Neu: 

In der Finanzbuchhaltung II kann eine Zusammenfassende Meldung (ZM) mittels ELSTER an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden.

Zweck: 

Die ZM ist grundsätzlich von allen Unternehmern zu erstellen, die innergemeinschaftliche sonstige Leistungen bzw. Warenlieferungen und innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte ausgeführt haben. Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG sind davon befreit. 

Funktion: 

Zur elektronischen Übermittlung der ZM ist eine Registrierung über das ELSTER Online-Portal notwendig. Sofern das bereits für die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt ist, muss keine erneute Registrierung vorgenommen werden. 

Die ZM wird in der Finanzbuchhaltung II gestartet über Schnittstellen > Zusammenfassende Meldung. 

Als Meldezeitraum kann der Kalendermonat, zwei Kalendermonate, das Kalendervierteljahr oder das Kalenderjahr ausgewählt werden. 

Zur Übermittlung werden grundsätzlich nur Rechnungen vorgeschlagen, zu deren Empfängeradresse eine USt-IdNr. hinterlegt ist. 

Darüber hinaus muss dem zur Rechnung angegebenen Erlöskonto ein Steuerschlüssel zugeordnet sein, der den Kennzahlen 21 bzw. 41 der USt.-Voranmeldung entspricht. 

Standardmäßig werden alle über das Modul Gebühren erzeugten Rechnungen vorgeschlagen, welche im angegebenen Übermittlungszeitraum Bestandteil des Monatsabschlusses in der Finanzbuchhaltung II waren. 

Es besteht die Möglichkeit, programmseitig ermittelte Rechnungen für die ZM ab- bzw. auszuwählen. 

Bestandteil der Meldung ist die in der Adresse des Rechnungsempfängers hinterlegte USt-IdNr. sowie die Summe aller Rechnungen des gewählten Zeitraums. 

Verfügbar ab Version 2023.07.001

Neu:

Im Modul Lohn/Gehalt wurde die durch das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 13.02.2023 bekanntgegebene Änderung des neuen Ablaufplans zur Lohnsteuerberechnung (Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.230,00 € und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.260,00 €) umgesetzt. 

 

Zweck:

Die Änderungen bewirken, dass die vom Gesetzgeber verpflichtende Anwendung für Gehaltsberechnungen ab dem 01.04.2023 erfolgen kann. 

 

Funktion:

Die Änderungen sind rückwirkend zum 01.01.2023 anzuwenden. Daher sind die Gehälter für die einzelnen Mitarbeiter ab Januar 2023 chronologisch nochmals neu zu berechnen. 

Die geänderten Lohnsteuerwerte können im Anschluss über eine berichtigte Lohnsteueranmeldung für den jeweiligen Zeitraum (Monat oder Quartal) an das Finanzamt übermittelt werden. 

Im Falle ausgeschiedener Mitarbeiter, für die bereits eine Lohnsteuerbescheinigung übermittelt wurde, muss keine Nachberechnung erfolgen.

 

Verfügbar ab RA-MICRO Version 2023.04.001

Seit dem 01.01.2023 sind die für die Prüfung durch die Rentenversicherung notwendigen Daten elektronisch zu übermitteln (euBP).  

Auf Antrag des Arbeitgebers kann für Zeiträume bis 31.12.2026 auf eine elektronische Übermittlung verzichtet werden. RA-MICRO Kunden, die das Lohnprogramm verwenden, müssen diesen Antrag auf Befreiung stellen, da die Sozialversicherungsdaten manuell per sv.net übermittelt werden. Der Antrag auf Befreiung ist bei der zuständigen Rentenversicherung zu stellen.  

In RA-MICRO erscheint hierzu bei Verwendung des Lohnprogramms folgende Hinweismeldung: 

 

 

Mit der Abgabe der Lohnsteueranmeldung für den Monat August 2022 (bzw. für das 3. Quartal 2022 oder das Kalenderjahr 2022) gibt es die Möglichkeit, in RA-MICRO die Energiepreispauschale zu berücksichtigen.

Im Dialog zur Übermittlung der Elektronischen Lohnsteueranmeldung wird die Option Energiepreispauschale gesetzt. Daraufhin öffnet sich die Eingabe zur Erfassung des Betrages. Der zu erfassende Betrag kann manuell eingetragen werden. Der selbst ermittelte Betrag muss durch 300 teilbar und größer als 0 sein. Für weiterführende Informationen anbei folgender Link.

