine abschließende Liste, die nicht um individuelle Eingaben ergänzt werden kann.

Zur Auswahl stehen im ZV-PfÜB lediglich die für die ZV-Maßnahmen relevanten Einträge zur Verfügung.

Die Kennzeichnung der ausgewählten Sendungspriorität wird bei Übergabe des Formulars an den RA-MICRO beA Postausgang bzw. an den RA-MICRO Postausgang (Signaturordner) des Sachbearbeiters in den erstellten XJustiz-Strukturdatensatz xjustiz_nachricht.xml übertragen.

Neu: 

Die Anzeige der im beA Postausgang für den elektronischen Versand an ein Mahngericht vorbereiteten EDA-Dateien wurde um die, das EDA-Protokoll enthaltende, Akte nebst Aktenkurzbezeichnung und eine Dokumenten-Verlinkung zu eben diesem Protokoll in der Spalte E-Akte erweitert. 

Zweck: 

Durch Wegfall des freien Nachrichtentextes in der zu versendenden Nachricht – seit dem 01.11.2021 verbindliche Formvorschriften für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr im Mahnverfahren – konnten die datensatzinhaltlich betroffenen Akten und die jeweilige Antragsart im beA Postausgang nicht mehr zu Kontrollzwecken eingesehen werden.  

Funktion: 

Bei Übergabe der EDA-Datei an den beA Postausgang ist eine E-Akte zu wählen, in welcher das EDA-Protokoll gespeichert werden soll.   

Diese Akte wird nunmehr in der Spalte ‘Akte‘ im beA Postausgang ausgewiesen. 

Neben der Aktennummer ist die Aktenkurzbezeichnung ersichtlich: 

Zusätzlich kann über das Icon in der Spalte ‘E-Akte‘ in der entsprechenden Nachrichtenzeile die E-Akte mit dem Fokus auf das EDA-Protokoll geöffnet und auf Vollständigkeit hin überprüft werden. 

(Anpassungen Grenzen Mini- und Midijobs)

 

Mit der Erhöhung des Mindestlohns (12 €/h) zum 01.10.2022 haben sich auch die Grenzen für den Mini- und Midijob (Übergangsbereich/Gleitzone) verändert. Die Obergrenze für die Minijobs (geringfügige Beschäftigung) liegt nun bei 520 € im Monat. Der Midijobbereich (Übergangsbereich/Gleitzone) umfasst 520,01 € – 1.600 € im Monat. Weiterhin wurden für den Midijob ab 01.10.2022 der Faktor und die Berechnungsformel zur Ermittlung der Berechnungsbasis, sowie die Berechnungslogik für die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge verändert.

Alles wurde entsprechend in RA-MICRO eingearbeitet und angepasst. Nunmehr kann in der Funktion „Mitarbeiterdaten ändern“ eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) mit einem Gehalt bis 520 € im Monat hinterlegt und abgerechnet werden.

Die Abrechnungen für Midijobs erfolgen ab Oktober automatisch nach den gültigen Regeln, wenn für den Mitarbeiter in „Mitarbeiterdaten ändern“ hinterlegt wurde, dass dieser im Übergangsbereich/Gleitzone abgerechnet werden soll. Die Hinterlegung und Abrechnung eines Gehaltes von 520,01 – 1.600 € im Monat ist nun möglich.

 

 

Verfügbar ab RA-MICRO Version 2022.10.003

 

 

Zur Verbesserung der Datensicherheit dürfen in RA-MICRO ab Version 2022.10.001 nur zweistellige Honorarschlüssel verwendet werden.

Wurden in der Vergangenheit mehr als zweistellige Honorarschlüssel angelegt und mit diesen Zeiten erfasst, so öffnet sich beim Ansprechen der Honorarschlüssel folgende Meldung:

Über diese Meldung kann das Programm Honorarschlüsselassistent ausgeführt werden.

Der Honorarschlüsselassistent ordnet die für mehr als zweistellige Honorarschlüssel erfassten Zeiten neu erstellten, zweistelligen Schlüsseln zu.

 

Wichtig dabei: 

Wurden die Honorarschlüssel mit dem Honorarschlüsselassistenten erfolgreich vereinheitlicht, so kann der Honorarschlüsselassistent nicht ein zweites Mal aufgerufen werden. Wird mit mehreren Datenpools gearbeitet und sind in diesen Datenpools jeweils eigene mehr als zweistellige Honorarschlüssel angelegt, so ist die Vereinheitlichung für jeden Datenpool gesondert vorzunehmen.

