Fragen und Antworten zum Elektronischen Rechtsverkehr und zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Das Bestellsystem entnimmt Ihre Stammdaten aus dem Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis. Sollte sich dort der Name Ihrer Kanzlei befinden, so wird dieser an das Bestellsystem übergeben.

Bitte überprüfen Sie zuerst Ihren Spam-Filter und die Kapazität Ihres Postfachs. In einigen Fällen konnte der Bestätigungslink aufgrund überfüllter Postfächer nicht zugestellt werden. Wenden Sie sich dann unter Hinweis des fehlenden Links an unseren Support unter: bea@bnotk.de.

Das Bestellsystem ist grundsätzlich für viele Browser geeignet (z. B. Mozilla Firefox, Apple Safari, Google Chrome, Microsoft Internet Explorer, Opera). Sollten während des Bestellvorgangs technische Probleme auftreten, bitten wir Sie dennoch, die Bestellung mit einem anderen Browser versuchen.

Grundsätzlich ja. Das Bestellsystem ist allerdings für die Bestellung über einen PC optimiert. Sollten während des Bestellvorgangs mit einem Smartphone oder Tablet technische Probleme auftreten, bitten wir Sie, die Bestellung an einem PC durchzuführen.

Ja. Im Rahmen des Bestellvorgangs muss jeder Rechtsanwalt eine gültige E-Mail-Adresse für die weitere Korrespondenz angeben. Es kann dabei auch ein und dieselbe E-Mail-Adresse von zwei Rechtsanwälten genutzt werden. Ausschlaggebend für die Produktion sind lediglich die persönlichen Angaben, da die beA-Karte personalisiert ist.

Der Support wird von der Bundesnotarkammer gewährleistet. E-Mail-Adresse: bea@bnotk.de.

Die von Ihnen bei Ihrer Rechtsanwaltskammer beantragten Änderungen am Rechtsanwaltsverzeichnis übersendet die Rechtsanwaltskammer regelmäßig an die Bundesrechtsanwaltskammer. Die Bundesrechtsanwaltskammer konsolidiert die Daten und übergibt sie dann der Bundesnotarkammer. Dieser Vorgang kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.

Beim Erhalt Ihrer Antragsnummer ist es nötig, die von Ihnen bei der Bundesnotarkammer hinterlegte E-Mail-Adresse zu bestätigen oder ggf. zu ändern, um im nächsten Schritt einen Bestätigungslink erhalten zu können. Möglich ist dies unter https://bea.bnotk.de/bestellung/#/products im oberen rechten Bereich. Unter „Mein Konto >> E-Mail-Adresse bestätigen“ können Sie ihre E-Mail-Adresse bestätigen oder falls nötig ändern.

Da das beA nach dem Willen des Gesetzgebers und gemäß § 31a BRAO jedem Rechtsanwalt und jeder Rechtsanwältin persönlich zugeordnet ist, hat ein Kanzleiwechsel grundsätzlich keine Auswirkungen auf das beA oder die beA-Karte. Die persönliche Zuordnung wird durch einen Kanzleiwechsel grundsätzlich nicht betroffen.

Es ist im Hinblick auf das beA ausreichend, wenn bei einem Kammerwechsel die Rechtsanwaltskammer die Eintragung im Gesamtverzeichnis nach § 31 BRAO aktualisiert. Bei einem Wechsel der Kammerzugehörigkeit benötigt die neue Rechtsanwaltskammer Ihre SAFE-ID, um die Eintragung vornehmen zu können.

Eine gesonderte Mitteilung über den Kammerwechsel an die Bundesrechtsanwaltskammer ist nicht erforderlich. Ebenfalls ist eine Änderung an der beA-Karte nicht erforderlich.