Registrierung

Zur Nutzung der SCHUFA-Dienste in RA-MICRO ist ein Vertragsabschluss mit der SCHUFA erforderlich. Beim erstmaligen Start der SCHUFA-Schnittstelle startet ein Registrierungsassistent, der Sie beim elektronischen Vertragsschluss mit der SCHUFA weitgehend unterstützt. Die mit Hilfe des Assistenten gefertigten Antragsunterlagen werden automatisch in den Signaturordner des RA-MICRO E-Ausgangsfachs gespeichert und können dort signiert und an die SCHUFA versendet werden.

Nach erfolgter Vertragsannahme durch die SCHUFA erhalten Sie von dort Ihre Vertragsunterlagen und Ihre Zugangsdaten. Diese Zugangsdaten müssen dann im Online-Konto hinterlegt werden.

Ablauf der Registrierung

Im Rahmen des Registrierungsprozesses müssen Sie nacheinander die Informationen Ihrer Kanzlei sowie Ihre persönlichen Informationen angeben.

Einführend müssen Sie sich mit den AGB von RA-MICRO einverstanden erklären. Bestätigen Sie diese mittels Anhaken der Checkbox.

Danach müssen Sie bestätigen, dass Sie die weiteren Hinweise gelesen haben und am SCHUFA-Verfahren teilnehmen möchten.

Nun geben Sie die Bezeichnung, Adressdaten und Kontakt Ihrer Kanzlei an.

Im Anschluss daran müssen Sie anhaken im welchen Rahmen Ihrer Tätigkeit Sie am SCHUFA-Verfahren teilnehmen sowie den Ansprechpartner für die Verarbeitung personenbezogener Daten beziehungsweise den Namen des Datenschutzbeauftragten Ihrer Kanzlei angeben.

Außerdem müssen Sie die private Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer des oder der Kanzleiinhaber angeben.

Die SCHUFA hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung dieser Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Das liegt darin, dass die SCHUFA berechtigt ist, Ihre Bonität zu prüfen.

Um weitere Kanzleiinhaber anzugeben klicken Sie auf “Weiteren Inhaber erfassen” und füllen anschließend den Datensatz aus.

Für den Versand der Zugangsdaten müssen Sie nun die hierzu berechtigte Person sowie dessen Kontakt angeben.

Unter den “Sonstigen Angaben” müssen Sie angeben, ob Sie vorher bereits SCHUFA-Partner waren, Ihre Kanzlei in einer Angelegenheit mit SCHUFA-Bezug mandatiert wurde, ob Sie Fremdforderungsmandate übernehmen (muss zwingend bejaht werden) und ob Sie bei Ihren Geschäften mit natürlichen Personen in Vorleistung gehen.

Sollten Sie eine der Fragen mit “Ja” beantworten, so haben Sie den jeweiligen Punkt jeweils näher auszuführen.

Sie müssen weiter die Frage beantworten, ob Sie über Deutschland hinaus auch Geschäfte in anderen EU-Staaten betreiben und überdies noch Auskunft über Ihre möglichen Zahlungsarten geben, welche Zahlungsziele Sie Ihren Schuldnern einräumen, welche Abrechnungsintervalle Sie haben, ob Sie an der Erbringung der Leistung mehrerer Unternehmen beteiligt sind und ob Sie Leistungen über das Internet anbieten.

Sollten Sie eine der Fragen mit “Ja” beantworten, so haben Sie den jeweiligen Punkt jeweils näher auszuführen.

Letztlich müssen noch die voraussichtliche Anzahl Ihrer monatlichen Anfragen angegeben werden, die voraussichtliche Anzahl Ihrer monatlichen Meldungen aus unbestrittenen oder titulierten Forderungen, die Anzahl der Inkassovorgänge zu Forderungen aus Vertragsverhältnissen sowie die Anzahl Ihrer mit Vorleistung übernommenen Mandate.

Außerdem können Sie sich für den automatisierten Abruf von Nachmeldungen entscheiden. Bei Nachmeldungen handelt es sich um Status-Updates, die Sie automatisch von der SCHUFA erhalten, wenn der SCHUFA Änderungen im Status einer von Ihnen angefragten Person bekannt werden und Sie bereits eine Statusänderung an die SCHUFA gemeldet haben.

Die jeweils aktuellen Preise für die Nutzung der SCHUFA-Schnittstelle ergeben sich aus der Preisliste.

Zum Ende des Registrierungsprozesses erstellt RA-MICRO das Vertragsangebot an die SCHUFA, eine Zusammenstellung Ihrer Angaben sowie die SCHUFA-AGB als PDF. Mit “Ok” (grüner Haken) wird der Registrierungsprozess abgeschlossen.

Danach sind Ihre Dokumente im E-Ausgangsfach von RA-MICRO gespeichert. Sie müssen diese noch signieren (bitte signieren Sie sämtliche vier Antragsdokumente) und absenden.

Sie erhalten nach der Bearbeitung durch die SCHUFA schließlich den Vertrag sowie die Zugangsdaten.