Auf dem Programm-Desk Zwangsvollstreckung wurde die neue Funktion ZV-Durchsuchung eingeführt.
Dahinter verbirgt sich die Möglichkeit zur automatisierten Erstellung eines Antrages auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und einer richterlichen Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen unter Verwendung des, durch die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 16. Dezember 2022 eingeführten, aktuellen Formulars sowie eines Übersendungsanschreibens an die Mandantschaft.
Optik und Handhabung der Funktion wurde an die sich in der Praxis bewährte Funktion ZV-Auftrag Formular angepasst.
Die Funktionalität bildet den nunmehr vom Verordnungsgeber eingeführten, agilen Formularaufbau ab. Formularbestandteile wurden duplizierbar bzw. erweiterbar gestaltet und vermeiden so Anlagen und fördern die Übersichtlichkeit. Dabei wurde sich streng an den Ausfüllhinweisen des Verordnungsgebers orientiert.
Gebührenberechnung und –buchung sowie die Speicherung in die E-Akte erfolgen in gewohnter Verfahrensweise.
i-Hinweise führen durch das Programm bzw. bilden Ausfüllhinweise des Verordnungsgebers ab.
Das erstellte Formular kann als PDF-Datei an den RA-MICRO beA-Postausgang zur Übermittlung via beA übergeben oder gedruckt werden.
Da die aktuellen Formulare in ihrer Systematik von den bisher gültigen Formularen abweichen, ist es nicht möglich, bisher erstellte Entwürfe in die neuen Formulare zu übertragen. Bereits erstellte Entwürfe sollten unter der bisherigen Funktion ZV-PfÜB/Richterliche Durchsuchungsanordnung bis zum Ende der Übergangsfrist am 30.11.2023 ausgefertigt werden.
Die Entwurfs-Funktion der neuen Funktion ZV-Durchsuchung befindet sich derzeit noch in Vorbereitung.