Die Fernsignatur wird in RA-MICRO unterstützt über die SecCommerce SecSigner Signatursoftware in einer speziellen für Fernsignatur geeigneten Edition.

RA-MICRO Kunden können die spezielle Edition der SecSigner Signatursoftware (geeignet für Fernsignatur) im RA-MICRO Online (RMO) Store für 5,00 € netto monatlich je Signaturkarten-Nutzer lizenzieren.

Zur Nutzung der Fernsignatur muss in den Einstellungen E-Workflow > 4 Postausgang > 4.08 Signaturprogramm beA Postausgang die Option Extern eingestellt sein.

Die neuen beA Karten unterstützen hinsichtlich der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) nur noch die Fernsignatur. Bisherige beA Karten mit auf der Karte gespeichertem Signaturzertifikat können noch bis 31.12.2022 für das Signieren verwendet werden.

Ab 01.01.2023 können für die Erstellung einer qeS nur noch die neuen beA Karten mit Fernsignatur oder die herkömmlichen Signaturkarten von Drittanbietern (D-Trust, DGN, Telesec) mit auf der Karte gespeichertem Signaturzertifikat verwendet werden. Für die herkömmlichen Signaturkarten kann nach aktuellem Stand auch weiterhin die interne Signaturfunktion über die beA Schnittstelle der BRAK (KSW-Schnittstelle / BRAK-Toolkit) verwendet werden.

Weitere Informationen zu den neuen beA Karten mit Fernsignatur und zu der SecCommerce SecSigner Signatursoftware sind auf RA-MICRO Helpdesk Wissen Seiten zusammengefasst.

RA-MICRO Helpdesk Wissen Seite „Neue beA-Karten / Fernsignatur
RA-MICRO Helpdesk Wissen Seite „SecCommerce SecSigner

Wenn die Installation der für die beA Funktionalität erforderlichen Fremdkomponenten (beA Runtime) nicht erfolgreich war, wird eine Hinweismeldung mit einem Lösungsvorschlag angezeigt. Dies ermöglicht eine schnellere und einfachere Problemlösung.

Es gibt zwei unterschiedliche Hinweismeldungen, die unterschiedliche Ursachen und Lösungen haben.

Wenn nicht alle erforderlichen Komponenten installiert werden konnten, kann eine automatische Reparatur der beA Runtime erfolgen.

Wenn ein erforderlicher Wert nicht in die Windows Registry geschrieben werden konnte, kann automatisch das technische Supportmodul gestartet werden und dort ist das Fremdkomponenten-Update manuell auszuführen.

Verfügbar ab RA-MICRO Version 2022.12.003

Neu:

In Word wurde im RA-MICRO Menüband in der Gruppe Dokumente das neue Fenster Entwurfsdateien verwalten integriert.

Zweck:

Das Verwalten von Entwurfsdateien, bspw. das Laden, Drucken oder Löschen zu einem RA-MICRO Benutzer, ist hierüber möglich.

Funktion:

Entwurfsdateien können sortiert zu einem RA-MICRO Benutzer oder mit weiteren Filtern, wie Datumsbereich und/oder Jahrgang aufgelistet werden.

Ferner steht eine Suchfunktion nach Entwurfsdateinummern zur Verfügung und es kann optional eine Vorschau ein- bzw. ausgeblendet werden.

Das Laden der Entwurfsdateien in die Textverarbeitung ist ebenso möglich, wie das Löschen bzw. Drucken einzelner oder mehrerer Entwurfsdateien.

Zum Löschen von Entwurfsdateien ist das Recht Dokumente und E-Akten löschen in der Benutzerverwaltung\Rechteverwaltung\E-Workflow erforderlich.

12.12.2022 – Datenupdate

Aktualisierte Adressen

Gerichte:

  • 91078 Amtsgericht Magdeburg – Grundbuchamt

Sonstige Änderungen

Die RA-MICRO Versicherungs-Kennzeichen wurden entsprechend ergänzt.

Im Postausgang und im beA Postausgang können Anlagen von Nachrichten in einer Vorschau angezeigt werden.

Die Vorschau der Anlagen kann durch Einfachklick auf die gewünschte Anlage aktiviert werden. Das Dokument wird daraufhin im Vorschaubereich angezeigt.

Die Vorschau lässt sich in der Größe anpassen über rechte Maustaste > Auswahlmenü, über Tastaturbefehle (siehe Auswahlmenü auf der rechten Seite) oder über die Maussteuerung (STRG-Taste + mittleres Mausrad).

Bei Dateiformaten, für die keine Vorschau unterstützt wird, kann das Dokument mit einer Standardanwendung geöffnet werden.

Ist beispielsweise ein Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen, kann die Signaturdatei (beispielsweise Schriftsatz.pdf.pkcs7) über die Verlinkung „Dokument mit Standardanwendung öffnen“ mit einer installierten Signatursoftware geöffnet und die Gültigkeit der qeS geprüft werden.

Verfügbar ab RA-MICRO Version 2022.12.001

Seit dem 01.01.2023 sind die für die Prüfung durch die Rentenversicherung notwendigen Daten elektronisch zu übermitteln (euBP).  

Auf Antrag des Arbeitgebers kann für Zeiträume bis 31.12.2026 auf eine elektronische Übermittlung verzichtet werden. RA-MICRO Kunden, die das Lohnprogramm verwenden, müssen diesen Antrag auf Befreiung stellen, da die Sozialversicherungsdaten manuell per sv.net übermittelt werden. Der Antrag auf Befreiung ist bei der zuständigen Rentenversicherung zu stellen.  

In RA-MICRO erscheint hierzu bei Verwendung des Lohnprogramms folgende Hinweismeldung: