Was wird aus dem bislang üblichen schriftlichen Empfangsbekenntnis (EB) als Zustellungsnachweis (§ 174 Abs. 1 ZPO) bei Zustellungen an den Anwalt?
Das bisherige EB wird durch ein elektronisches EB ersetzt (§ 174 Abs. 4 ZPO-neu). Während der Regierungsentwurf ursprünglich eine Abschaffung des schriftlichen Empfangsbekenntnisses vorsah und dieses durch eine vom zukünftig einzurichtenden elektronischen Postfach der Anwälte automatisch erstellte Eingangsbestätigung (nach 3 Tagen) ersetzt werden sollte, wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auf die Kritik der Anwaltsverbände reagiert. Nunmehr ist ein elektronisches Empfangsbekenntnis als Ersatz für das bisherige Empfangsbekenntnis vorgesehen, welches als strukturierter maschinenlesbarer Datensatz zu übermitteln ist.