Uneinbringlicher nicht titulierter Saldo (US)

Dieses Merkmal ist einzumelden, sobald nach zulässiger Meldung von SG (Gesamtfälligstellung einer Forderung – SG Meldung erfolgt in der Regel durch den ursprünglichen Gläubiger) die Forderung uneinbringlich erscheint – beispielsweise eine Ausbuchung erfolgt oder die Forderung nicht mehr gepflegt wird – und nicht gerichtlich durchgesetzt werden soll und vom Gläubiger hierzu keine Nachmeldungen mehr gewünscht werden. Anzugeben sind der aktuelle Betrag samt Datum des Ereignisses.

SCHUFAUF