Mit der Abgabe der Lohnsteueranmeldung für den Monat August 2022 (bzw. für das 3. Quartal 2022 oder das Kalenderjahr 2022) gibt es die Möglichkeit, in RA-MICRO die Energiepreispauschale zu berücksichtigen.

Im Dialog zur Übermittlung der Elektronischen Lohnsteueranmeldung wird die Option Energiepreispauschale gesetzt. Daraufhin öffnet sich die Eingabe zur Erfassung des Betrages. Der zu erfassende Betrag kann manuell eingetragen werden. Der selbst ermittelte Betrag muss durch 300 teilbar und größer als 0 sein. Für weiterführende Informationen anbei folgender Link.

Nachdem ein Betrag erfasst und die Lohnsteueranmeldung verschickt wurde, wird dieser Betrag in Kennziffer 35 der Lohnsteueranmeldung abgebildet und summarisch von der Lohnsteuer abgezogen.

Die Auszahlung der Energiepreispauschale an die Mitarbeiter erfolgt mit der September 2022 Lohnabrechnung, zu der wir rechtzeitig ein weiteres Patch veröffentlichen.

 

Mit Einführung der Gesellschaftspostfächer zum 01.08.2022 und deren vielfältigen Berechtigungsmöglichkeiten ist – anders als bei Verwendung eines beA-Einzelpostfachs – eine automatische Zuordnung der die Vollstreckungsaufträge verantwortenden Bearbeiter nicht mehr möglich.

Für den Versand eines Vollstreckungsauftrags über ein beA-Kanzleipostfach der Berufsausübungsgesellschaft ist die einfache Signatur des den Vollstreckungsauftrag verantwortenden Rechtsanwalts manuell hinzuzufügen. Diese bildet in Verbindung mit dem später im Postfach anzubringenden Vertrauenswürdigen Herkunftsnachweis (VHN) die rechtswirksame Unterschrift.

Voraussetzung ist, dass in der RA-MICRO Benutzerverwaltung ein Kanzleibenutzer mit der Safe-ID und dem Zertifikat des beA-Kanzleipostfachs der Berufsausübungsgesell-schaft eingerichtet ist.

Die Auswahl Übermittlung per beA stellt dann auch das beA-Kanzleipostfach zur Auswahl bereit. Im Feld Unterzeichner ist der Namenszug des Bearbeiters einzufügen, der sich später auf dem Formular als einfache Signatur wiederfinden soll:

Bei Wahl eines beA-Einzelpostfachs wird der Namenszug automatisch angezeigt:

Zur Nutzung der vielfältigen Möglichkeiten, welche die individuelle Kanzleiorganisation mit sich bringt, können einem Vollstreckungsauftrag neben elektronischen Dokumenten aus der E-Akte auch Dokumente aus dem eigenen Dateisystem als Anlagen hinzugefügt werden.

Die Schaltfläche Anlagen ermöglicht die Dokumentenwahl

sowohl aus der RA-MICRO E-Akte als auch aus dem Dateisystem:

Über die RA-MICRO Word Schnittstelle können das Beck’sche Formularbuch Bürgerliches, Handels- und Wirtschaftsrecht (Hrsg. von Hoffmann-Becking und Gebele) sowie das Beck’sche Prozessformular (Hrsg. von Mes) aufgerufen und einzelne Formulare zur weiteren Bearbeitung heruntergeladen werden.

Die Nutzung der Beck’schen Formularwerke setzt ein entsprechendes Abonnement voraus. Alternativ kann beck-treffer für den Einzelbezug der Formulare genutzt werden.

Nach Auswahl eines der Formularwerke in der RA-MICRO Word Schnittstelle öffnet sich ein separates Fenster mit einem auf die Formulare verlinkten Inhaltsverzeichnis.

Durch Klicken auf die einzelnen Formulare öffnet sich ein Browser-Fenster, welches das entsprechende Formular bei Beck-Online zeigt. Hier kann das Formular für die weitere Bearbeitung in Word heruntergeladen werden.

 

 

Mit dem 01.07.2022 besteht die Verpflichtung für Notariate, alle neu errichteten Urkunden als “elektronische Fassung der Urschrift” in der elektronischen Urkundensammlung zu verwahren.

Unter Urkundsgeschäfte, Urkundenrolle, Neu ermöglicht die neue Auswahl Dokumente die Verwendung bereits beglaubigter, signierter bzw. unsignierter elektronischer Dokumente aus einem Dateiordner oder der E-Akte.

Zunächst sind die Urkundeneinträge wie gewohnt vorzunehmen. Dokumente wird erst aktiv, wenn ein Beurkundungsdatum ab dem 01.07.2022 eingetragen wird.

Anschließend können sowohl zuvor über Beglaubigung/Signatur elektronisch beglaubigte und signierte Dokumente aus dem Dateisystem als auch unsignierte Dokumente aus dem Dateisystem bzw. aus der E-Akte übernommen werden.

Die mit * als Pflichtfelder gekennzeichneten Eingabefelder sind auszufüllen. Dabei ist die Dokumentart aus einer abschließenden Liste, die nicht durch individuelle Einträge erweitert werden kann, zu wählen. Dokumente enthält eine Dokumentenvorschau zur umfassenden Kontrolle.

Mit Übernehmen wird das ausgewählte Dokument für den Export zum UVZ übernommen. Über Plus und Minus können weitere Dokumente hinzugefügt oder bereits gewählte entfernt werden.