Welche Voraussetzungen an Hard- und Software stellt das besondere elektronische Anwaltspostfach?

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Siehe zunächst unter “Muss ich zur Vorbereitung auf die Nutzung des elektronischen Anwaltspostfachs irgendwelche Vorkehrungen treffen?” .

Im Übrigen benötigen Sie zum Betrieb des beA lediglich:

  • einen Computer mit Internetanschluss
  • eine leistungsfähige Internetverbindung
  • ein Kartenlesegerät für Signaturkarten mit Tastatur
  • eine spezielle beA-Karte, ggf. mit Signatur
  • einen Scanner zur Digitalisierung von Schriftsätzen und Anlagen
  • ggf. einen Drucker zum Ausdrucken elektronisch übermittelter Dokumente