Können meine Kanzleimitarbeiter (ReNos/ReFas) auch auf das Postfach zugreifen?

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Ja. Zwar ist das Postfach grundsätzlich personengebunden an den einzelnen Berufsträger. Gemäß § 31a Abs. 2 S. 2 BRAO n.F. ist aber ausdrücklich geregelt, dass für das Postfach – unterschiedlich ausgestaltete – Zugangsberechtigungen für Rechtsanwälte und andere Personen vorgesehen werden können. So ist beispielsweise ein eingeschränkter Zugang dergestalt denkbar, dass Rechtsanwaltsfachangestellte Nachrichten aus dem Postfach abrufen, aber nicht selbst versenden können.