Nachdem ein Betrag erfasst und die Lohnsteueranmeldung verschickt wurde, wird dieser Betrag in Kennziffer 35 der Lohnsteueranmeldung abgebildet und summarisch von der Lohnsteuer abgezogen.

Die Auszahlung der Energiepreispauschale an die Mitarbeiter erfolgt mit der September 2022 Lohnabrechnung, zu der wir rechtzeitig ein weiteres Patch veröffentlichen.

 

In Lohn/Gehalt wurde gemäß dem Steuerentlastungsgesetz 2022 der neue Ablaufplan zur Lohnsteuerberechnung (Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 von derzeit 9.984,00 € um 363,00 € auf 10.347,00 €) rückwirkend ab dem 01.1.2022 eingearbeitet.

Daher sind die Gehälter für die einzelnen Mitarbeiter ab Januar 2022 chronologisch nochmals neu zu berechnen.

Die geänderten Lohnsteuerwerte können im Anschluss über eine berichtigte Lohnsteueranmeldung für den jeweiligen Zeitraum (Monat oder Quartal) an das Finanzamt übermittelt werden.

Für ausgeschiedene Mitarbeiter, für die bereits eine Lohnsteuerbescheinigung übermittelt wurde, muss keine Nachberechnung erfolgen.

Für die Finanzbuchhaltung II wurde die DATEV – Konvertierung um die Aktennummer, das Referat, den Sachbearbeiter sowie die Rechnungsnummer erweitert.

So können auch diese Buchhaltungsdaten unkompliziert und zeitsparend dem Steuerberater, z. B. auf einem externen Datenträger, übermittelt werden.

RA-MICRO Journaldaten

Wie die Konvertierung der erweiterten RA-MICRO Daten in das DATEV-Format erfolgt, ist den nachfolgenden Abbildungen anhand der farblichen Gestaltung der Rahmen zu entnehmen. So werden z. B. die Aktennummern aus der RA-MICRO Journalspalte Akte in die Spalte Beleginfo – Inhalt 6 der DATEV-Konvertierungsdatei übernommen:

Zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben gem. § 41a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. § 52 Abs. 40a EstG wurde die Möglichkeit geschaffen, je Abrechnungsmonat ein Lohnauszahlungsdatum festzulegen, sodass die gesetzlich korrekte Erstellung von Lohnsteueranmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen ermöglicht wird.

Bei Erstellung der Lohnsteueranmeldung wird nun die Auszahlung anhand des Auszahlungs­datums zum Abrechnungsmonat beim Mitarbeiter berücksichtigt. Gleiches gilt beim Jahreswechsel bei Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung.

Das Auszahlungsdatum je Abrechnungsmonat kann in Allgemeine Grunddaten ändern, Auszahlungsdatum für alle Mitarbeiter vorgegeben werden.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, je Mitarbeiter über Mitarbeiterdaten ändern, Auszahlungsdatum ein abweichendes Auszahlungsdatum je Abrechnungsmonat zu erfassen.

Bei Änderung des Auszahlungsdatums in Allgemeine Grunddaten ändern wird das Auszahlungsdatum in Mitarbeiterdaten ändern überschrieben.

Das Auszahlungsdatum kann innerhalb des Abrechnungsmonats und maximal zwei Monate nach dem Abrechnungsmonat liegen. Eine Änderung ist nach Versand der Lohnsteueranmeldung für den Abrechnungsmonat nicht mehr möglich.

Im Modul Finanzbuchhaltung I wird mit der Jahresversion 2021/2022 die Funktionalität der Programmfunktion Abrechnung Aktenkonto erweitert.

Die Abrechnung Aktenkonto kann nun auch bei vorsteuerabzugsberechtigten Mandanten als arbeitszeitsparende Alternative zur Abrechnung mit dem Gebührenprogramm eingesetzt werden.

Sind im Aktenkonto Kostensollstellungen gebucht, insb. Kostenfestsetzungsanträge und ZV Kosten, können diese nun unter Ausweis der noch nicht dem Mandanten als Vorsteuer formwirksam ausgewiesenen Umsatzsteuer automatisiert als Rechnung mit Umsatzsteuer und Rechnungsnummer erstellt werden.

Die Kostensollstellungen sollten dann als Anlage beigefügt werden, das ermöglicht die Funktion E-Akten Dokumente Anhang.

