Das RA-MICRO Programmfenster Kostenrisiko ist als Desktop-App für Rechner mit Windows Betriebssystem verfügbar. Das Programm wird für Kunden ohne RA-MICRO bzw. an mobilen oder Laptop-Arbeitsplätzen, an denen RA-MICRO nicht installiert ist, nutzbar. 

Das RA-MICRO Kostenrisiko ermöglicht die schnelle und einfache Berechnung von vorgerichtlichen und gerichtlichen Anwalts- und Verfahrenskostenrisiken. Es stehen Zivilrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht sowie bis zu drei Instanzen und die Angabe eines Vergleichsmehrwerts zur Auswahl. Die enthaltene Quotentabelle schlüsselt das berechnete Kostenrisiko quotal oder prozentual auf. 

Die Berechnung kann per E-Mail versandt, ausgedruckt oder in ein Dokument eingefügt werden. 

Das RA-Micro Kostenrisiko ist im Download-Bereich auf www.ra-micro.de erhältlich. 

Künftig steht neben dem Pflichtverteidigerformular HKR 169 auch das Pflichtverteidigerformular HKR 121 (Antrag auf Festsetzung der Verfügung des gerichtlich bestellten Verteidigers) zur Verfügung.

In Ergänzung zu den im Formular HKR 169 enthaltenen Angaben können eine Registernummer (erfolgt über die Kanzleiadresse), eine Rechnungsnummer und anstelle der bisherigen Bankverbindung eine IBAN angegeben werden.  

Das Formular HKR 121 kann über das Programmfenster Formular RVG-Pflichtverteidiger aufgerufen werden: 

Verfügbar ab Version 2023.07.001

Neu: 

Die Funktion Ausweisscan iVm einem DESKO Penta Scanner scannt Ausweisdokumente, zeigt die texterkannten Ausweisdaten zur Vorabkontrolle an und legt auf deren Basis eine neue Adresse samt gescannten Bilddateien an. Bestehende Adressen werden um die gescannten Bilddateien ergänzt. 

 

Funktion: 

Durch das Scannen von Ausweisdokumenten werden die Daten erfasst und texterkannt dargestellt.  

 

 

Die erfassten Daten können direkt über den Verarbeiten-Pfeil oder grünen Haken an das Adressfenster 1 übergeben werden. Es wird eine neue Adresse im RA-MICRO System erzeugt.  

 

Neben der Programmkachel Ausweisscan im Modul Adressen, kann die Funktion auch über das Adressfenster 1 gestartet werden. Hier unterscheidet die Funktion Ausweisscan 

 

  • Ist eine Adresse bereits eingelesen, so werden die gescannten Bilddateien als Dokumente zur Adresse gespeichert. 
  • Wird eine neue Adresse angelegt, werden zudem die erkannten Ausweisdaten übernommen. 

 

Weitere Informationen sind über unsere Produktseite einsehbar und auf der Seite RA-MICRO Ausweisscanner bestellen über unsere RA-MICRO Vor-Ort-Partner bestellbar. 

 

Technische Voraussetzungen: 

Es wird ein USB-Scanner der Firma DESKO GmbH, z.B. Penta Scanner 4X, nebst Treibersoftware benötigt. Diese können über unsere RA-MICRO Vor-Ort-Partner bezogen werden.  

Verfügbar ab Version 2023.07.001

Neu: 

Einstellung zur Deaktivierung der Zählung der RA-MICRO Programmmodul-Nutzungshäufigkeit und anonymisiert periodischer Übermittlung an RA-MICRO.

Zweck: 

Für die im Interesse aller Anwender liegende bestmögliche RA-MICRO Weiterentwicklung sind Erkenntnisse über die – sich im Laufe der Jahre erheblich verändernden – Nutzungshäufigkeiten und -schwerpunkte in den Kanzleien erforderlich. Wir bitten die Anwender diesbezüglich um Unterstützung und Gewährung dieser Datenübermittlung. Wir garantieren, dass wir diese Daten ohne Übermittlung der Kundenzuordnung nur mengenmäßig erfassen und lediglich die Lizenz-Arbeitsplatzanzahl der Kanzlei den Daten zuordnen. Wenn Sie mit der Erfassung und Übermittlung nicht einverstanden sind, deaktivieren Sie diese Einstellung. 

Verfügbar ab Version 2023.07.001

Neu: 

In der Finanzbuchhaltung II kann eine Zusammenfassende Meldung (ZM) mittels ELSTER an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden.

Zweck: 

Die ZM ist grundsätzlich von allen Unternehmern zu erstellen, die innergemeinschaftliche sonstige Leistungen bzw. Warenlieferungen und innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte ausgeführt haben. Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG sind davon befreit. 

Funktion: 

Zur elektronischen Übermittlung der ZM ist eine Registrierung über das ELSTER Online-Portal notwendig. Sofern das bereits für die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt ist, muss keine erneute Registrierung vorgenommen werden. 

Die ZM wird in der Finanzbuchhaltung II gestartet über Schnittstellen > Zusammenfassende Meldung. 

Als Meldezeitraum kann der Kalendermonat, zwei Kalendermonate, das Kalendervierteljahr oder das Kalenderjahr ausgewählt werden. 

Zur Übermittlung werden grundsätzlich nur Rechnungen vorgeschlagen, zu deren Empfängeradresse eine USt-IdNr. hinterlegt ist. 

Darüber hinaus muss dem zur Rechnung angegebenen Erlöskonto ein Steuerschlüssel zugeordnet sein, der den Kennzahlen 21 bzw. 41 der USt.-Voranmeldung entspricht. 

Standardmäßig werden alle über das Modul Gebühren erzeugten Rechnungen vorgeschlagen, welche im angegebenen Übermittlungszeitraum Bestandteil des Monatsabschlusses in der Finanzbuchhaltung II waren. 

Es besteht die Möglichkeit, programmseitig ermittelte Rechnungen für die ZM ab- bzw. auszuwählen. 

Bestandteil der Meldung ist die in der Adresse des Rechnungsempfängers hinterlegte USt-IdNr. sowie die Summe aller Rechnungen des gewählten Zeitraums. 

Verfügbar ab Version 2023.07.001