Für einen effektiven Forderungseinzug wird mit dem GiroCode-Druck sowohl den eigenen Mandanten im Hinblick auf die Begleichung der Rechtsanwaltsgebühren, als auch dem in Anspruch genommenen Schuldner im vollstreckungsrechtlichen Mandat eine Hürde zur Leistungserbringung abgebaut. Spät- und Nichtleistungen werden reduziert, da die eine Zahlung voraussetzenden Informationen nicht mühsam zusammengetragen und manuell erfasst werden müssen, sondern sofort elektronisch verarbeitet werden können.

Sowohl in den Übersendungsanschreiben der ZV-Maßnahmen an den Mandanten (Einzel- und Stapelerstellung) als auch in den ZV-Maßnahmen Mahnschreiben und ZV-Androhung werden über die Option GiroCode drucken Banking-App-lesbare QR-Codes mit den für eine erfolgreiche Überweisung maßgeblichen Konto- und Zahlungsdaten übersandt.

Soweit für das Übersendungsanschreiben in allen ZV-Maßnahmen – sowohl in der Einzel als auch in der Stapelerstellung – die Option Rechnung an Mandant erstellen gewählt ist, kann zusätzlich die Option GiroCode drucken gesetzt werden.

In den Programmfunktionen Foko an Dritte senden, Mahnschreiben und ZV-Androhung werden über GiroCode drucken die Kontodaten der Kanzlei sowie die Forderungshöhe in den Schreiben an den jeweiligen Schuldner als QR-Code ausgewiesen.

Die Module Aktenkonto I und II sowie Offene Posten I und II in Verbindung mit Fibu I bzw. Fibu II wurden um die Funktionalität des GiroCode-Drucks erweitert.

GiroCode drucken dient der schnellen Übernahme von Rechnungsdaten in die Banking-App des Zahlungspflichtigen. Alle notwendigen Zahlungsinformationen wie Empfänger, IBAN, BIC, Über­weisungs­betrag und Verwendungszweck können komfortabel in den Überweisungsauftrag über­nommen werden.

 

GiroCode-Druck am Beispiel von Abrechnung Aktenkonto I:

Für den Druck des Girocodes wird automatisch die Adressnummer 1 – die Adresse der Kanzlei – mit der dazu erfassten Bankverbindung vorgeschlagen. Sind zu der Adresse mehrere Bank­verbindungen gespeichert, stehen diese zur Auswahl bereit.

Für die Finanzbuchhaltung II wurde die DATEV – Konvertierung um die Aktennummer, das Referat, den Sachbearbeiter sowie die Rechnungsnummer erweitert.

So können auch diese Buchhaltungsdaten unkompliziert und zeitsparend dem Steuerberater, z. B. auf einem externen Datenträger, übermittelt werden.

RA-MICRO Journaldaten

Wie die Konvertierung der erweiterten RA-MICRO Daten in das DATEV-Format erfolgt, ist den nachfolgenden Abbildungen anhand der farblichen Gestaltung der Rahmen zu entnehmen. So werden z. B. die Aktennummern aus der RA-MICRO Journalspalte Akte in die Spalte Beleginfo – Inhalt 6 der DATEV-Konvertierungsdatei übernommen:

Um mehr Platz für die Vorschau zu gewinnen, wurde der Posteingang um die neue Einzeldokumenten-Ansicht erweitert:

Die damit angezeigte Bearbeitungszeile kann über oder unter der Vorschau positioniert werden. Mit Klick auf den grünen Pfeil wird das angezeigte Dokument verarbeitet und der nächste Posteingang angezeigt:

Auf elektronische Dokumente, die ins PDF-Format konvertiert werden, kann im Posteingang, der Outlook Schnittstelle, der E-Akte und im Postkorb ein Eingangsstempel aufgebracht werden.

  • Im Posteingang kann der Eingangsstempel über die Spalte Eingangsstempel pro Dokument aufgebracht werden. Als Vorschlag wird das aktuelle Tagesdatum verwendet:

Der Eingangsstempel wird in der Vorschau angezeigt und kann hier durch Anklicken verschoben werden. Über das Kontextmenü kann die neue Position des Stempels als neue Standardposition gespeichert werden.

Im Auslieferungszustand richtet sich die Position des Eingangsstempels nach der DIN-Norm für das Brief-Adressfeld.

  • In der Outlook Schnittstelle kann der Eingangsstempel für eingehende E-Mails und Anhänge über den E-Akte Speicher-Dialog aktiviert und die Position über die Vorschau kontrolliert bzw. geändert werden:

  • In der E-Akte und im Postkorb ist der Eintrag Eingangsstempel über das Kontextmenü des markierten Dokuments auswählbar. Dies kann dann nach der DIN-Norm für das Brief-Adressfeld oder an selbst gewählter Position gestempelt werden:

Die DAV FastLane verbindet Verkehrsrechts­kanzleien zur beschleunigten Schadensabwicklung mit dem Kfz-Versicherer des Unfallverursachers.

Der an der DAV FastLane teilnehmende Kfz-Versicherer vergütet eine Fallpauschale von 20,00 €. Diese ist mit der Programmfunktion Rechnung RVG komfortabel als eigenständiger Tatbestand Vergütungsvereinbarung DAV FastLane § 3a RVG in Höhe von 16,81 € netto / 20,00 € brutto abrechenbar.