Zum 01.10.2021 treten gesetzliche Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften in Kraft, welche von registrierten Inkassodienstleistern und Rechtsanwälten, die Inkassodienstleistungen erbringen, zu berücksichtigen sind. Es kann zwischen bestrittenen und unbestrittenen Forderungen – oder Teilen davon – unterschieden werden.

Foko buchen: Bei Buchen einer Hauptforderung mit der Buchungsart 6 kann bei Inkassodienstleistung angegeben werden, ob es sich um eine bestrittene Forderung handelt.

Bei Buchen der Geschäftsgebühr 2300 VV RVG mit der Buchungsart 2 kann bei Wahl der Option Inkassodienstleistung angegeben werden, welcher Teil der Forderung bestritten und/oder unbestritten ist. Die entsprechenden Gebühren und Gebührensätze werden sodann angezeigt.

Nach erfolgter Buchung wird im Foko Fenster die Gesamtgebühr unter Berücksichtigung der Obergrenzenprüfung gem. § 15 Abs. 3 RVG unter Angabe der unterschiedlichen Gegenstandswerte angezeigt.

Mahnschreiben: Bei Wahl der Option Inkassodienstleistung werden die jeweilig gebuchten Gegenstandswerte für den bestrittenen und/oder den unbestrittenen Teil der Forderung vorgeschlagen.

Mahnverfahren: Entsprechend der gesetzlichen Regelung des neuen § 13e Abs. 1 RDG können registrierte Inkassodienstleister ab dem 01.10. für deren Tätigkeit eine Vergütung in der Höhe berechnen, die einem Rechtsanwalt nach dem RVG zusteht.

In den neuen Ordner Aktenanhänge, der sich unter dem Hauptknoten der jeweiligen E-Akte befindet, können nicht chronologisch benötigte externe Dokumente, z. B. aus dem Windows-Explorer, gesondert per Drag-and-drop gespeichert werden – vergleichbar mit der Aufbewahrung von Dokumenten in der Aktentasche des Anwalts:

Nach dem Ziehen eines oder mehrerer Dokumente auf den Ordner Aktenanhänge liest RA-MICRO deren Dateinamen als Bemerkung ein. Für jedes Dokument wird hierfür ein gesondertes Fenster aufgerufen. Die Bemerkungen können bei Bedarf überschrieben werden:

Klick auf den Ordner Aktenanhänge listet die enthaltenen Dokumente auf, weitere Dokumente können hier auch per Drag-and-drop hinzugefügt werden:

Mit Doppelklick können dort aufgelistete Dokumente mit dem ihnen im Windows Betriebssystem verknüpften Standardprogramm geöffnet werden.

Per Rechtsklick auf den Ordner Aktenanhänge in der E-Akte wird der Windows-Explorer mit dem separaten Ordner zur jeweiligen Akte geöffnet:

Neu:

In den Allgemeinen Einstellungen steht mit 1.4 Allgemein die neue Einstellung 1.40 Benutzerrechte-Verwaltung verwenden zur Verfügung.

Zweck:

Die vereinfachte Rechteverwaltung verringert den Verwaltungsaufwand in der Kanzleiorganisation für alle Kanzleien, insbesondere solche mit überschaubarem Mitarbeiterstamm.

Funktion:

Ist die Einstellung 1.40 Benutzerrechte-Verwaltung verwenden aktiviert, können zu jedem Benutzer in der Benutzerverwaltung/Rechteverwaltung individuell Rechte vergeben werden.

Wird die Funktion deaktiviert, sind standardmäßig für alle Benutzer alle Rechte aktiv und alle Funktionen in RA-MICRO frei nutzbar. Alle Benutzer werden als Verwalter geführt.

Neu:

Nach dem Buchen können Aktenkonten in der Finanzbuchhaltung I automatisiert mit dem Kostenblatt an den Postkorb des Aktensachbearbeiters übergeben werden.

Zweck:

Die regelhafte Postkorbübergabe ermöglicht einen zeit- und papiersparenden Workflow – bspw. bei der Veranlassung von Fremdgeldauszahlungen.

Funktion:

Im Modul KanzleiModul EinstellungenFibu ist über AktenkontoDrucken die Option mit Kostenblatt in Verbindung mit der Einstellung Postkorb Aktensachbearbeiter zu treffen. 

Bei aktenkontenbezogenen Buchungsvorgängen in der Finanzbuchhaltung I wird die Option Übergabe an Postkorb AktenSB einschl. Kostenblatt automatisch vorgeschlagen.

Die Übergabe kann – unabhängig von der lokal gesetzten Einstellung – individuell bei jedem aktenbezogenen Buchungsvorgang abgewählt werden.

Neu:

Im Modul Notariat wird die Signatursoftware SecSigner von SecCommerce unterstützt.

 

Zweck:

Die bisher im Notariat allein unterstützte Signatursoftware OpenLimit SignCubes wird aufgrund der Insolvenz von OpenLimit für Neukunden nicht mehr angeboten und für Bestandskunden nicht mehr aktualisiert. Als Alternative kommt die bereits im Modul E‑Workflow bewährte Signatursoftware SecSigner von SecCommerce nun auch im Notariat zur Anwendung.

Funktion:

Über Notariat, Elektronischer Rechtsverkehr, Beglaubigung/Signatur, Neu ist SecSigner als Signaturkomponente einsetzbar. Nach Auswahl des zu signierenden Dokumentes und Betätigung der Signieren-Schaltfläche startet SecSigner und das Dokument kann nach Auswahl der Signaturkarte qualifiziert elektronisch signiert werden:

Ebenso wird SecSigner als Signatursoftware gestartet, wenn über die Anzeige der unsignierten Dokumente eine Auswahl getroffen und anschließend Signieren gewählt wird:

 

Neu:

Die Programmfunktion Zinsen wurde überarbeitet und die Oberfläche moderner gestaltet.

Zweck:

Die Übersichtlichkeit wurde durch direkten Ausweis der einzelnen Zeiträume erhöht. Zur Vermeidung von Rundungsdifferenzen werden die Tageszinsen mit vier Nachkommastellen ausgewiesen.

Funktion:

Die Zinsberechnung wird für die getroffene Auswahl über die Schaltfläche Berechnen gestartet.

Die Einzelzeiträume für die Zinsen werden im Zinsberechnungsfenster ohne Wahl einer weiteren Option ausgewiesen.