Muss ich zur Vorbereitung auf die Nutzung des elektronischen Anwaltspostfachs irgendwelche Vorkehrungen treffen?

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Nein, für den beA-Webzugang ist zunächst nur ein Computer (PC, Laptop, Tablet etc.) mit einem aktuellen Browser und ein Internetanschluss erforderlich (siehe auch hier). Ein bestimmtes Betriebssystem der Kanzlei-EDV ist nicht Voraussetzung, d. h. das beA wird mit allen gängigen Betriebssystemen kompatibel sein. Die erstellten Dokumente werden in digitaler Form und ohne Medienbruch unmittelbar in das Anwaltspostfach hochgeladen. Eingehende Nachrichten können von dem Portal unmittelbar auf dem Rechner – z. B. in einer Verzeichnisstruktur – abgelegt oder in die Kanzleisoftware eingestellt werden.

Sofern der bearbeitende Anwalt dem Schriftsatz Anlagen beifügen will, die (nur) in Papierform vorliegen, muss er diese vorher einscannen lassen. Gegebenenfalls genügt auch eine Fotografie z. B. mit einem Smartphone. Anschließend werden diese Bilddateien ebenfalls über den Rechner in das Portal hochgeladen.

Bilddateien können zusätzlich zu Dateien im PDF-Format als TIFF-Dateien an die Justiz gemäß § 5 der Elektronischen Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) übertragen werden. Weitere Details sind unter www.justiz.de  veröffentlicht.