Meldungen

Eine Besonderheit des SCHUFA-Systems stellt die SCHUFA Meldung dar. Das SCHUFA-System ist ein System auf Gegenseitigkeit. Um den gegenseitigen Austausch zu gewährleisten, sind die Vertragspartner der SCHUFA verpflichtet, selbst entsprechende Meldungen über den Stand der Forderung oder den Forderungsschuldner an die SCHUFA vorzunehmen.

Hierbei gibt es strenge (datenschutzrechtliche) Vorgaben, um den gesamten Prozess sicher zu halten. Der Prozess als solcher ist von uns geprüft und an die rechtlichen Vorgaben angepasst.

Der Anwender sollte sich mit den einzumeldenden Informationen und Änderungen bei Nutzungsbeginn vertraut machen. So muss das Merkmal “Saldo aus gesamtfälliger Forderung” (SD) einmal jährlich eingemeldet werden.