Neu:
In der Finanzbuchhaltung II kann eine Zusammenfassende Meldung (ZM) mittels ELSTER an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden.
Zweck:
Die ZM ist grundsätzlich von allen Unternehmern zu erstellen, die innergemeinschaftliche sonstige Leistungen bzw. Warenlieferungen und innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte ausgeführt haben. Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG sind davon befreit.
Funktion:
Zur elektronischen Übermittlung der ZM ist eine Registrierung über das ELSTER Online-Portal notwendig. Sofern das bereits für die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt ist, muss keine erneute Registrierung vorgenommen werden.
Die ZM wird in der Finanzbuchhaltung II gestartet über Schnittstellen > Zusammenfassende Meldung.
Als Meldezeitraum kann der Kalendermonat, zwei Kalendermonate, das Kalendervierteljahr oder das Kalenderjahr ausgewählt werden.
Zur Übermittlung werden grundsätzlich nur Rechnungen vorgeschlagen, zu deren Empfängeradresse eine USt-IdNr. hinterlegt ist.
Darüber hinaus muss dem zur Rechnung angegebenen Erlöskonto ein Steuerschlüssel zugeordnet sein, der den Kennzahlen 21 bzw. 41 der USt.-Voranmeldung entspricht.
Standardmäßig werden alle über das Modul Gebühren erzeugten Rechnungen vorgeschlagen, welche im angegebenen Übermittlungszeitraum Bestandteil des Monatsabschlusses in der Finanzbuchhaltung II waren.
Es besteht die Möglichkeit, programmseitig ermittelte Rechnungen für die ZM ab- bzw. auszuwählen.
Bestandteil der Meldung ist die in der Adresse des Rechnungsempfängers hinterlegte USt-IdNr. sowie die Summe aller Rechnungen des gewählten Zeitraums.
Verfügbar ab Version 2023.07.001