Kontoumsätze zur effizienteren Buchung und Vermeidung von Fehleingaben automatisiert zu erfassen, anstatt mittels Papierbelegen – zeitintensiv und fehleranfällig – manuell zu buchen, das leistet der RA-MICRO Kontoimport in Zusammenspiel mit der Programmfunktion Buchen.

So werden Kontoumsätze online aus dem Datenbestand einer oder mehrerer Banken abgerufen und stehen anschließend umgehend für eine tagesaktuelle elektronische Weiterverarbeitung zur Verfügung.

Dank modernster Sicherheitsverfahren der Banken wie Chipkarte, Schlüsseldatei oder PIN-TAN-Verfahren ist dabei durchgehend eine risikoarme Verarbeitung gesichert.

Die Abholung der Kontoumsätze ist direkt aus RA‑MICRO über das Zugangsverfahren der kontoführenden Bank oder bei Nutzung einer gesonderten Bankensoftware als MT940 Sammel-Import über die Buchen-Maske, Menü Kontoimport oder wie nachfolgend dargestellt, über Buchungen E-Import möglich:

Die Umsätze werden über Kontoauszüge anzeigen/drucken angezeigt. Im Bereich Kontoauszüge sind dort die Anzahl der Zahlungen und die Anfangs- und Endsalden der Kontoauszüge auf einen Blick ersichtlich. Der Bereich Zahlungen weist die jeweiligen Umsätze auf den Kontoauszügen im Detail aus.

Über Vorschlagswerte lassen sich – beispielsweise für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen wie Büromiete, Gehälter – auch Buchungsschablonen für Sonderbuchungen auf Sachkonten vor­de­fi­nieren, welche dann für Kontoimport buchen zur Verfügung stehen:

Über Kontoimport buchen in der Buchen-Maske startet die automatisierte Buchung der abgeholten Umsätze:

Hier können die angezeigten Umsätze – bei möglicher Markierung aller Haben- und Sollbuchungen – auf das gewählte Konto gebucht und Teilbeträge, z. B. im Fall abgeholter Sammelüberweisungen, gesplittet werden.

Über die Schaltfläche Aktennummer ermitteln und buchen kann unter Umständen die Rechnungs- und/oder Aktennummer ermittelt werden.

Für den Kontoimport werden die Einzelrechte Kontoimport und Journal buchen in der Rechteverwaltung der RA-MICRO Benutzerverwaltung sowie ein HBCI- (Homebanking Computer Interface) fähiges Konto bei einem Geldinstitut vorausgesetzt. Die Einrichtung des Homebanking-Kontakts erfolgt ab Windows 10 über Rechtsklick auf das Windows-Icon in der Task-Leiste und Aufruf der Systemsteuerung. Dort ist dann in den Unterordner Alle Systemsteuerungselemente zu wechseln. Über den Eintrag Homebanking Administrator (32-Bit) ist die Einrichtung der Homebanking-Kontakte möglich. Sobald diese als Finanzkonten in den Kontenplan der Fibu aufgenommen wurden, stehen sie automatisch unter Buchungen E-Import, Einstellungen als Angelegte Bankkonten für den Import zur Verfügung.

Über Einstellungen können Finanzkonten einzeln als Importkonten aufgenommen und mittels Bank zuordnen mit dem Homebanking-Kontakt verknüpft werden.

Video

Neu:

Nach dem Buchen können Aktenkonten in der Finanzbuchhaltung I automatisiert mit dem Kostenblatt an den Postkorb des Aktensachbearbeiters übergeben werden.

Zweck:

Die regelhafte Postkorbübergabe ermöglicht einen zeit- und papiersparenden Workflow – bspw. bei der Veranlassung von Fremdgeldauszahlungen.

Funktion:

Im Modul KanzleiModul EinstellungenFibu ist über AktenkontoDrucken die Option mit Kostenblatt in Verbindung mit der Einstellung Postkorb Aktensachbearbeiter zu treffen. 

Bei aktenkontenbezogenen Buchungsvorgängen in der Finanzbuchhaltung I wird die Option Übergabe an Postkorb AktenSB einschl. Kostenblatt automatisch vorgeschlagen.

Die Übergabe kann – unabhängig von der lokal gesetzten Einstellung – individuell bei jedem aktenbezogenen Buchungsvorgang abgewählt werden.