Was bringt das besondere elektronische Anwaltspostfach?

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Das besondere elektronische Anwaltspostfach wurde per Gesetz eingeführt, um die Voraussetzungen für eine sichere digitale Kommunikation zwischen Anwälten untereinander sowie zwischen der Anwaltschaft und der Justiz zu schaffen. Damit soll zugleich der derzeit noch bestehende “Flickenteppich” beim elektronischen Rechtsverkehr innerhalb der einzelnen Bundesländer beseitigt und eine bundesweit flächendeckende elektronische Infrastruktur geschaffen werden. Das beA wird – ggf. nach einer kurzen Umstellungsphase – zu einer Effektivierung und Beschleunigung der Arbeitsabläufe innerhalb der Kanzlei führen. Mittelfristig wird die ausschließlich elektronische Kommunikation zu einer Verkürzung der Postlaufzeiten und einer Einsparung an Druck-, Papier- und Portokosten führen.