Der Honorarschlüsselassistent kann nur mit den Rechten Zeithonorar Kostenblatt bearbeiten und Zeithonorar Kostenblatt erfassen ausgeführt werden. Es ist daher sicherzustellen, dass dies durch einen Benutzer mit diesen Rechten erfolgt.

Wird der Honorarschlüsselassistent ausgeführt, so öffnet sich folgendes Programmfenster:

Die Schlüssel können vom RA-MICRO Benutzer selbst definiert werden. Zusätzlich können in der Spalte Bemerkung weitergehende Erläuterungen zu dem jeweiligen Honorarschlüssel hinterlegt werden, die dann in RA-MICRO per Tooltip angezeigt werden.

Wurden alle rot markierten Honorarschlüssel in ein eindeutiges, zweistelliges Format abgeändert, kann der Vorgang mit Klick auf Änderungen übernehmen und Honorarschlüssel vereinheitlichen abgeschlossen werden.

 

Es kann umgehend mit den zweistelligen Honorarschlüsseln weitergearbeitet werden.

Neu: 

In der Funktion E-Mahnverfahren wurde die Option “Begleitzettel noch einmal drucken” in “RA-MICRO Quittung noch einmal drucken” umbenannt.  

Zweck: 

Die Bezeichnung “Begleitzettel” ist im Zuge des elektronischen Versandes überholt.  

Funktion: 

Diese Funktion quittiert die technischen Daten zu einem Antrag innerhalb des E-Mahnverfahrens zum Abgleich mit der vom jeweiligen Mahngericht retournierten Quittungsdatei. 

Neu: 

Im Modul Zwangsvollstreckung wurde für das Hinzusetzen von Weiteren Aktenbeteiligten als Drittschuldner die Funktionalität Beteiligte laden in die Funktion ZV-PfÜB aufgenommen. 

Zweck: 

Beteiligte laden dient zusätzlich – neben der Adresssuche – der vereinfachten Übernahme der bereits zur Akte gespeicherten, weiteren Beteiligten als Drittschuldner. 

Funktion: 

Im Drittschuldnerfenster werden über die Schaltfläche Beteiligte laden 

die als weitere Beteiligte zur jeweiligen Forderungsakte gespeicherten Aktenbeteiligten  

zwecks Auswahl und Übergabe in den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss angeboten. 

Die über die der Adresse vorgelagerte Checkbox markierten Adressen werden bei Bestätigung über den grünen Haken in den Antrag übernommen: 

Die Deutsche Gesetze App für Apple iOS und Android wurde um die Funktion Rechtsfinder erweitert.

Die Gesetze wurden um eine weitere Recherchemöglichkeit ergänzt. Aus dem Gesetz kann direkt und gezielt in der Wolters Kluwer Online Datenbank nach Entscheidungen gesucht werden.

Die Suche nach Rechtsprechung findet gezielt zu einem zuvor gewählten Paragrafen statt. Die Wahl erfolgt durch entsprechende Markierung im Gesetzestext per Touch auf die Titelzeile des Paragrafen. Die Auswahl wird durch die blinkende Titelzeile verdeutlicht.

Per Touch auf das Icon für die Funktion Rechtsfinder im Seitenelement wird die Suche ausgelöst:

Über weitere Filtermöglichkeiten nach Zeitraum/Gericht kann die Suche beliebig erweitert oder eingeschränkt werden:

Bei Bedarf können Entscheidungen (als pdf-Dokument) geteilt werden, beispielsweise als Versand per E-Mail:

Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) führt die Online-Gründung der GmbH und die öffentliche Beglaubigung qualifizierter elektronischer Signaturen mittels Videokommunikation ein. 

Zwei neue Auslagentatbestände 32016 Nr. 1 und Nr. 2 KV GNotKG ermöglichen die Weitergabe der dadurch entstehenden Kosten an den Kostenschuldner. 

Diese Auslagentatbestände sind im RA-MICRO Programm Notar Kostenrechnung in dem über die Schaltfläche Auslagen aufgerufenen Auslagenfenster auswählbar:

Bei Erstellung der Notarkostenberechnung werden die Auslagen im Rechnungskörper und als Anlage ausgewiesen.